Seit meinem erfolgreich abgeschlossenen Studium im April bin ich arbeitslos gemeldet und erhalte ALG II. Deswegen bin ich beim Jobcenter eingetragen und sie sind für mich zuständig.
Vor zwei Wochen bekam ich eine EInladung zu einem Bewerbertag in Stuttgart. Der Bewerbertag dauert sechs Stunden und es finden unter anderem Vorträge, Assessment-Center, Vorstellungsgespräche und Diskussionen statt.
Dafür habe ich sofort beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme für die Gebärdensprachdolmetscher gestellt. Nachdem ich mich mehrmals dort per Mail, Dolmetschertelefonat und Brief gemeldet habe kam nach 12 Tagen endlich eine Antwort. Ich durfte heute zum Jobcenter gehen und dort wurde mir etwas mitgeteilt was ich gar nicht glauben konnte
Man teilte mir mit, dass es keine rechtliche Grundlagen gibt, dass das Jobcenter für die Kostenübernahme der Gebärdensprachdolmetscher zuständig ist. Nachdem ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich einen Anspruch auf Kostenübernahme nach SGB I §19 habe wurde mir daraufhin mitgeteilt, dass das nur der Fall ist, wenn ich im Jobcenter einen Dolmetscher benötige, nicht aber, wenn ich bei Vorstellungsgesprächen einen Dolmetscher benötige.
Ich gab der Sachbearbeiterin die Telefonnummer einer Dolmetscherin und sie rufte bei der Dolmetscherin an. Anschließend bat sie mich raus zu gehen und im Flur zu warten. Nun wartete ich mehr als eine Stunde bevor ich wieder ins Zimmer hineingebeten wurde. Neben der Sachbearbeiterin war nun ihre Vorgesetzte anwesend. Man teilte mir mit, dass man den §33 im SGB IX gefunden hätte und sie haben festgestellt, dass das nicht für den Jobcenter zutrifft. Der Jobcenter bezieht Gelder vom SGB II und nicht vom SGB IX, deswegen können sie mir keine Kostenzusage geben.
Daraufhin meinten sie, dass es zwei Möglichkeiten gibt:
Zum einen soll ich mich an die Rehaabteilung von der Agentur für Arbeit wenden und dort einen Rehaantrag stellen mit der Bitte um Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher. Wobei ich schon einen Rehaantrag bei mir habe und den nur dann ausfüllen kann, sobald ich einen Arbeitgeber gefunden habe. Damit würden mir das persönliche Budget und die technischen Hilfsmitteln bezahlt werden. Beim Jobcenter behauptete man, dass es auch einen arbeitgeberunabhängigen Antrag gibt, mit der man eben einen ANtrag auf Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher stellen könnte. Und damit können auch Fahrtkosten zu den Vorstellungsgesprächen übernommen werden.
Die andere Möglichkeit wäre:
Mittels einem Vermittlungsgutschein kann man den Integrationsfachdienst einschalten und diese würden die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernehmen...
Soweit so gut...
Ich ging daraufhin zur Rehaabteilung der Agentur für Arbeit und musste wieder mal warten. Als ich dran kam, wurde mir mitgeteilt, dass die Rehaabteilung mit den Vorstellungsgesprächen GAR NICHTS zu tun hat, GAAR NICHTS! Sie meinten, dass die Sachbearbeiter vom Jobcenter sich genauer informieren sollen und dass das deren Job wäre... Und man teilte mir auch mit, dass ich mich mit einem Vermittlungsgutschein an das Integrationsfachdienst wenden soll. Als ich daraufhin fragte, mit welchen Geldern der Integrationsfachdienst die Dolmetscher bezahlt, meinte man, dass der Integrationsfachdienst das mit dem Jobcenter abrechnet
Wie soll bzw. darf man das verstehen? Das eine Amt sagt, sie können, da sie dem SGB II angehören, keine Gelder vom SGB IX ausgeben. Das andere Amt meint, dass eben dieses Amt das Geld vom SGB IX ausgibt...
Nun gehe ich morgen zum Integrationsfachdienst und bin mal gespannt was man mir dort sagen wird.
Übrigens teilte man mir in der Rehaabteilung mit, dass sie GAR NICHTS mit den Fahrtkosten für die Vorstellungsgespräche zu tun haben, da soll ich mich an den Jobcenter wenden...
Hier nochmal eine Auflistung des §33 SGB IX:
§33 SGB IX Absatz 3 [Quelle:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... ix/33.html ]:
Absatz 3: Die Leistungen umfassen insbesondere
Nr. 1.: Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen,
§33 SGB IX Absatz 8 [Quelle: ebenda]:
Absatz 8: Leistungen nach Absatz 3 Nr. 1 [...] umfassen auch
[...] die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
§33 SGB IX Absatz 6 [Quelle: ebenda]:
Die Leistungen umfassen auch [...] pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern [...], insbesondere [...]
Beteiligung von Integrationsfachdiensten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung (§ 110)
Die Aufgabenstellung der Integrationsfachdienste nach SGB IX §110 beinhalten u.a. [Quelle
http://www.buzer.de/gesetz/5856/a80930.htm ]:
(1) Die Integrationsfachdienste können zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden, indem sie
[...]
1. die schwerbehinderten Menschen beraten, unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze vermitteln,
[...]
(2) Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört es,
[...]
8. in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für den schwerbehinderten Menschen benötigten Leistungen zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen.
Hier steht nichts davon, dass sie die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernehmen müssen!
Meine Frage ist: Muss der Jobcenter wirklich keine Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher übernehmen? Oder nach welchen rechtlichen Grundlagen ist der Jobcenter dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen?