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 [alarm] Artikel: Haben GL-Kleinkinder Recht auf ein CI?


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PD,
PD: ... du musst selber bemüht sein die ganze posting durchzulesen.
das was du schreibst ist alles von dir gekünstelte argumente.


Warum sollen die User sich bemühen?
So geht das nicht, Du MUSS Name für Posting angeben wenns nicht von DIR sein sollte!

So wie Du damit spielst, wird mit Dir gern gespielt.

PD: für mich tut sie mir wirklich sehr leid.

Warum dies, soll Rose20 Dir sehr leid tun?
Eigentlich passt es andersrum.

Wahr ist, CI ist nicht mehr wegzudenken.

Wahr ist, für Gl-/ Tb-sprache unters Volk bist Du mit deinen Freunden gefordert.
--



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Zitat:
So geht das nicht, Du MUSS Name für Posting angeben wenns nicht von DIR sein sollte!


kauf dir wenigstens rosa-brille.



Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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@yakamoz und Puff Daddy

ich verstehe nicht ganz, worauf ihr hinaus wollt. Ich habe den Eindruck, ihr schreibt einander vorbei.

@Puff Daddy

es wäre hilfreich, zu dem 1. Zitat "Und auch: ich habe mich geschämt, dass ich grottenschlecht bin in Deutsch sowie in Englisch." von Rose20 den Datum /(Uhrzeit) einzugeben, sonst müsste man nicht suchen, wo ihre Posting ist. Ich habe jedenfalls suchen müssen. Ok?

@yakamoz

was meinst du mit deiner Frage, ob die Links zu den Postings von Puff Daddy sind? Und wieso soll er Name für Posting angeben?

yakamoz hat geschrieben:
So geht das nicht, Du MUSS Name für Posting angeben wenns nicht von DIR sein sollte!


Es sind lediglich Verklinkungen zu den von Puff Daddy zitierten Aussagen von Rose20. Wie soll er da Namen angeben für Links? Ich kann dir nicht folgen.

@Topic

Bitte keine persönliche Anmache. Ronco hat schon gestern darauf hingewiesen. Danke!


°°°°°°°



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@ alle, die nicht relevant zur eigentlichen Thema schreiben, sollen bitte höflichste woanders weiter "diskutieren".

Ich habe sehr interessante Artikel (dank Taubenschlag) hier eingefügt, um die Sachlage zur CI-Situation klar und gut-sortiert zu erläutern:

Quelle: http://www.ttn-institut.de/node/978

Hörschädigung und Ethik: Sollen gehörgeschädigte / gehörlose / taube Kinder mit einem Cochlearimplantat ausgestattet werden?

Verfasst von michael.zichy am 25. Mai 2010 - 10:11

Am Ökumenischen Kirchentag in München fand eine Podiumsdiskussion zum Thema „Hören kann jeder?! Medizinische Möglichkeiten und soziale Identität am Beispiel von Hörschädigung“ statt. Zum Hintergrund der Diskussion gehört die Tatsache, dass in Deutschland jährlich bei 1800 bis 2400 Kindern eine schwere angeborene oder im ersten Lebensjahr erworbene Schwerhörigkeit diagnostiziert wird. (In diesem Blogbeitrag wird der Einfachheit halber von „Gehörlosigkeit“ gesprochen.) Konkreter Anlass der Diskussion waren unter anderem die seit Jahren von der breiteren Öffentlichkeit relativ unbemerkt schwelenden Konflikte um die Frage, ob diese gehörlosen Kleinkinder mit einem Cochlearimplantat (CI) versorgt werden sollen (unter Umständen auch gegen den Willen der Eltern). Von Medizinern wird die CI-Versorgung in der Regel gefordert, in den meisten medizinischen Versorgungszentren wird Eltern dementsprechend die Implantation eines solchen Gerätes empfohlen. Von Gehörlosenverbänden wird diese als einseitig und unausgewogen empfundene Praxis stark kritisiert.

Ist Gehörlosigkeit eine Behinderung?

Im Kern dieses Konfliktes geht es um die Frage, ob Gehörlosigkeit eine Behinderung ist oder nicht. Für hörende Menschen scheint diese Frage auf den ersten Blick völlig klar zu sein: Gehörlosigkeit ist selbstredend eine schwere Behinderung – dazu müsse man sich doch nur vorstellen, plötzlich nichts mehr hören zu können. Auf den zweiten Blick wird die Sache jedoch erheblich komplizierter. Dies hängt ganz wesentlich damit zusammen, dass die Gehörlosengemeinschaft eine eigene Sprache bzw. eigene Sprachen besitzt, die Gebärdensprachen. Dabei handelt es sich um eigenständige, vollwertige Sprachen, die sich von Land zu Land unterscheiden (z.B. Deutsche Gebärdensprache, Österreichische Gebärdensprache, Deutschschweizer Gebärdensprache, Amerikanische Gebärdensprache usw. [Für eine Auflistung siehe hier] ) und auch in Dialekten sowie regionalen Ausprägungen vorliegen.

Gehörlosenkultur

Bedenkt man, dass Sprache nicht nur ein Ausdrucks- und Kommunikationsmittel ist, sondern ganz wesentlich das Denken strukturiert – wir denken schließlich in unserer Sprache – und die Perspektive, mit der wir die Welt wahrnehmen, prägt, dann wird klar, dass Sprache zutiefst mit der jeweiligen Kultur und der Identität von Individuen und Gruppen verflochten ist. Nicht ohne Grund wird daher von einer eigenen Gehörlosenkultur gesprochen, die von einer gemeinsamen Sprache und gemeinsamen Denkformen über gemeinsame soziale und kulturelle Praktiken, wie z.B. Gehörlosentheater und –chöre, bis hin zu spezifischen Wissensformen und –themen reicht, also all das umfasst, was normalerweise unter Kultur subsumiert wird.

Diese Kultur wird von ihren Angehörigen als reich, wertvoll und jeder anderen Kultur ebenbürtig empfunden. In ihr stellt Gehörlosigkeit keine Behinderung, sondern eher das körperliche Merkmal der Zugehörigkeit dar.

Gehörlosigkeit: Behinderung oder Kulturmerkmal

Ist Gehörlosigkeit nun eine Behinderung, wie es dem Hörenden auf den ersten Blick erscheint, oder doch etwas anderes? In der Debatte gibt es in Bezug auf diese Frage zwei extreme Positionen:

Nach dem (medizinischen) Defizitmodell handelt es sich bei Gehörlosigkeit um eine schwere Behinderung. Als Behinderung muss Gehörlosigkeit deswegen betrachtet werden, weil sie erstens eine große Abweichung von der (medizinischen) Norm – dem hörenden Menschen - darstellt und weil sie zweitens sehr große Nachteile mit sich bringt, da gehörlose Menschen kaum am gesellschaftlichen Leben der großen hörenden Mehrheit teilnehmen können. Ist Gehörlosigkeit eine Behinderung bzw. Krankheit, dann folgt daraus zweierlei: Erstens gehört sie, sofern dies möglich ist, medizinisch therapiert, etwa durch ein CI, und zweitens erzeugt sie besondere Ansprüche auf gesellschaftliche Unterstützung, d.h. Gehörlose haben, weil sie als behindert gelten, das Recht etwa auf besondere Förderungsmaßnahmen in der Schule, auf Übersetzerdienste usw.

Nach dem Differenzmodell ist Gehörlosigkeit keine Behinderung, sondern einfach eine körperliche Differenz, so wie es z.B. auch unterschiedliche Körpergrößen, Haarfarben oder Nasenlängen sind. Dass Gehörlosigkeit im Unterschied zu vielen anderen körperlichen Unterschieden als Behinderung wahrgenommen wird, liegt diesem Modell zufolge nicht an der Gehörlosigkeit selbst, sondern an den gesellschaftlichen Vorurteilen, die verhindern, dass mit Gehörlosigkeit adäquat umgegangen wird. Weh tut ja nicht die Gehörlosigkeit selbst, sondern nur die Tatsache, dass ich mit meiner hörenden Umwelt nicht kommunizieren kann und daher ausgegrenzt werde. Würden alle Hörenden die Gebärdensprache beherrschen, wäre Gehörlosigkeit keine Behinderung.

Gehörlosigkeit als Behinderung ist demnach eine reine soziale Konstruktion, die ebenso ungerecht ist wie die Auffassung, dass Homosexuelle Kranke sind und Frauen oder Schwarze Menschen zweiter Klasse. So wie diese Gruppen einst als Geschädigte galten, mittlerweile aber als gleichwertig mit den (männlichen, weißen, heterosexuellen) Menschen angesehen werden, so sollten auch die gehörlosen als den hörenden Menschen ebenbürtig betrachtet werden. Gehörlose sind nicht behindert, sondern nur anders – sie sind eine kulturelle Minderheit, die als solche das Recht nicht nur auf die Ausübung und Bewahrung ihrer Kultur haben, sondern darin auch vom Staat unterstützt werden sollten (z.B. durch Minderheitenrechte).

Cochlearimplantat: Pflicht oder nicht?

Es liegt auf der Hand, dass die Frage, ob gehörlose Kinder mit einem CI versorgt werden sollen, von den beiden Positionen völlig konträr beantwortet wird. Gemäß dem Defizitmodell handelt es sich bei der Gehörlosigkeit um eine schwere Behinderung, die unbedingt therapiert gehört. Die Versorgung gehörgeschädigter Kinder mit einem CI erscheint von daher als medizinische Notwendigkeit und moralische Pflicht. Die Ablehnung eines CI seitens der Eltern wäre verantwortungslos, ja grob fahrlässig, ein temporär befristeter Entzug des Sorgerechts scheint moralisch gerechtfertigt wenn nicht sogar notwendig. Schließlich wird auch Eltern, die Zeugen Jehovas sind und aus diesem Grund ihrem Kind eine lebensrettende Bluttransfusion verweigern, kurzfristig das Sorgerecht entzogen.

Gemäß dem Differenzmodell stellt die Versorgung von Kindern mit einem CI dagegen einen schweren Angriff auf die Gehörlosenkultur dar, der moralisch hochproblematisch ist und unterbunden gehört. Gehörlose haben ein Recht darauf, ihre Kultur zu leben und weiterzugeben und daher das Recht darauf, gehörlos zu sein und gehörlosen Nachwuchs zu haben.

Kritik der Positionen

Beide extremen Modelle schießen über das Ziel hinaus. Das Defizitmodell verkennt, das Gehörlosigkeit nicht nur eine körperliche Behinderung mit großen Nachteilen ist, sondern auch den Eintritt in eine eigene Kultur bedeuten kann, die von vielen als äußerst befriedigend, schön und wertvoll empfunden wird und in der alle Voraussetzungen für ein gutes Leben gegeben sind. Die Gehörlosenkultur und die Wertschätzung, die Gehörlose dieser Kultur entgegenbringen, nicht ernst zu nehmen, ist eine gravierende Verletzung der Autonomie dieser Menschen und verrät ein hohes Maß an Ignoranz und Arroganz. Davon abgesehen verkennt das Defizitmodell die zentrale Bedeutung von Kultur für die Identität und das Wohlergehen von Individuen. Sollten sich Eltern, die in der Gehörlosenkultur verankert sind, gegen eine CI-Versorgung ihres Kindes aussprechen, so ist ihrem Wunsch schon deswegen zu entsprechen, weil die Schäden eines zeitweiligen Entzug des Sorgerechts und einer CI-Versorgung gegen den Willen der Eltern bei weitem den vermeintlichen Nutzen überwiegen werden.

Das Differenzmodell wiederum nimmt zum ersten die Leiderfahrungen, die viele Gehörlose mit ihrer Gehörlosigkeit haben, nicht ernst – es muss sie als Folgen der sozialen Vorurteile auffassen, was der Selbsterfahrung vieler nicht entspricht. Zum anderen scheint das Differenzmodell zu verkennen, dass die Behinderungen, die mit Gehörlosigkeit einhergehen, noch schwerer aus der Welt zu schaffen sind, als dies bei den Behinderungen in Bezug auf Hautfarbe, Geschlecht und sexuelle Orientierung der Fall ist. Während es bei diesen „lediglich“ des Abbaus von Vorurteilen benötigt(e), um eine Gleichstellung herbeizuführen, wäre bei Gehörlosigkeit ein wesentlich aufwändigeres Entgegenkommen der hörenden Mehrheit notwendig (etwa Erlernen der Gebärdensprache bzw. universelle Verfügbarkeit von Übersetzern, Ersetzung jeglicher Tonsignale durch Lichtsignale usw.). Aufgrund der Knappheit der Ressourcen und der geringen Zahl der Nutznießer wäre ein solcher Aufwand nicht zu rechtfertigen, insbesondere dann nicht, wenn Mittel (z.B. CI) zur Verfügung stehen, die dasselbe Ziel (Gleichstellung) mit erheblich weniger Kosten erreichbar sein lassen. Daraus folgt, dass Gehörlosigkeit eben nicht ausschließlich als Kultur, sondern auch als Behinderung zu betrachten ist – zumal sich auch mit den größten Anstrengungen nicht alle Nachteile von Gehörlosigkeit aus der Welt schaffen lassen.

Gehörlosigkeit: Behinderung und Kulturmerkmal

Was folgt nun aus dieser differenzierenden Betrachtung? Zunächst folgt daraus, dass es sich bei Gehörlosigkeit um ein ganz eigenes Phänomen handelt. Gehörlosigkeit ist nicht nur ein körperliches Merkmal, das unbestreitbar große Nachteile in einer überwiegend hörenden Welt mit sich bringt und daher aus guten Gründen als Behinderung gilt, sondern sie ist darüber hinaus auch die Voraussetzung einer eigenständigen Kultur und gleichsam das „Eintrittsticket“ in diese Kultur. Gehörlosigkeit ist also doppelt codiert: Sie ist Behinderung und Zeichen der Zugehörigkeit zu einer Kultur zugleich.

Cochlearimplantat: Eine Abwägungsfrage

Die entscheidende Frage in Bezug auf das CI wäre nun, welche dieser beiden Aspekte überwiegt. Wiegt die Behinderung durch Gehörlosigkeit mehr als die Vorteile einer Kulturzugehörigkeit? Oder ist die Kulturzugehörigkeit wichtiger und besser als die Nachteile der Gehörlosigkeit? Um dies entscheiden zu können, sollen hier noch einmal die drei wichtigsten Punkte erwähnt werden:

Gehörlosigkeit ist eine schwere Behinderung, die mit großen Nachteilen und erheblichen Einbußen an Lebenschancen in einer vorwiegend hörenden Welt einhergeht.
Sprache und Kulturzugehörigkeit sind zentrale Elemente menschlicher Identität und als solche wichtige Voraussetzung der Möglichkeit eines gelungenen Lebens.
Die Gehörlosenkultur ist eine vollwertige Kultur, die die Möglichkeiten für ein gelungenes Leben bereitstellt.
Zugunsten des Kulturaspektes von Gehörlosigkeit könnten noch drei weitere, hier nicht entfaltete Argumente ins Spiel gebracht werden. Für sie alle gilt, dass sie nicht dazu führen dürfen, dass Individuen „verzweckt“ werden:

Kulturelle Vielfalt ist per se wertvoll; an ihr manifestiert sich der Reichtum der menschlichen Entfaltungsmöglichkeiten. Als eine dieser kulturellen Entfaltungsmöglichkeiten ist der Gehörlosenkultur per se ein Wert zuzuschreiben.
Die Gehörlosenkultur stellt eine wichtige Alternative bzw. ein Korrektiv zur Mehrheitskultur dar, in der – wie in einem Laboratorium – andere Arten des Lebens ausprobiert werden, die unter Umständen auch einmal der Mehrheitskultur zu Gute kommen könnten.
Die Gehörlosenkultur könnte als eine Art Rückversicherung für den Fall betrachtet werden, dass es in der Bevölkerung durch Krankheit oder sonstiges zu einem breiten Ausfall des Hörvermögens kommt (etwa analog zu der Geschichte, die der Autor José Saramago in dem Roman „Stand der Blinden“ erzählt).
Autonomie sticht

Es dürfte deutlich geworden sein, dass sich die Frage, ob der Behinderungs- oder der Kulturaspekt der Gehörlosigkeit überwiegt, nicht einfach beantworten lässt. Mehr noch, sie lässt sich objektiv überhaupt nicht beantworten, denn wer kann für sich in Anspruch nehmen, den Wert einer Kultur objektiv bestimmen und ihn gegen den ebenfalls objektiv bestimmten Wert einer Krankheit abwägen zu können. In einem solchen Fall ist es das Beste, wenn es dem Einzelnen nach ausreichender Information überlassen wird, für sich – und für seine Kinder – zu entscheiden, welcher Aspekt für ihn – und für seine Kinder – überwiegen soll. Schließlich sind es ja auch die Einzelnen, die für diese ihre Entscheidung dann die Verantwortung übernehmen und mit ihrer Entscheidung leben müssen. In kurzen Worten bedeutet dies: Die Autonomie sticht.

Fazit

Völlig klar ist, dass es bei der Frage, ob ein gehörloses Kind mit einem CI ausgestattet werden soll, in erster Linie um das Wohl des Kindes gehen soll. Die obigen Ausführungen sollten deutlich gemacht haben, dass das Wohl des Kindes sowohl mit einem CI in der hörenden Welt als auch ohne CI in der Gehörlosenkultur gewährleistet werden kann. Daraus folgt, dass

- es Eltern freistehen sollte, sich für oder gegen eine CI-Versorgung ihres Kindes bzw. ein Lebens ihres Kindes in der Gehörlosenkultur zu entscheiden. Freilich ist sicherzustellen, dass die Eltern diese Entscheidung auch tragen können (weil sie z.B. selbst gehörlos sind und der Gehörlosenkultur angehören) und die entsprechende Unterstützung erhalten.

- die Beratung von Eltern gehörloser Kinder alle Alternativen abdecken sollte, d.h. sowohl die Möglichkeit einer CI-Versorgung als auch die Möglichkeit eines Lebens in der Gehörlosenkultur. Idealerweise sollte dem Beratungsteam ein in der Gehörlosenkultur verankerter Gehörloser angehören.

- auch Kinder mit einer CI-Versorgung nach Möglichkeit Gebärdensprachunterricht erhalten sollten. Dies, um ihnen einerseits die Möglichkeit eines Eintritts in die Gehörlosenkultur zu erhalten und um sie andererseits sie nicht voll von einem (bislang unzureichenden) technischen Hilfsmittel abhängig zu machen.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass diese Folgerungen nur für die Frage der CI-Versorgung gelten. Nahestehende ethische Fragen, wie etwa diejenige, ob es Eltern erlaubt sein soll, mittels reproduktionsmedizinischer Techniken für gehörlosen Nachwuchs zu sorgen (siehe hier und hier), sind damit nicht entschieden. Sie erfordern eine gesonderte ethische Erwägung, die ein andermal zu leisten sein wird.

Quelle: http://www.ttn-institut.de/node/978



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Puff Daddy,
reine Politik ist das Thema CI und Gehörlosensprache,
um das geht es hier.

Die evangelische Seite hat argumentiert.

Es müssen noch die katholische Seite, die islam Seite und die neutrale Staatsseite argumentieren.

Dann müssen nochmal die Mediziner und die Juristen darauf reagieren.
Ebenfalls die Behindertenverbände und CI-Verbände und Gl-Verbände auch.

Künstlich Gl Kinder machen für die Gl-Eltern und für die Gl-Kultur.
Das wird das und auch dein Thema sein.

Was macht die Politik nach den Beratungen am Schluss?

Oder besser, es bleibt alles wie bisher, CI plus Gehörlosensprache?
--



Spitzenmitglied



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YAK dein Geschreibsel ist unerträglich.

Karin



Spitzenmitglied



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@Yak: Was bedeutet Gehörlosensprache? [deaf]


BOOOOOOOOORN TOOOOOOOOO SIGN!!!!!!!!



Spitzenmitglied



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Zitat aus http://www.ttn-institut.de/node/978 gleich dem obenstehenden Text:

aus Fazit, 3. Absatz:
Zitat:
Idealerweise sollte dem Beratungsteam ein in der Gehörlosenkultur
verankerter Gehörloser angehören.


Hinzuzufügen wäre, dass ein solcher gehörloser Berater seinen Lebensunterhalt
zwingend außerhalb der Gehörlosenkultur verdienen sollte.

Die "Berufsgehörlosen" habe leider oft herzlich wenig Ahnung, wie sich das
berufliche Zusammenleben im Team mit Hörenden gestaltet.

Alle gehörlosen Kinder werden irgendwann erwachsen und
müssen arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Und die wenigsten gehörlosen Kinder werden rund um oder
in der Gehörlosenkultur ein warmes Berufsplätzchen finden.

Von vielen Betroffenen wird diese Binsenweisheit allerdings
schlicht ignoriert.


Pyros



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PD: ich muss meine hörende eltern nicht beibringen. sie können schon was.

Nicht deine erwachsenen Eltern, sondern

du muss als brutalst-knallharter CI-Gegner

(deine Hardliner-Wortkeulenschläge:
es werden immer gnadenlos implantiert.
ihr zukünftiger robotermensch!
)

die frischgebackenen hörenden Eltern von gehörlosen / tauben Babys
schnellstmöglich die Gehörlosen-Gebärdensprache überzeugend beibringen.

Einen großen Vorsprung vor CI-Beratung schaffen.

Da du dauernd deine Lieblingszitate wiederholt sagst -

"nicht mein problem"
"ich eigene welt lebe"


nimmt man dies von dir sehr ernst,
und das bringt die hörenden Eltern zum intensiven Nachdenken über CI an erster Stelle
und vielleicht später über Gehörlosen-Gebärdensprache.

Künftige CI-Kinder werden dir sehr dankbar sein.
--



Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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paar Beiträge wurden gemäß Regeln (kein Zusammenhang zum Thema) getrennt.


°°°°°°°



Spitzenmitglied



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http://tiny2go.com/9bj

Für CharlyBrown und Co.!


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



Spitzenmitglied



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TW1, der Link passt besser unter "Leuchtturm von Alexandria".
Aber das Buch hat nichts mit CI zu tun.
Was in dem Buch steht, betrifft mich nicht mehr.
Ich lebe schon seit einiger Zeit in der Schweiz und
gelegentlich in Kanada.



Spitzenmitglied



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Den Link weise ich in Zusammenhang mit gelöschten Thema "Ci und Gehörlos" hin, wo ich dort was geschrieben habe. Wenn einer meint, das Buch habe nichts mit CI zu tun, der tut mir aufrichtig leid.


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



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http://www.taubenschlag.de/meldung/5513

alles klar mit euch?



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Puff Daddy: alles klar mit euch?

Was willst du damit sagen?

Was soll denn klar sein?

Eine politische Angelegenheit bleibt in der Schwebe bis zur Entscheidung.
--

Beim evtl. Streitfall pro CI für Kind müssen Juristen bemüht werden.
Das Gericht wird die Gutachtern Prof. Dr. Dr. XYZ und ZXY hören.
Der Anwalt pro CI hat bei Ablehnung noch Möglichkeiten.

Der BGH hat soeben ein wichtiges Urteil (Selbstverfügung) gesprochen
und das soll Rechtssicherheit geben.

Bis ähnlich passiert, ist viel Text verschossen.

Gehörlosensprache und CI zusammen, so läuft das schon länger.
--



Spitzenmitglied
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ich finde echt lächerlich....

Zitat:
Verweigern nun die Eltern die Versorgung ihres Kindes mit einem CI, kann beispielsweise der das Kind behandelnde Arzt das zuständige Familiengericht anrufen, das dann zu prüfen hat, ob ein Sorgerechtsentzug für die Frage der Versorgung mit einem CI vorzunehmen ist. Ein vollständiger Entzug des Sorgerechts stünde dabei nicht zur Debatte, sondern nur der Entzug des Sorgerechts für diese bestimmte Gesundheitsfrage. Bislang gibt es aber noch keine Präzedenzfälle.


Quelle: Haben gehörlose Kleinkinder ein Recht auf ein Cochleaimplantat?

Solange das Kind es nicht will, dann darf man ihm auf keinen Fall den CI aufdrängen.
Wenn doch, dann IST es Kindeswohlgefährdung!!! und das unwillige Kind wird dann CI sehr selten tragen.

Dem Eltern, die es nicht wollen, dass ihr Kind CI bekommt, wird nur in dieser CI-Sache Sorgenrecht entzogen.
ich hoffe, das wird nie und nimmer passieren.

Denn der CI-Arzt verdient ja auch an CI mit. Deswegen sagen sie auch so, dass ihr Kind CI bekommen soll.


GSG-SG#1 => GSV-KA#1



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yakamoz, ich habe nur geschrieben ob alle alles klar ist wegen taubeschlag. das meine ich ob alle jetzt verstanden haben. jetzt alles klar?

wieder neue thema über ci.

http://hewritesilent.wordpress.com/2010 ... sse-teil-2

was meint ihr über hewritesilent? er schreibt ja interessante inhalt oder?



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PD, Beckstein Exminist.-präs. von Bayern hat CI,
siehe HCIG-Forum.
Er behauptet, es gehe ihm besser, Link Presse).
--



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interessant grossmaul. irgendwann muss ich auch aufpassen, wenn ich ein kind bekomme. ich glaube, was ärzte machen ist nötigung und das ist strafbar. ich finde nicht fair. wieso leben wir freies land?

interessant. http://www.hcig.de/index.php?option=com ... tstart=100




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