@Elvan29
eine Firma gründen ist von der Genehmigung her ziemlich einfach.
Man beantragt einfach auf dem Rathaus
oder beim örtlichen Gewerbeamt einen Gewerbeschein.
Der kostet nicht viel. Als eigener Unternehmer hat man dann aber vor allem
am Anfang sehr viel mit Organisationskram zu tun.
Ein kleiner Überblick :
http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeanmeldung.html
http://www.gewerbe-anmelden.de/gruendung-mit-erfolg-starten.htmlDer Gesetzgeber (Gewerbeaufsicht) erlaubt es allerdings nicht, jeden beliebigen
Beruf selbstständig auszuüben.
Bei zulassungspflichtigen Handwerksgewerben ist die Meister-, Ingenieur-,Technikerprüfung
oder eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Heute gibt es viele Ausnahmen dabei. Die Gesellenprüfung sollte man aber schon haben.
Hier sind Berufen genannt, die man heute auch ohne Meisterprüfung
selbstständig ausüben darf:
http://www.hwk-reutlingen.de/uploads/media/handwerksberufe.pdfhttp://www.ohne-meister.de/Wie man dort nachlesen kann, ist Betonstein- und Terrazzohersteller kein
zulassungspflichtiges Handwerk. Man braucht dafür keinen Meisterbrief,
um sich damit selbstständig zu machen.
Es ist dabei auch vollkommen egal, ob du gehörlos bist oder nicht.
Es ist jedoch als Gehörloser schwieriger und mit mehr Organisationsaufwand verbunden,
einen eigenen Betrieb zu führen.
@Fritzl,
für was braucht man einen „Unbedenkenbescheid“ vom Finanzamt?