Hallo zusammen,
muss mich derzeit ebenfalls mit den Ämtern wegen Kostenübernahme der HG`s etc. rumzuärgern.
Aber zunächst mal bin links an Taubheit grenzend und rechts hochgradig schwerhörig; arbeitsrechtlich den Behinderten gleichgestellt und Verschlechterungsantrag läuft noch. Die Anträge "Teilhabe am Arbeitsleben" werden über den Behindertenbetriebsrat gestellt. Ich habe vor 3 Jahren ein HG von der privaten KK bekommen. Bin nun aber nicht mehr in der Privaten sondern bei der TKK, geschieden und dadurch in der Privatinsolvenz mit nun einem Existenzminimum behaftet.
Die Hörfähigkeit verschlechterte sich in den letzten 2 Jahren enorm, sodass ich mit dem eigenen HG im Beruf nicht mehr auskomm (IT-Branche)da ich doch viel Kommunikation betreiben muss. Also müssen neue Geräte her, da der AG mir so keine neuen Projekte vermitteln konnte. Privat komm ich mit dem jetzigen HG noch zurecht.
Nach ca. 9 Monate Testphase mit verschiedenen HG`s konnte ich feststellen, dass einige in Betracht kommen. Mit crossover, so dass auch das linke etwas mitbekommt. Eines konnte noch nicht zufriedenstellend gelöst werden, dies war das telefonieren mit Handy. Die erste Anlaufstelle "Integrationsamt" hat ein technischen Spezialisten erfolglos hinzubezogen und anschliesend abgelehnt. Wir sollen uns an den Rentenversicherungsträger wenden. Bekannter war ja, dass das IG kein Geld mehr hat und ablehnen würde. Nächster Schritt wird nun an die Rentenvers.-träger gehen. Termin ist Ende des Monats mit dem Betriebsrat. Bin mal gespannt wieviel Jahre dies noch geht
.
Inzwischen werde ich einen weiteren Hörakustiker belästigen, welcher evtl. noch Möglichkeiten "mit Handy" hat. Einen Kostenvoranschlag muss ich ja bei Antragsstellung bei der RV nicht mit einreichen.
Hat jemand noch Tips, was ich alles beim Antrag als Gründe mit angeben
kann.
Wäre super. Entschuldigt bitte, wegen ausführlichen Text.
Danke Euch
LG