Asylbewerber (in der Schweiz auch: Asylsuchende) sind Menschen, die in einem fremden Land um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ersuchen. Während Asylbewerber Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren sind, bezeichnet Asylberechtigte die anerkannten Asylbewerber. Der Parallelbegriff Asylant wird oft pejorativ und abwertend verwendet.
Der Staat, in dem die Asylbewerber um Aufnahme ansuchen, prüft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellern um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt und/oder ob sonstige Abschiebungshindernisse vorliegen (Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe usw.).
http://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerber
Mein Senf:
Lies den letzten Satz oben. Nun zu daenischen Gl. Schweden muesste dann pruefen, ob die daenischen Gl ein Anspruch auf Asyl haben. In diesem Fall ist nichts geschehen. Die daenischen Gls sind aufgrund Unterdrueckung der GS nach Schweden geflohen und es besteht keine Gefahr der Folter, keine Gefahr fuer Leib und Leben, keine drohende Todesstrafe, etc. Von daher kann von Asylum keine Rede sein.
ABER:
Wenn in der Genfer Fluechtlingskonvention geschrieben steht, dass das Asylum die Unterdrueckung der Gebaerdensprache beinhaltet, dann haben die daenischen Gls und Gls von anderen Laendern das Recht als Asylant aufgenommen zu werden. Dass es dazu kommen kann bezweifle ich. Bengie: nach der Ausbildung in Daenemark koenntest du diese Sache anpacken, wenn es dir liegt. Ich bezweifle, dass du Interesse hast nach Schweden auszuwandern.
Hartmut und mich kann man nicht als Asylanten nennen sondern Auswanderer.