GL-C@FE.de

Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 29.03.2024, 09:31:42





 Kindergeld verlaengern


miss clumsy
miss clumsy
Benutzeravatar
offline
Hi,

ich brauche mal eure Ratschlaege und Tipps,
ich werde im Sept 25 und somit verfaellt mein Recht auf Kindergeld.
Aber ich habe im Internet gelesen, dass man Kindergeld bis zum 27.lebensjahr beziehen kann, wenn man nicht in der Lage ist sich selbst zu unterhalten und die behinderung vor dem 25.Lebensjahr eingetreten ist.

Kennt ihr einen Gerichtsentscheid irgendwo im Internet oder in den Broschuren, den wir bei einem Antrag fuer die Verlaengerung verwenden koennen.


miss clumsy



Spitzenmitglied



offline
Wenn du bereits nen Schwerbehindertenausweis hast, hast du gute Chancen!!!
Ausweis beglaubigen lassen und beim zuständigen Amt einreichen vermute ich mal

Zitat:
Ist ein Kind aufgrund seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahr festgestellt worden ist (z.B. durch Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, Behindertenausweis, Rentenbescheid, Bescheinigung / Zeugnis des behandelnden Arztes, ärztliches Gutachten), derart eingeschränkt, dass es sich nicht selbst unterhalten kann, wird auch über die Vollendung des 25. Lebensjahrs hinaus ohne Altersbegrenzung Kindergeld bezahlt. Dieser Anspruch entfällt, wenn die Behinderung nicht mehr vorliegt oder wenn das Kind selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Mindestens ein Elternteil muss noch leben.

Übergangsregel: Für Kinder bei denen eine Behinderung vor dem 1. Januar 2007 festgestellt wurde und die zu diesem Zeitpunkt das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, gilt weiterhin als Altersgrenze die Vollendung des 27. Lebensjahrs. (§52 Abs. 40 EStG)

quelle: wikipedia



Spitzenmitglied



offline
kind,viel glück ;)



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
solange man noch Ausbildung oder Studium macht, kriegt man bis 27.Lebensjahr Kindergeld.....

ich werde meinen Bruder nachfragen, der hat lange studiert....



Spitzenmitglied



offline
eresburg, es gibt jetzt ein neues gesetz, dass man regulär nur bis 25. lebensjahr bekommt. früher wars mit 27.
aber als schwerbehinderter würd ich pochen, dass man aufgrund längerer ausbildungszeit auch etwas länger braucht als ein hörender.

edit um 23:23 uhr
ich hab was gefunden beim bund:
http://www.bzst.de/003_menue_links/010_ ... index.html
dann fürs 2008 downloaden.

ca. seite 10ff wirds interessant

Zitat:
Kindergeld für behinderte Kinder wird über das 25. Lebensjahr hin­
aus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt.
s.12



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
@Zigeunerin:

Lieben Dank !

Dann dürfte katie gute Chancen haben, das Geld weiterhin zu bekommen:-)



miss clumsy
miss clumsy
Benutzeravatar
offline
yeah, danke fuer eure Tipps,
habe ich dann an meine Eltern weitergeleitet,
mal schauen ob die ueberhaupt Chancen haben!
Sonst faende ich es voll unfair.


miss clumsy



Rote Karte!
Rote Karte!



offline
katie...
Gesetz ... es hat Spielraum (Ausnahmen) bekommen,
hat die Lücken noch nicht zugemacht,
im Paragraphenlabyrinth auf den Weg machen
ist nicht kinderleicht.

In Hamburg arbeitet eine gehörlose Rechtsanwältin,
das wurde bekanntgemacht im Taubenschlag und hier auch.
Du sollst dich an sie wenden?

--



Spitzenmitglied



offline
hi Katie,

das Leben ist nicht fair, Ämter schon schon gar nicht.
Die sind meist nur pingelig in der Auslegung ihrer Vorschriften!

Im Zitat von Zigeunerin oben haben alle scheinbar einen wichtigen Nachsatz überlesen:



Zitat:

Dieser Anspruch entfällt, wenn die Behinderung nicht mehr vorliegt
oder wenn das Kind selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.


IMHO dürfte die Kindergeldstelle folgende Überlegung anstellen:

Eine 25 jährige stark hörbehinderte junge Dame, die trotz dieser Behinderung zu einem ordnungsgemäßen Studium fähig ist,
kann auch selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.
Die Altersgrenze von 25 J. gilt deshalb auch wohl für behinderte Studenten/Innen.

Das soll nicht heißen, dass es im Einzelfall doch Sachbearbeiter gibt,
die aufgrund des SB-Ausweises das KiGe bis zum Ende des Studiums weiter genehmigen. :D


Pyros



miss clumsy
miss clumsy
Benutzeravatar
offline
@Pyros: Jepp, ABER

wegen meiner Hoerbehinderung habe ich ein Jahr Schulausbildung verloren -> Vorklasse in Essen, das koennte man doch hinweisen oder net??

Naja, scheiss-Aemter und Behoerden (sorry-Rainbow), aber ich finds halt ungerecht, wobei die Hoerenden schon mit 18-19 ihr Abi machen und dann schon mit 22 oder sogar 21(Bachelor) ihr Studium abschliessen! und ich hab erst mit 20 (2Monate vor meinem 21.Geb) mein Abi gemacht ohne dass ich sitzengeblieben bin!

Einfach unfair..aber wir sollten mal versuchen, oder was denkt ihr?


miss clumsy



Spitzenmitglied



offline
Hallo,

es liegt nicht nur an der anderen schulischen ausbildung des hörgeschädigten, dass wir ein paar jährchen länger brauchen.
ich selbst war auf ner regelschule und hab mit 18 mein abi gemacht. aber dann im studium habe ich 2 jahre verloren, weil ich aufgrund meiner resthörigkeit nicht in der lage war, alles bzw. ausreichend in den vorlesungen und übungen und seminar mitzubekommen. ich bin in den 40 prüfungen nur 2x durchgefallen und hab es dann im 2. versuch bestanden. ich musste diszipliniert sein, mich selbst an den skripten und büchern ranknieen, während manchen leuten die ergebnisse sozusagen akustisch zufliegen.
das sollte klar sein und auch verständlich sein, dass wir auch mal ne unterstützung brauchen.

mit dem unterhalt... klar kann man als student selbst was für nen unterhalt beisteuern, das machte ich, aber die lebensunterhaltungskosten sind so hoch und wenn ich alles selbst unabhängig bezahle, dann leidet mein studium erst recht und ich brauch nochmal länger.

und pyros... der anspruch verlieren alle, auch normale und behinderte, wenn sie über einen bestimmten einkommen verdienen.



Spitzenmitglied



offline
@ Kati,
familienbedingt setze ich mich auch immer wieder sehr
intensiv mir den KiGe-Vorschriften auseinander.

Mir ist beim Kindergeld leider keine Härtefallregelung
bekannt, welche aufgrund der Behinderung eine Verlängerung
der KiGe-Zahlung über das 25. Lebensjahr hinaus vor sieht.

Gerecht wäre das schon, aber leider scheint es dafür
keine gesetzliche Regelung zu geben.

Aber vielleicht hat jemand andere Erfahrungen gemacht
und schreibt hier darüber?

@Zigeunerin,
wie wäre es mit einer Initiative, gerichtet an die MdL und MdB
in der näheren und weiteren Umgebung?
Man könnte auch von Diskriminierung sprechen, weil der zeitliche Mehraufwand
beim Studium nicht berücksichtigt wird.


Pyros



Spitzenmitglied



offline
@katie:
Ich verrat Dir jetzt mal ein Geheimnis....

Frage:
Wenn Du in den Bochumer Süden kommst und hörst lautes Fluchen über dem Ruhrtal, was ist das ? [ops]

Entweder
Rainbow hat Streß mit der Telekom

oder
Rainbow macht ihre Steuererklärung. :D

Daß ich bei einer Behörde arbeite, heißt nicht, daß ich gern Behördenkram hab, den hasse ich auch wie die Pest.
Kein Problem also. :D



Spitzenmitglied



offline
gelöscht

CB
haste recht.
bitte schön!



Zuletzt geändert von Don Quijote am 06.08.2008, 22:26:39, insgesamt 1-mal geändert.

Spitzenmitglied



offline
Don und Rainbow,
hier geht es um ein ernstes soziales Thema.
Ihr seid "glückliche" Single und kennt nicht die
Sorgen über Kindergeld usw.
Wenn Ihr keinen brauchbaren Rat für Katie wisst,
dann schweigt einfach in diesem Tread.
Es gibt doch andere Treads für Flirten usw.



miss clumsy
miss clumsy
Benutzeravatar
offline
Ich habe gestern mit meinen Eltern lange telefoniert,
die meinten, sie haetten gar keine Chance,
weil die mir schon immer Unterhalt zahlen mussten (kriege kein Bafoeg)
und ausserdem wohne und studiere ich ja auch seit Jahren alleine!

aber irgendwie wollen wir einen Hinweis geben, dass ich 1 Jahr wg der Vorklasse im RWB verloren jabe.


[crap]


miss clumsy



Spitzenmitglied



offline
~ Katie, versuch ist ein WErt einen neuen Antrag zu stellen!



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
katie, also ausprobieren !!!Ich denke schon, dass du eine kleine Chance hast......

Aber ich sehe schon, dass die Politiker dies an der falschen Stelle sparen, was dem Bezug bis zum 25.Lebensjahr angeht....



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
@rainbow:

ich bitte dich ! Also ernste Rat und Tips abgeben ! Danke !!!



Moderatorin
Moderatorin



offline
Katie, ich hatte letztes Jahr auch solches Problem. Was steht bei Dir genau, warum sie Kindergeld nicht mehr zahlen wollen? Jedenfalls bist du noch Studentin und bist immernoch auf Hilfe angewiesen.


_________________
Bild



miss clumsy
miss clumsy
Benutzeravatar
offline
@Blackschadow: mein Problem ist, dass ich im September 25 werde und mein Kindergeld dann nicht mehr ausgezahlt wird. Und die Zeit waehrend des Wehrdienstes wird nur mitberuecksichtig und die Behinderte, die sich nicht unterhalten koennen.


miss clumsy



Spitzenmitglied



offline
@CharlyBrown und Eresburg:
Ich habe hier nicht geflirtet, sondern (wenn Ihr mal richtig lest) katie hat über die Scheißbehörden geschimpft und dann ausdrücklich geschrieben "sorry Rainbow".

Was Ihr jetzt für ein Problem damit habt, daß ich ihr mitteile, daß das kein Problem darstellt, weiß ich nicht.

Vielleicht beschränkt Ihr Euch auch mal darauf, ernste Tipps zu geben statt mich hier dumm anzumachen.

Irgendwie häufen sich die offenkundig persönlich motivierten Attacken gegen mich, hab ich den Eindruck....



Zuletzt geändert von Rainbow am 07.08.2008, 12:24:23, insgesamt 1-mal geändert.

Moderatorin
Moderatorin



offline
*katie,

"Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium, wird Kindergeld bis grundsätzlich maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt (Übergangsregelung: Geburtsjahrgang 1982 bis 26, 1980 und 1981 bis 27 Jahre). Hat ein in Studium oder Ausbildung befindliches Kind Zivil- oder Wehrdienst geleistet, verlängert sich der Anspruchszeitraum um die Dauer des Wehr- bzw. Zivildienstes. "


Aber ob durch "Vorklasse" du auch trotz Kindergeld bekommen kannst, weiß ich leider nicht.

Ansonsten kannst du weitere gute Tipps über Übergangszeiten hier lesen,

http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php


_________________
Bild



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
...katie...

ich wurde weiter bezahlt bis mein 27. Lebensjahr, wo ich die Ausbildung (2mal) und meine Umschulung gemacht habe, mein Vater und ich hatten 2 mal Widerspruch abgelegt, aber sehr erfolgreich! Ein Teil davon hat Sozialverband geholfen.

Lass dich lieber an Sozialverband wenden, dort kann man dir helfen! Ich bin die Mitgliederin von Sozialverband, hat mir viel geholfen. Dort gibt es ein Anwalt! lass dich lieber beraten...[wink]


~**!RoCk i$ iN!**~



miss clumsy
miss clumsy
Benutzeravatar
offline
@CRF:

ja das stimmt, aber es gibt eine neue Regelung, die besagt, nur noch bis zum 25.Lebensjahr.
Das ist genau der Knackpunkt


miss clumsy



Mitglied
Benutzeravatar
offline
Wo kann ich die Adresse finden? Wir haben auch das gleiche Probleme wie ihr! Crazyrockfanie, wie habt ihr geschafft? Würde mich freuen, wenn Du uns alle weiterhelfen könntest. =)



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
@Manchester2000

Mein Papa ist leider Kämpfer. Aber ich versuche trotzdem, euch zu helfen, nur wenn ich kann!
Soviel ich weiß, Hebe alle meine wichtige Unterlagen von der Schule, Ausbildung, etc. auf! Schwerbehindertenausweis kopieren!
Und auch ein Schreiben für Anspruch auf Kindergeld an Arbeit für Agentur!
Ich denke, ihr habt auch so ähnlich wie ich gemacht... [roll]

@Katie

Wann wurde die Regelung geändert?


~**!RoCk i$ iN!**~



Rote Karte!
Rote Karte!



offline
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ergeld.pdf

Bundeszentralamt
für Steuern

Merkblatt Kindergeld

+++++
Manchester2000

http://www.sozialleistungen.info/con/so ... rgeld.html

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium,
wird Kindergeld bis grundsätzlich maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt
(Übergangsregelung: Geburtsjahrgang 1982 bis 26, 1980 und 1981 bis 27 Jahre).

--



Spitzenmitglied
Benutzeravatar
offline
Deswegen dieses Geburtsjahrgang....ach mist! Mein Geburtsjahrgang ist 1979, darum wurde ich bis 27 Jahre alt bezahlt... [crap]


~**!RoCk i$ iN!**~



Neuling



offline
hallo katie,
hast du ein H im ausweis?
wenn ja steht die lebenslängliches Kindergeld zu, solange du den verdienstrahmen von 7680euro, der beim kindergeld normal ist, nicht überschreitest.
ich selbst habe es auch so gemacht und es klappte ohne probleme.

http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007 ... ge-kinder/

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/z ... inder.html

vorraussetzung ist wie in den texten beschrieben das H und eben das du dich nicht selbst unterhalten kannst, also auf zahlungen deiner eltern oder sonstiges angewisen bist und dein verdientsrahmen die 7680 nicht sprengt.


viel glück


Lebe das Leben ;-)



GameFreak & Sportexperte´09 & FB-Olympia-Dritter´08
GameFreak & Sportexperte´09 & FB-Olympia-Dritter´08
Benutzeravatar
offline
Wie bitte? Nicht bis 25.Lebensjahr sondern 27.???


FC Barcelona Dream Team 2009!
6x Cup Winner *NEW RECORD*

And where is Real Madrid? [keks]



Mitglied



offline
Foadinho,

allerdings nur wenn die nicht in der Lage sind um sich selbst zu unterhalten.
Kommt aber darauf an.

Ansonsten --> BAB oder Bafög.



Neuling



offline
1. Für Kinder des Geburtsjahrganges 1980+1981 gilt die alte Regelung bis 27.
2. Für Kinder der Geburtsjahrgänge 1982 gilt das 26. Lebensjahr als Höchstgrenze.
3. Für Kinder ab Geburtsjahr 1983 gilt die neue Regelung (bis 25) uneingeschränkt.

ja genau, wenn du deine verdienstgrenze von 7680euro im jahr nicht überschreitest bekommst du kindergeld, wenn du s.o. im jahrgang bist wo es berechtigt ist.

aber da ich zb. studiere, ein H im ausweis habe und über 27 bin (1981 geboren) habe ich einen antrag gestellt das ich nicht über die verdienstgrenze steige und "mich nicht selbst unterhalten kann", da ich studiere.
Die einzige vorraussetzung ist

-H im Ausweis und
-Verdienstgrenze von 7680euro im JAhR nicht übersteigen.


Lebe das Leben ;-)



Neuling



offline
ja, wenn du bafög hast, welches den rahmen von 7680euro im jahr sprengt, kannst du kein kindergeld verlangen, klar.
denn bafög zählt als einkommen..


Lebe das Leben ;-)



Mitglied



offline
Kindergeld gilt auch als Einkommen.



GameFreak & Sportexperte´09 & FB-Olympia-Dritter´08
GameFreak & Sportexperte´09 & FB-Olympia-Dritter´08
Benutzeravatar
offline
Danke, ihr seid bestens! [super] Ich werde es machen. [wink]


FC Barcelona Dream Team 2009!
6x Cup Winner *NEW RECORD*

And where is Real Madrid? [keks]




 Kindergeld verlaengern





Suche nach:
Gehe zu:  




Kontakt: info(at)gl-cafe.de

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de