Karin Kestner und der Taubenschlag bringen wieder einmal etwas zum Thema "Zwangs-CI".
http://www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2017/Zwang_zur_CI_Implantation.htmhttp://www.taubenschlag.de/2017/11/zwangsimplantation-in-braunschweig/Es gibt auch schon eine online-Petition dagegen:
https://www.openpetition.de/petition/online/stop-ci-zwangEin CI kann eine große Hilfe bei der Kommunikation mit Hörenden sein, wenn das Hörgerät nicht mehr ausreicht.
Es muss dann aber auch gut funktionieren! Gerade dabei gibt es große Unterschiede.
Jeder, auch die Elten, sollten deshalb nach freiem Willen entscheiden können, ob ein CI implantiert wird oder nicht.
Kein Arzt kann vorab garantieren, wie gut ein implantiertes CI das Sprachverständnis eines
Patienten verbessern wird. Die Erfolgsquote reicht von beinahe Null bis ca. 80%.
Deshalb ist es in keiner Weise gerechtfertigt, eine Implantation zwangsweise und gegen den Willen
eines Patienten vorzunehmen.
Die Argumentation von Prof. Gerstner ist nicht stichhaltig. Bei einer CI-Operation lässt sich kaum abschätzen,
wie sich dadurch die zukünftige Lebenssituation des Patienten ändern wird.
Zitat:
"Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, die für uns wie für jeden anderen in dieser Position gelten,
sehen gerade bei diesen Patienten vor, dass in Fällen, in denen eine medizinische Behandlung
gravierenden Einfluss auf die Lebensführung haben kann,
weder der Behandler noch die Sorgeberechtigten nur allein und unbegleitet eine Entscheidung treffen,
sondern eine fachkundige externe Unterstützung hinzugezogen werden kann."
Es stimmt aber auch nicht, was Karin Kestner dazu schreibt:
Zitat:
„…..dass also eine Richterin zum ersten Mal in Deutschland indirekt über das Schicksal von
jährlich ca. tausend neugeborenen tauben Kindern entscheiden muss und einen Präzedenzfall schaffen würde.
„…dass dann alle gehörlosen Kinder der nächsten CI-Klinik zugeführt würden."
Hier soll ein unteres Familiengericht
in einem Einzelfall ein Urteil fällen. Dagegen kann man in der nächsten Instanz Einspruch einlegen, falls die Eltern das wollen.
Und selbst beim BVG gilt,
Urteile sind immer Einzelentscheidungen und auf diesen einen Fall bezogen.
Es geht also nicht um jährlich weitere ca. tausend neugeborene taube Kinder, sondern nur um dieses eine Kind.