GL-C@FE.de

Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 11:29:18





 CI und Schwerbehindertenausweis


Spitzenmitglied



offline
Hallo,
ich habe über Schwerbehindertenausweis Thema gesucht und weiss nicht wo ob irgendwo im Thread zu sehen gibt?
Deshalb mache ich eine neue Thema.

Ich möchte gerne erfahren welche Schwerbehindertenausweis bekommt man bei dem CI Trägern?

Egal ob Kinder oder Erwachsene, denn ich habe einige was mitbekommen..ich weiss es nicht ob das wahr ist oder falsch ist?

Ein CI Träger bekam 19 Jahre alt eine CI und diesen CI Träger hat Ausweis aber 80% und voll grün drauf obwohl beide Ohr taub sind. Nach jahrelang mit Pyschoplm mit CI situation geht es heute sehr gut heute geworden, aber CI Träger macht eine wiederholende Ausbildung (abgebrochen wegen CI OP) in dem Alter 23 Jahre alt macht es jetzt eine Ausbildung..kann leider nicht gut gebärden trotz langer SH-keit und Tinnitus., CI Träger hat keine Wertmarke, weil das Ausweis 80% und grün ist, ist das richtig so oder muss widerspruch? Oder wie lautet die Regeln? Viele CI Träger haben grün/rote Schwerbehindertenausweis und sogar meist 100%. Warum ist da unterschiedlich? Sogar sind auch bei den GL betroffen, die haben nur voll grün und ohne Wertmarke oder KFZ Ermäßigung....ist das Gerecht? Oder HNO/ Amt machen Fehler?
Gibt es einen Schwerbehindertenausweis 80% oder 100% voll grün? Sowas habe ich noch nie gehört, aber live gesehen das es hat!


Techno rulez



Spitzenmitglied



offline
Ich finde es eigentlich auch richtig das sie die Schwerbehinderten Ausweis haben, weil sie können den CI jederzeit ablegen und ohne CI sind sie praktisch taub ... (ich selber bin CI-trägerin)....



Spitzenmitglied



offline
CI-Trägerinnen bekommen Plemplemausweis!
Sie sind hörend trotzdem taub!


BOOOOOOOOORN TOOOOOOOOO SIGN!!!!!!!!



Spitzenmitglied



offline
100% --> wenn man vor dem Spracherwerb taub ist, also vorm 7. Lebensjahr Ausweis beantragt mit einem hohen Hörverlust
80% --> Beantragung erfolgte erst nach dem 7. Lebensjahr oder man ist erst nach dem 7. Lebensjahr ertaubt.

Auch ein Spät-SH bekommt manchmal mehr als 80%, WENN er noch ANDERE Erkrankungen hat.



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Benutzeravatar
offline
Siehe auch:
viewtopic.php?f=18&t=49245


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Rote Karte!
Rote Karte!



offline
Schwerbehinderung in Dtld Stand 2009

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/ ... y=file.pdf

9.1.3 Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit

Seite 218
Seite 219
Abb. 5 Schwerbehinderte Menschen nach der Art der schwersten Behinderung 2009, in %
Sprach- und Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen ..... 4 % (= ca. 280 000 Personen)
In 4 % der Fälle war die Behinderung angeboren und
bei 2 % wurde das Leiden unter Schwerhörigkeit, Gleichgewichts oder Sprachstörungen. (= ca. 140 000 P.)

Geistige Behinderungen, seelische Behinderungen ..... 10 % (= ca. 710 000 P.)

Am 31. Dezember 2009 waren bei den Versorgungsämtern 7,1 Mill.
amtlich anerkannte schwerbehinderte Menschen
mit gültigem Ausweis registriert,
das entsprach einem Anteil von rund 9 % an der Bevölkerung
______

Nach Art der "schwersten" Behinderung = Schwerhörigkeit gehört dazu,
mitdabei in diesen Daten ist Gehörlosigkeit.
Taubheit fällt weg, da fast alle Gl CI-Träger sind?

Das Bundesstatistikamt soll besser und deutlich aufgliedern Gehörlose in % und Zahlen (80 000 ???).
______



Spitzenmitglied



offline
Hallo, schau mal auf Seite 40 unter 8.18.1 in diesem Dokument:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/ ... y=file.pdf

Taube dazu gehören auch CI versorgte Kinder sind ca. 54.000 - die haben 100% - nur Sprachstörungen können keine 100% GdB bekkommen. Ausgenommen in der Tabellenspalte sind Taube mit sprach- und geistigen Entwicklungsstörungen (die werden gesondert aufgeführt).
Ertaubte bekommen nur 80 %

Gruß
Karin



Spitzenmitglied



offline
Karin

ist das richtig so Ertaubten Kinder/ Jugend oder nach OP CI Kinder/ Jugend bekommt man 80% und ganz grüne Schwerbehindertenausweis?? Ohne Wertmarke?? Viele CI Träger in NRW besitzen 80% grüne Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke. IFD fanden ganz normal, laut aber Vorschriften dass ab 80% rot/grün und mit Wertmarke vorhanden sein sollen. Das finde ich merkfürdig dass es keiner wusste oder bemerkt haben. Sogar auch bekommen Kinder/ Jugend 50% grüne Schwerbehindertenausweis weil die mit CI gut hören und sprechen können, grausam sind die Ämter dennen herunterzustufen. Langsam wird es Zeit dass alle bundesweit alle gleich Regelung einhalten sollen.
Ein Jugend CI Träger wurde Umzug NRW nach Hessen und bekam neue befristet Ausweis voll grün und 50% was er aber vorher als Kindheit mit CI unbefristet hatte und 100%, Hessen hat ihn auf Grund wegen sein CI Inhalt heruntergestuft obwohl er kaum gut spricht und nicht gut hört und er war sehr enttäuscht darüber. Umzug gleich Ausweis weg, ist das überall so? Was kann man tun wenn man Umzug einen anderen Bundesland umzieht und das Schwerbehindertenausweis gleich zu behalten (CI Kinder/ CI Jugend)? Was müssen die Eltern darauf achten? Dürfen die Ämter einfach so herunterstufen trotz CI Verhältnissen?



Der 25 jährige CI Träger hat Erfolg gegen Versorgungsamt widerspruch gelegt weil sein Ausweis rot/grün für 80% erneuert bekommen soll. Dann hatte man ihm dann 100% gegeben. Wenn ich nicht ihm geholfen hätte, wäre er heute keine Chance auf seinen Berufsleben oder seinen normalen Umgang bekommen. CI Träger ist jetzt total happy mit seinen Problem rausgekommen und lebt sehr selbstständig und frei.


Techno rulez



Spitzenmitglied



offline
Hi Vengaboys, es ist immer gut Widerspruch einzulegen. Die Ämter versuchen es immer wieder den GdB herunterzustufen.
LG
Karin



Spitzenmitglied



offline
Wenn jemand nur 1 CI hat und auf dem NICHT-CI Ohr nur mittel-hochgradig SH ist, dann ist ein GdB von 50 rechtens!
Einseitige Taube (egal ob mit CI oder ohne CI) bekommen nur GdB 30, weil NICHT-CI Ohr hörend oder leichtgradig SH ist.

NEIN, nicht durch Umzug Ausweis weg! Bei meinem Mann war es so: Umzug. Dann schrieb er dem alten Versorgungsamt
einen Brief: Hey, ich bin umgezogen. Altes Versorgungsamt dann: Ok, wir schicken die Akten zum neuen Amt! Als die Akten
beim neuen Amt nach einer Woche ankamen, schrieb neues Versorgungsamt: Akte liegt bei ihnen, altes Ausweis ist
weiterhin gültig, aber er solle bitte mal vorbeikommen, damit Aktenzeichen auf dem Ausweis verändert werden kann.
Und das war auch so! Er ist hin. Alter Ausweis wurde 1:1 beibehalten, nur alte Aktennummer wurde durchgestrichen und
mit einer neuen Aktennummer versehen.

Und es ist leider so, dass manche Sachbearbeiter einen Schrott nach Richtlinien ausgestellt haben und das dann ein anderer es verbessert.

Daher ist es gut, die Richtlinie als Selbstbetroffener zu kennen um einzuschätzen, was einem wirklich zusteht.
Relevant ist die Hörkurve ohne Hörhilfen und wann der Hörverlust eingetreten ist.



Spitzenmitglied



offline
oh dann muss ich nach Hessen fahren um diesen Jugend helfen um Widerspruch zu legen weil er trägt 1 CI und andere Ohr ist sowieso taub und nicht als HG oder Hilfsmittel hörbar. Also hat er doch recht auf 100% und unbefristet. Durch sein Umzug ist deshalb Ausweis weggefallen, das ist leider wahr, trotzdem diesen schweine Amt hat ihm runtergestuft. Er ist noch ein Kind.

Auch viele anderen Bundesländer sind schlimmer betroffen wegen Umzug und schon Ausweis weg, schön? Also kämpfen lohnt sich. Eigentlich darf man nur ohne Hilfsmittel GdB berechnet werden. Es ist nicht richtig wenn man HG oder CI hat und einfach so runterstufen. Stellt euch mal vor jemand hat 30 GdB weil er CI hat und besser hört ohen hörenden, das ist Gesetz oder Regelung nicht sauber. Man muss schon an die Regelung genau erwischen und widersprechen. Grund man hat Regelung erklärt, wieviel Ohr taub liegt und das hängt GdB sehr ab und wird berechnet: beispielt rechts Ohr taub 70% und links auch taub 70% dann soll Ausweis 80% stattfinden oder ähnliches. Oder CI trägt einer und andere Ohr taubheit über 80% dann muss GdB 100% stattfinden, so hat man im Regelungstarife gezeigt. Ich damals genauso nur 1 HG und andere Ohr voll taub (nerven kaputt), laut Hörtest höre ich 1 Ohr ohne HG 90% schlecht und das Ausweis war 50% anerkannt, unmöglich. Weil ich ohne HG und andere volltaubheit fast 100% taub bin, das ist der Grund. Ein Kind hat 2 CI dran und besitzt grüne 50% Ausweis, so ein schweines Amt, nur weil er gut sprechen und hören kann. Laut ohne 2 CI Gerät ist er voll hilfslos und taub.
Was ist mit dem anderen Kinder die 2 CI haben? Auch 50% betroffen?? Weil die besser hören können oder? Wichtig ohne Hilfsmittel gehört das GdB Regelung! Das ist so. CI ist unbegrenzt taubheit ohne Anschaltung des Gerätes. Wie kann man da ohne CI Gerät besser hören und 50% oder 30% eine Ausweiszu besitzen, die Ohren sind doch sowieso voll taub. Es ist sowieso ein oder zwei kaputtes Ohr und niemals wieder hörbar. Das ist der Grund viele berschweren sich, aber Ämtern ist dennen egal, so geht das nicht. Was ist dann wenn das Kind in die Zukunft sagt: "ich mag nicht mehr 1 oder 2 CI weitertragen", was ist mit dem Taubheit?? Auch Ausweis wegfallen oder ändern machen? Nicht einfach, ich kenne einige CI Träger Kinder / Jugend haben CI aufgegeben weil ihn/ Ihr beim hören sehr schwer ist oder weh tut. Das kann ich gut verstehen, daher Gebärdenanerkennung müssen bestehen bleiben wenn das CI in die Zukunft misslingen.



Karin

Du bist doch in der Nähe Kassel, vielleicht könntest du mal nach GL Schule besuchen und dort aufzuklären? Die Kinder sind nicht verantwortlich, sondern die Eltern...das ist das Problem. Es wäre hilfreich aufzuklären dass viele Eltern nicht davon viel Bescheid wussten. Es gibt so viele Kinder die sehr wütend sind, was kann man da noch helfen?


Techno rulez



Spitzenmitglied



offline
Die Eltern sollten Widerspruch einlegen.
Die Schule hat damit nichts zu tun.
LG
Karin



Spitzenmitglied



offline
Karin

Nicht die Schule, sondern Informieren sowie an das schwarze Brett verteilen, persönliche Aufklärung in der Aula versammlen oder Konferenz usw.. Das meine ich. Es gibt Eltern die haben Unsicherheiten und lass einfach so gefallen und widersprechen nichts. Die fürchten auch davor widerzusprechen, deshalb nicht klein zu bekommen lassen. Es gibt Eltern oder Alleinerziehend die egal sind für die CI Kinder, genau deshalb helfe ich diesen arme kleinen CI Kerl dass er selbst dahin widerspruch legen soll, weil seine Eltern nicht helfen möchte. Und das ist grausam egal zu sein. Gut ich kümmere diesen Kram drum und helfe alle aufzuklären. Kinder sollen nicht leiden.


Techno rulez



Spitzenmitglied



offline
Es gibt normalhörende Eltern, die für ihr Kind keinen Ausweis haben wollen. Ebenso sind sie froh, wenn ihr Kind doch nicht so arg behindert sind. Ich höre von ihnen, dass 100 soooo schlimm sei und weh tut.

Ich kann dir aber sagen, dass die Frühförderung die Eltern eigentlich aufklärt.
Im Internet finden die Eltern dazu ausreichend Informationen, aber leider hat nicht jeder Bock es durchzulesen oder sich
damit zu befassen.



Spitzenmitglied



offline
Wenn das so ist hat das Kind keine Chance auf GL Schule oder Berufsbildungswerk, weil die keinen Ausweis haben und auch nicht dort geeignet anzunehmen in die GL Schule zu gehen (Grund man muss ausweisen als Nachweis dass das Kind CI trägt oder taub ist, sonst halten die das Kind für hörenden). Schon gewusst, dass man da sehr viel durchkommen müssen und sehr schwer haben wird wenn man taub ist und keinen Ausweis hat? Auch alle Frühförderung sind nicht alle gleich behandelt. Eltern müssen auch viel mehr zahlen als hörenden Kinder, schon gedacht dass man beim Ermäßigung ersparen könnte? Wie kann man nur solche Eltern das Kind antun, auch wenn die denken 100 sei tut weh. Ohne Ausweis kommt das Kind nicht einfach gutes Leben und Beruf durch, weil das Kind muss ja auch gut lernen können. Ich habe das damals erlebt als BBW mich aufgenommen haben und später bei mir beschwert hat warum ich einen 50% Ausweis besitzte, da gehöre ich nicht hin sagte man zu mir..weil ich nicht hörbehindert bin denken die und man muss schon ab 60% oder Nachweis Attest vorlegen dass ich voll deaf bin....schlimm genug um beweisen zu können dass ich dort weiter Ausbildung machen durfte wo ich wahrhaft zur GL Schule gegangen war und meine Mutter musste dort beschwerden einreichen als sie endlich verstand dass sie hätte mein Ausweis widerspruch gelegte als aus Angst konnte sie nicht widerspruch legen. Ich war 14 Jahre alt (noch GL Schulzeit) als man meinen Ausweis 100% auf 50% heruntergestuft wurde und meine Mutter tat nichts....das war grausam für mich gewesen weil ich nicht volljährig war und um meinen Hörverlust zu beweisen dass ich nicht hörenden bin. Ich war auch froh dass das anderes Bundesstaat Versorgungsamt mich erwischt hat und ich war verpflichtet um einen Attest zu machen, dann kam mein Ausweis nach 6 Jahren wieder 100% zurück. Ich bin sehr dankbar an diesen damaligen Versorgungsamt.

Deshalb fahre ich nach Hessen um dort alle klar zu machen und stelle auch bei Kofo aus.


Techno rulez



Spitzenmitglied



offline
Für ein GL-Kiga und GL-Schule braucht man keinen Ausweis. Es reicht ein ärztliches Attest, dass man hörgeschädigt ist. Und gerade die Förderschulen haben mehr Informationen über das Kind als das Versorgungsamt.
Und Frühförderung wird vom Sozialamt bezahlt, damit haben die Eltern finanziell nichts zu tun.

Aber für das Leben außerhalb der Schule ist Schwerbehindertenausweis für uns von Vorteil. da geb ich dir absolut recht. Aber leider denken die Eltern nicht alle soweit. Sie denken eher, dass ein schwerbehinderter Mitarbeiter ungern eingestellt wird, weil dieser nachtteilig für Unternehmen auswirkt z.B. öfters krank, mehr Urlaubstage.

Erwachsene Gehörlosen können wieder von 50 auf 100 hochgestuft werden, wenn sie glaubhaft nachweisen mit ärztlichen Unterlagen, dass sie schon vorm 7. Lebensjahr taub waren. Wer aber diese Unterlagen verloren hat und diese nicht kennt, wird es schwer haben.
Super, dass es bei dir geklappt hat, die 100 wieder zu bekommen!!

Ich finde es auch traurig, wenn manche Eltern nicht für ihr Kind einsetzen, aber zum Glück sind nicht alle Eltern so.

Dass wir Hörgeschädigte uns gegenseitig unterstützen, mit unserem Wissen, das finde ich auch ganz wichtig. Toll dass du ein KOFO machen willst.



Spitzenmitglied



offline
Genau,

leider gibt es hörenden Eltern die wollen das Kind besser halten als Frühförderung. Das habe ich schon einmal erlebt das mitanzusehen. Das Kind war mit CI zur hörenden Schule gegangen und später hatte man die Schüler das Kind abgewiesen weil die Älter wurden und das Kind hat Schwierigkeiten weiter zu entwickeln beim hören+sprechen oder zukünftige Kontakte zu der Klasse. Weil die Eltern ohne Frühforderung entschieden hat und das Kind musste damit klar kommen. Das war nicht gut. Auch die Ärzten machen falsche Ausdrücke zu den ahnunglosen Eltern. Das habeich gesehen, und erlebt... unmöglich.

Öfter krank muss nicht sein [wink] , denn das Ohr ist kaputt und hat jeder unterschiedlichen Nachteile, sonst nichts. Für Hörenden ist es alptraum ertaub zu sein...das könnte man schon vergleichen. Es gibt Firmen die wollen % auch gewinnen. Das ist aber nicht alle so.


Techno rulez



Spitzenmitglied



offline
Schau mal: das habe ich seit vielen Jahren schon auf meiner Homepage stehen:

http://www.kestner.de/n/elternhilfe/elt ... ztipps.htm

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist beim Versorgungsamt (Gemeinde-/ oder Stadtverwaltung) zu beantragen und gilt rückwirkend ab der Geburt. Infos auch beim Landschaftsverband oder Landeswohlfahrtsverband-Hauptfürsorgestelle, siehe Telefonbuch. Bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises bekommen Sie bei vielen öffentlichen Einrichtungen (Verkehrsmittel, Schwimmbäder, etc.) Ermäßigungen. Auch Kinder mit Cochlear Implantat bekommen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag 100%, denn sie bleiben weiterhin kommunikations- und hörbehindert.

Und in meinem Buch : "Diagnose hörgeschädigt" steht alles ganz ausführlich.
Viele Grüße
Karin



Spitzenmitglied



offline
Karin

Danke, das Buch ist hilfsreich für alle. [wink]


Techno rulez



Spitzenmitglied



offline
Ab Januar 2013 kommen die neuen Schwerbehindertausweis.


Ich bin Schwerhörig !



Mitglied



offline
>Jap,. genau so ist es wer CI hat bleibt trotzdem 100% Schwerbehindertenausweis, da sie ohne ci und batterie leer ist taub sind. Ist fast genauso wie bei hörgerätende leute. ^^



Spitzenmitglied



offline
Blackeyes hat geschrieben:
>Jap,. genau so ist es wer CI hat bleibt trotzdem 100% Schwerbehindertenausweis, da sie ohne ci und batterie leer ist taub sind. Ist fast genauso wie bei hörgerätende leute. ^^

Das ist richtig ! Da hast du recht !


Ich bin Schwerhörig !




 CI und Schwerbehindertenausweis





Suche nach:
Gehe zu:  




Kontakt: info(at)gl-cafe.de

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de