In Berlin nennt man es auch Gehörlosengeld... es sind bei Gehörlosigkeit 117€
Nach dem Sozial-Gesetzbuch 9 (SGB9) gibt es ja für "Behinderte" "Leistungen zur Teilhabe" .. diese Leistungen gibt es für verschiedene Bereicht: Arbeit und auch Soziales. So soll ein Behinderter Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben bekommen können. Es wird nicht gesagt wie hoch die Leistungen sind. Sie sind aber dazu gedacht, dass jeder Behinderte ein selbstbestimmtes Leben führen kann.
Die unterschiedlichen Leistungen werden von verschiedenen Ämtern übernommen:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Bundesagentur für Arbeit;
Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben: Sozialamt
usw.
Das Gesetz hat nur einen Haken! SGB9 §7 sagt, wenn das zuständige Amt eine andere Regelung gefunden hat, dann gibt es keine Leistung zur Teilhabe.
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Eigentlich könnte jeder Gehörlose eine Liste machen, an welchen Veranstaltungen, Museumsbesuchen, Kino, usw. mitmachen möchte, und könnte für die Dolmetscherkosten ein persönliches Budget beantragen, so dass alle diese Kosten übernommen werden müssen.
Dank des Gehörlosengeldes hat aber jedes Land eine eigene Regelung gefunden ... daher haben Gehörlose kein Recht auf ein persönliches Budget zur Teilhabe am sozialen Leben.
Ihr solltet euch mal fragen, warum das GL-Geld so niedrig ist und wer das entschieden hat! Denn einen Dolmetscher könnte man davon nur 2 Stunden bezahlen. damit Gehörlose aber wirklich am sozialen Leben teilhaben können, bräuchten sie mehr Dolmetscherunterstützung. Diese können sie aber nicht bezahlen.
Wer entscheidet wie hoch das GL-Geld ist?
Welche Personen entscheiden das?
Welche Erkenntnisse und Berechungen besagen, dass 117€ ausreichend sind, um die sozialen Nachteile auszugleichen, die ein Gehörloser durch seine Gehörlosigkeit hat?
@ ocram ... die versuchsphase der personlichen Budget wurde ende 2007 beendet. Das bedeutet auch, dass Änter eine richtige Begründung schreiben müssen, wenn sie einen antrag auf ein solches Budget ablehnen.
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ZUM UT.
Der Bundestag hat einen sogenatten "Petitionsausschuss"
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02 ... index.html
Eine Petition ist eine Art Bitte oder Beschwerde.
Auf der Webseite des Petitionsausschuss kann jeder die bitte lesen. Und jeder kann seine Adresse und seinen Namen hinterlassen ... das ist wie eine Unterschriftensammlung. Der Bundestag berät dann darüber (weis ich nicht genau).
Mein Vorschlag ... die Gehörlosengemeinschaft verfasst eine solche Petition und versucht alle GLs zu sagen, dass sie dort unterschreiben sollen. Das ist direkter als jede Demo! nur ist es wichtig, dass viele GL mitmachen!