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 gl/sh in Bewerbungsschreiben angeben?


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Spitzenmitglied



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Thema geteilt. Fortsetzung aus: http://www.glcafe.de/viewtopic.php?t=36633#918923

@Smirnov, @Zizou,
erklaere doch bitte, wieso ich etwas kompliziert mache. Ich fuerchte, ihr habt missverstanden. Ich sage bloss, erwaehne lieber die Unfaehigkeit des Hoerens im ersten Bewerbungsbrief nicht. Das ist wirklich SIMPLE! Diskriminierung in Form von Nichtbeachten einer Bewerbung wegen "Hoerschaden" geschieht ab und zu, egal welches Wort man dafuer nimmt. Das moechte vermieden werden in der ersten Runde. Zizou, du hast auch missverstanden, warum OndaRockz die Definitionen von dem US NAD hineingepostet hat. Er antwortet auf Smirnov's hartnaeckiges Bestehen auf 'hearing impaired'.

Smirnov, SH = hearing impaired ... NEEEEEIIIIN ! Siehe die Definitionen von dem US NAD, die OndaRockz hereingebracht hat. Verlass dich nicht auf Woerterbuecher und deinem Halbwissen!

Schlechtes Beispiel? Du hast in deinem Posting gesagt, dass man mit dem Hoerstatus verkaufen sollte. Ich zitiere dich:
Zitat:
Was würdest du reinschreiben wenn du lieber den Hörstatus weglassen möchtest? Jeder sollte sich so gut wie möglich verkaufen.

Mein Beispiel von Telefonisten will dir zeigen, dass deine Empfehlung Unsinn ist.

Weiter: wer sagt, dass man das "Handicap" (dein Wort) im Bewerbungsbrief eintragen muss? Wieso soll der Personalchef/Arbeitgeber denken, es waere keine Belastung fuer die Firma, wenn er ein "Handicap" im Bewerbungsbrief liest? Scheint widerspruechlich!


Hartmut



Spitzenmitglied



offline
Ach, ich [stirn] natürlich meine ich "hard of hearing"
als simple und richtig dargestellt.

Sorry, hab hier mit was anderem verwechselt,
und OnDi hat das richtig geschrieben! ;)


@Hartmut

Im Lebenslauf steht z.b. SH-Schule, dann würde
ja wohl der Personalleiter (Chef) auch drauf kommen,
dass der Bewerber schwerhörig ist.

Und es kommt auch drauf an, als was man sich bewirbt,
wenn man nicht unbedingt im ersten Bewerbungsbrief
"hörgeschädigt" erwähnen soll.

Bin der Meinung, lieber ehrlich und offen, als mit
irgendwas zu verheimlichen, bis der Chef erfahren
muß, dass der Bewerber irgendeine Behinderung hat. [roll]



Spitzenmitglied



offline
@Hartmut,

wann hast du dich zum letzten Mal bei einer Firma beworben? :D

Ich schätze – vor 50 Jahren. Du solltest einmal 2-3 Tage bei einem Hörbehinderten in einer Firma hospitieren,
der in der Hierarchie nicht ganz unten steht.

Bei den gängigen Internetbewerbungen heute muss man Fragen nach körperlichen Einschränkungen beantworten.
Tut man es nicht, befindet man sich bei einem Vorstellungsgespräch auf dem Glatteis, weil die Angaben fehlten.

Auf dieser Seite schreibt ein erfahrener Jobsucher, dass es nichts bringt seine Hörbehinderung anfangs zu verschweigen.

http://www.studentenwerke.de/pdf/Eine_Frage_der_Strategie_2005.pdf

Ich kann dieser Ansicht nur zustimmen.

Lesenswert ist auch diese Seite:

http://www.krebs-kompass.org/Forum/archive/index.php?t-9823.html


Pyros



Spitzenmitglied



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@Pyros,
muss ich denn meine "Qualifikationen" angeben, wenn ich hier etwas sage oder empfehle? Vertraue doch auf meine Erfahrungen und Kenntnisse. Ich schreibe nicht aus der leeren Luft. Glaubst du, ich habe keine Ahnung von tauben Professionellen in hohen Stellungen? In den USA gibt es mehr davon als in Deutschland. Du kannst mir widersprechen, wenn du glaubst, dass ich falsch liege. Das ist kein Problem mit mir.

Ich arbeitete naemlich neben meiner Sprachgutachtertaetigkeit als Stellenvermittler und Arbeitsassistenten (Job Coach) fuer einen Deaf Service Center und kam oft mit Rehabilitationsberatern in Seminaren und Tagungen zusammen. Daher ist meine Empfehlung nicht "ohne".

Oben (vom 6.01) sage ich doch, dass man vorher sich erkundigen sollte, ob eine Erwaehnung von Hoerstatus nachteilig auswirkt oder nicht, und man sich danach richtet. Das ist genau, was in deinen Links empfohlen wird. Ich merke, du siehst zu oft das Entweder-Oder, nicht die Feinheiten dazwischen, oder bezichtigst mich dieses Denkens. Hoerstatus anzugeben ist manchmal fuer die Anstellung in den Stadtverwaltungen, Regierungsbehoerden und Universitaeten vorteilhaft, weil sie staerker unter den Gleichstellungsgesetzen fallen als in der Privatwirtschaft, Kleinbetrieben ganz zu schweigen.

Du sagst, im Internetbewerbungen MUSS man die "Behinderung" angeben? Hier in den USA ist die Frage nach Behinderung, Alter, Rasse, sexuelle Orientation usw. in einem Bewerbungsform einfach illegal. Eine solche Regelung wird in Deutschland sicherlich kommen. Dafuer sorgen Behindertenverbaende bei den Anhoerungen fuer Ausfuehrungsbestimmungen der Gleichstellungsgesetze.

Niemand macht Vorwuerfe, die Behinderung in der ersten Phase zu verheimlichen. Und wenn ich dann bei einer Besprechung darueber konfrontiert werde, habe ich verschiedene Antworten parat. Wichtig ist, dass man die erste Huerde des Ausleseverfahrens ueberspringt und zum Vorstellungsgespraspraech eingeladen wird.


Hartmut



Mitglied



offline
Interessant, dass man sogar sein Alter in den USA verschweigen können soll! Macht doch irgendwie schon einen Unterschied, ob ich mit 25 oder 45 den Doktortitel erworben habe - oder? ;-). Und das möchte ich sehen, wie man als tauber Mensch vor der Bewerbungskommission steht und dann plötzlich erklären muß, dass man nix hört - und das ohne Dolmetscher (sei es Gebärden- oder Schriftdolmetscher). Irgendwie kommt es mir so vor, als müsse man seine Behinderung verstecken - ist für mich keine Lösung! Fazit: Nicht alles was aus den USA kommt sollte übernommen werden!

Pnin



Spitzenmitglied



offline
@Pnin,
du hast wieder nicht verstanden! ADA und andere Folgegesetzte zur Altersdiskrimination sehen vor, dass nach Alter und anderen Erregern von Diskrimination nicht gefragt werden muss. Aber es kommen dennoch viele andere Clues: im Resumee (entspricht in etwa dem Lebenslauf) stehen Jahresangaben der Beschulung und der Ausbildung, vorherigen Beschaeftigungen usw., auch im welchen Jahr den Doktorgrad erworben wurde. Man kann danach fragen. Nichts ungewoehnliches, dass man den Doktortitel im spaeten Alter erwirbt. Fast alltaeglich und auch wegen Wohlstand der Familie. Warum musstest du aufhoerchen, wenn man den Titel spaet erworben hat?

Du hast auch nicht die vorigen Beitraegen vollkommen gelesen. Es kann doch herausgelesen werden, dass die Hoerfaehigkeit nach der ersten Runde offenbart wird oder schon vorher, je nach Situation. Wenn man eine Einladung zu einem Interview bekommt, hat man schon den Nachweis, dass man als qualifiziert fuer die Stellung angesehen worden ist. Es wird um einen Dolmetscher fuer das Gespraech gebeten oder der Rehabilitationsberater stellt einen zur Verfuegung. Kein Problem! Aber wenn das Problem wird, beginnt Diskriminierung wegen dem Gebrauch von Dolmetscher und kann nachteilig fuer den Arbeitgeber auswirken.


Hartmut



Mitglied



offline
@Hartmut: Du hast wieder nicht verstanden und solltest Dir mal Lebensläufe ansehen, die in Deutschland üblich sind.

Habe ich übrigens gesagt, dass ich es negativ finde und aufhorche, wenn man den Doktor "erst" mit 40 baut? Da unterstellst Du doch wieder etwas, was ja das Grundproblem dieser Debatten ist.

Außerdem was denn nun: Erst sagst Du, die Frage nach Alter, Rasse, Behinderung sei illegal - nun behauptest Du, dass nicht gefragt werden muss, was impliziert, dass danach gefragt werden darf, die Frage also nicht illegal wäre.

Des weiteren schreibst Du - ich zitiere:
Zitat:
Ich sage bloss, erwaehne lieber die Unfaehigkeit des Hoerens im ersten Bewerbungsbrief nicht.

Das ist meines Erachtens ein schlechter Rat! Hat man als Behinderter etwas zu verstecken? Ich denke, Du bist stolz darauf, taub zu sein? Ist es vielleicht besser, eine Behinderung auf der sogenannten "Dritten Seite" zu erwähnen und potentiellen Arbeitgebern klar zu machen: "Ja, ich höre zwar nix, aber ich weiß wie ich damit klar komme, wie ich eine funktionierende Kommunikation trotzdem sicherstellen kann - ich habe das Problem gelöst." ? Welcher Eindruck entsteht dann? Vielleicht eher der, dass da jemand zupackend, problemlösungsorientiert und engagiert ist? Alles Eigenschaften, die Personalchefs gerne sehen! Was aber für ein Eindruck entsteht, wenn der Personalchef dann bei Nachfrage erfährt: "Ja, also, finde den Job ja ganz toll, aber ich bin taub und wollte das nicht an die große Glocke hängen, weil ich eigentlich nicht so recht weiß, wie ich damit umgehen soll!" ??

Pnin



gehörlosenfreak
gehörlosenfreak



offline
Eine Anmerkung, Herrschaften:
In Amerika wird auf Leistung größeren Wert gelegt als äußerliche Eigenschaften (Ausnahmen mit Frauen könnte es geben, vor allem wenns um männlichen Arbeitsgeber handelt :D :roll:)
Würde Dienstgebern in Amerika unausreichend gegen einen Aufnahme argumentieren, kann ich mir denken, dass es Leute geben, die gegen Diskrimminierung verklagen sofernde Indizien dafür sprechen.
Im Allgemeinen aber ist in Amerika alles Leistungsorientiert und soziale Berücksichtungung viel schlechter als hierzulande.

In der deutschsprachigen Raum können keine Firmen gegen Diskriminierungen verklagt werden, ausser vielleicht bei Kündigungsgründe, aber nicht für Aufnahmen.
Kurz gesagt: Diskriminierungen sind in Amerika und deutschsprachigen raum rechtlich und gesellschaftlich sehr unterschiedlich.

Daraus ergibts sich nun die Missverständnisse hier: Hartmut, manche Sachen die in Amerika üblich sind, sind hier unüblich. Wenn Fragen nach Alter, Rasse und Behinderungen unüblich sei, kann man hier nichts machen. Ausserdem auch ist der Idealbild in der deutschsprachigen Raum: 20 Jahre alt mit 40 Jahre Berufserfahrung, etwa wie die tausende schöne schlanke Frauen in den Werbung die Idealsbild zeigen, aber in der Wahrheit viele Frauen andere Kurven haben. In Amerika zählt eben nur Leistung. Ohne Leistung bist du nichts. Hier ist man ohne Leistung sozial versorgt etcetera.
Auch wenn es schön wäre, deine Ansätze, Hartmut, lassen sich hierzulande leider schlecht anwenden. Daher ist an folgendes wahres:
pnin hat geschrieben:
und solltest Dir mal Lebensläufe ansehen, die in Deutschland üblich sind.


Ich habs erlebt: Ich schrieb nix von Taubheit und wurde in einer Architektenbüro eingeladen. Auf den ersten Blick als ich sagte, dass ich nicht höre aber alles andere könne, waren sie stets ablehnend und sogar verärgert dafür Zeit nehmen zu müssen. Ich habe mich dabei dann nur gedacht, die können mich mal. Sowas gibts in Österreich. Amerika sicher auch, aber mit solchem Verhalten könnte man sich in einen Löwengrube werfen. Hier nicht.

lg deafmax


---
Ich bin taub, ergo bin ich.



Spitzenmitglied



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Hartmut´s letzte Bewerbung vor ca. 5 Jahrzehnte? o.O

Kein Wunder und hier in Deutschland ist das halt anders
und heutzutage muß man schon alles angeben, insbesondere
die Behinderung, wenn nicht, dann wäre das, wie deafmax
schon erwähnt hat, eine reine ärgerliche Zeitverschwendung
für die Personalchefs und Mitarbeiter.

Ich weiß zwar nicht, wie damals deinen Lebenslauf ausgesehen
hat, aber Amerika ist nicht gleich Deutschland.
Hier in diesem Land wird mehr gefragt! ;)



Spitzenmitglied



offline
Bin ebenfalls der Ansicht, dass man den Status der Hörschädigung
im Bewerbungsschreiben erwähnen sollte.
Mr. Mokona hat dies auch getan und Zusagen erhalten. Ich denke,
man muss es geschickt formulieren und sich nicht taub und stumm
verkaufen. Man sollte erwähnen, dass man trotz der Hörschädigung
gut mit Mitmenschen u.a. durch Lippenablesen kommunizieren kann.
Es kommt ganz auf die Person an. Aber Ehrlichkeit währ am längsten.
Und es ist schon peinlich wie Maxdeaf schrieb, wenn man zum
Vorstellungsgespräch kommt und die Chefs mit der Tatsache
des Nicht-Hörens überrumpelt. Es gibt Dinge, die kann man weglassen,
aber Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit sollte man
schon mitteilen.


P.S. Vielleicht kann man den Titel des Themas hier
neutralisieren, in dem es allgemein darum geht, ob man
es im Bewerbungsschreiben erwähnen sollte oder nicht.



MR.MOKONA ? u n v e r k ä u f l i c h!!



Mitglied



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ja, ja, USA ist sehr leistungsorientiert. Die Arbeitgeber sehen auf *skills* ab, und nicht auf die Zeugnisse. Meiner Meinung nach has das Foto auf dem Lebenslauf nichts zu verlieren, denn es ist eine pure Diskriminierung. Die Firma beruecksichtigt neben Zeugnisse/Leistungen auch auf die Aeusserlichkeit, was natuerlich nicht sein darf. Was Alter angeht, es stimmt schon, dass es ein Unterschied ausmacht, wann eine Person den Doktortitel erworben hat; jedoch sollte man Alter nicht angeben, denn nur die Leistung zaehlt. Wie schon gesagt, gibt es eben feine Unterschiede zwischen USA und Dt.



Mitglied



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Nicht nur in Amerika zählt Leistung. Das ist auch hier so.Wir sind doch gleichberechtigt und bekommen einen behindertengerechten Arbeitsplatz in der Zusammenarbeit im Team. Gehörlose und Hörgeschädigte können ebenso gut arbeiten wie alle anderen auch!
Bei den Bewerbungen sollte man schon deshalb mit angeben, das man gehörlos oder hörgeschädigt ist, um die Nachteilsausgleiche wie GSD oder Schreibdolmi oder Arbeitsassistent, Zusatzurlaub und Kündigungsschutz zu bekommen.
Wer nicht angibt, kann laut einem Urteil nicht auf die Nachteilsausgleiche bestehen.

Und Ehrlichkeit währt am längsten. Darum sollte auch Vertrauen von Anfang an dabei sein. Ich habe noch keinen Arbeitgeber erlebt, der wegen Gehörlosigkeit den Arbeitnehmer abgelehnt hat.

Viele Grüße

alantos


********************
Wer für die kleinen Dinge Augen hat,
der hat auch ein Herz für große.
(Thomas Romanus)



Zuletzt geändert von alantos am 15.01.2007, 14:08:49, insgesamt 1-mal geändert.

gehörlosenfreak
gehörlosenfreak



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@alantos,
Schön wäre es wenn wir wirklich gleichberechtigt wären. Aber ist noch lange und nicht immer so.
Zitat:
Wer nicht angibt, kann laut einem Urteil nicht auf die Nachteilsausgleiche bestehen.

ECHT? das wäre ein toller Schritt in die Zukunft für die Gehörlosen-Selbstbewusstsein!
Aber andererseits, wie siehts aus wenn Firmen(Bosse), die ja nicht so wunderbar denken wie du, GL ablehnen? Was hats für Folgen für die Firma?
Beispiel Wenn eine Firma zwischen zwei Bewerber entscheidet wo erstere unterqualifiziert wäre, und der andere gl und nachweisbar gelernten Berufsausbildung hätte?
Ich wüsste nicht wie es in Ö aussieht. Tja...

lg deafmax


---
Ich bin taub, ergo bin ich.



Spitzenmitglied



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Aloha alantos,
Zitat:
Ich habe noch keinen Arbeitgeber erlebt, der wegen Gehörlosigkeit den Arbeitnehmer abgelehnt hat.

ich arbeite bereits längere Zeit als Diskriminierungsbeauftragter für gehörlose
und gebärdensprachige Menschen in Österreich. Und immer wieder erfahre
ich nicht nur positive, sondern auch negative Erfahrungen gehörloser (noch
nicht) Arbeitnehmer. Und diese sind nicht recht wenig!


--
Wir sind die Mundfaulen. Na und? :D



Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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@alantos

ich kann nur Lukbo zustimmen. Einige aus meinem Freundeskreis erzählten mir, sie seien wegen der Gehörlosigkeit von den Firmen nicht aufgenommen worden. [neutral]

@Topic

Man sollte schon in der Bewerbung erwähnen, dass man gehörlos/schwerhörig ist, damit die Firmen wissen, was auf sie zukommt.


°°°°°°°



miss clumsy
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Mein persönlicher Mentor bei siemens hat im Empfehlungsschreiben
für mein nächstes Praktikum in Nordamerika erwähnt,
dass ich trotz meiner Hörbehinderung sehr gute Leistungen erbringe i
n meinem jetzigen Praktikum und
in der Werkstudententätigkeit im letzten Jahr.

ich bin der meinung, man soll nicht schreiben "ich bin taub"
oder so in dieser Art,sondern man sollte so formulieren,
dass man trotz der Hörbehinderung seine Fähigkeiten mitbringen kann.
so wie die CA schon erwähnt hat.



Spitzenmitglied



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Aloha KILL@ Qu€€N,

wenn du also in USA ein Praktikum absolvieren wirst, dann musst du
wahrscheinlich nicht angeben ("deaf" oder "hard of hearing")
Man bekommt dann trotzdem Nachteilsausgleich z.B. ASL-Dolmetsch
und zwar von Gesetz wegen.

Aber in Deutschland werden diese Angaben verlangt, da man sonst kein
Nachteilsausgleich (siehe alantos) bekommt.

Andere Länder, andere Sitten! ;)


--
Wir sind die Mundfaulen. Na und? :D



miss clumsy
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@Lukbo:

ich möchte GENAU EBEN keinen ASL-Dolmetscher,
weil mein Ziel dort ist,
mit den internationalen Kollegen in englisch kommunizieren zu können, wobei ich schon anfangs darauf hinweisen will,
dass ich schwerhörig bin und die nicht gleich losplappern am ersten Tag.



Spitzenmitglied



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Aloha K!LL@ Qu€€N,

aha, danke für die Erklärung. Es gibt auch andere Nachteilsausgleiche für
Schwerhörige, z.B. Schriftdolmetsch, und viele technische Hilfsmittel, falls
mit der mündlichen Kommunikation doch nicht klappt.

Ich war bereits dort, ich bin gespannt auf deinen Bericht dort.

Viel Glück über den großen Teich dort!


--
Wir sind die Mundfaulen. Na und? :D



miss clumsy
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@Lukbo: gibt es URLS wo es draufsteht,
welche Ansprüche man in Amerika hat?
ABer gilt das auch für mich als Deutsche??



Spitzenmitglied



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Ich denke, ja alle Ausländer in USA ebenfalls, z.B. an der Gallaudet-
Universität hat mein gl Freund mit Usher Syndrome aus Österreich
-automatisch- vom ersten Tag an Anspruch auf persönlichen(!)
ASL-Dolmetsch bekommen.

Wie das mit anderen Ansprüchen aussieht, weiss ich nicht genau.
Hartmut und summer könnten dir da allgemeine Tipps geben.


--
Wir sind die Mundfaulen. Na und? :D



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@Lubko:

Man sollte auch mehr Öffentlichkeitsarbeit machen. Die Menschen sind verschieden. So reagieren sie auch verschieden auf manche Dinge. So manche Arbeitgeber erleben uns auch in den sozialen Arbeitskreisen. [wink]

Vieles hat am Arbeitsplatz auch mit Mobbing zu tun. Wenn man den Sachen auf den Grund gehen will, muß man sich auch mit den Ursachen dieser "Krankheit" beschäftigen.

Viele Grüße

alantos


********************
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(Thomas Romanus)



Spitzenmitglied



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@deafmax,

aufgrund des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland müssen potentielle Arbeitgeber
vorsichtiger sein bei Stellenausschreibungen und der Bewerberauslese.

In deinem genannten Beispiel könnte der abgelehnte GL eine Stellungnahme von der Firma
verlangen und bei nicht hinreichender Begründung wegen Diskriminierung klagen.

Soweit die Theorie. Das Gesetz ist erst ein paar Monate alt. Wie sich das in der Praxis auswirkt, muss sich erst noch zeigen.

Übrigens, ich wurde früher auch schon abgelehnt, obwohl ich beste Zeugnisse hatte.


Pyros



Spitzenmitglied



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Ich finde man muss immer im Bewerbungsschreiben angeben. Damit der Arbeitsgeber Bescheid weiß dass die Vorstellungsgespräch ohne Kommunikationschwierigkeit gut läuft und es gibt einiges (z.B. Arbeitsplatz), worauf Sie sich vorbereiten können. Nur so meine Gedanken!


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)






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meine Meinung ist, dass man die Hörschädigung immer in der Bewerbung stellen sollen, weil man kann dann auch die Dolmetscherkosten oder bessere Atmosphäre zu tun, wegen die andere Sorte von Menschen... oder sie sind auch denn bevorzugt weil die Arbeitsgeber müssen für die Hörgeschädigten keinen Steuern zahlen...,

aber es gibt dadurch auch viele Nachteile, zum beispiel die Deskrimierung der außengewöhnlichen Gruppen, oder es gibt dadurch auch die schlechte Ruf davon...



Mitglied



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Wofür haben wir Dolmis die wir zur Zeit eine bessere Integrationsweg besitzen, da sollte man auch ehrlich im Lebenslauf eintragen wer du wirklich bist, sonst kommt es schlimmer mit "Abfall" oder Hörednen denken schlecht über uns wenn wir schweigen, es ist schon besser dass wir darüber kämpfen als schweigen. Damit auch im Offiziellen Stand für Hörgeschädigung an die Firmen gut informiert sind ohne dass man sich verstecken müssen, dadurch verbessert man und unserer Chance die wir mit dem Hörgeschädigung von der Firma bekommen können. Deswegen kämpfen IFD usw.. auch für uns , damit wir in die Zukunft ein klarer Punkt an die Firma haben. Sonst stecken die es an und die jüngsten Deafies bekommen auch keine Stelle, nur wegen unseren älteren Deafies Schweigheit, das ist sehr schlecht. Wofür schämt jemand dass man nicht GL oder SH eintragen wollen? Das würde ich mich brennend interessieren.
Ich trage trotz meiner Hörgeschädigung im Lebenslauf rein, ich kämpfe dafür, damit die Firmen auch über uns akzeptieren soll, schau mal was mach hörenden Behinderung, die haben mehr bekommen als wir, also so geht das nicht, gleichberechtigung zählt.



EL-Sieger´13
EL-Sieger´13



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Zitat:
ich kann nur Lukbo zustimmen. Einige aus meinem Freundeskreis erzählten mir, sie seien wegen der Gehörlosigkeit von den Firmen nicht aufgenommen worden.

Es kommt natürlich immer auf den Beruf an. Wenn sich jemand in einem Call-Center bewerben sollte, dann ist eine Ablehnung auch verständlich. :)
Oder auch im Lebensmittelhandel. einfach überall dort, wo man ständig Kontakt mit Kunden hat.

Zitat:
ich arbeite bereits längere Zeit als Diskriminierungsbeauftragter für gehörlose
und gebärdensprachige Menschen in Österreich. Und immer wieder erfahre
ich nicht nur positive, sondern auch negative Erfahrungen gehörloser (noch
nicht) Arbeitnehmer. Und diese sind nicht recht wenig!

Wahrscheinlich wussten diese Arbeitsgeber nicht, dass man Hilfe von der Agentur für Arbeit anfordern kann. Die meisten Arbeitsgeber wissen einfach zu wenig über Hörbehinderte Bescheid. Da hilft nur eine Aufklärung von unserer Seite evt. auch Agentur für Arbeit(?)

Außerdem gibt es in Firmen Sicherheitsvorschriften, wo man dafür ein "Gehör" haben braucht.
Es wäre vllt schön, wenn du, Lukbo, einige Fallbeispiele auflisten könntest.


Zitat:
Ich finde man muss immer im Bewerbungsschreiben angeben. Damit der Arbeitsgeber Bescheid weiß dass die Vorstellungsgespräch ohne Kommunikationschwierigkeit gut läuft und es gibt einiges (z.B. Arbeitsplatz), worauf Sie sich vorbereiten können.


So sehe ich das auch. Es reicht in der Regel ein kurzer Eintrag im Lebenslauf: "Aufgrund meiner Hörbehinderung habe ich einen Schwerbehindertenausweis" Ich habe auch immer eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis beigelegt.

mfg Henry
P.S. Ich will die Quote-Funktion wieder haben!


Wer tanzt, hat bloß kein Geld zum saufen!



gehörlosenfreak
gehörlosenfreak



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@Henry, wegen der QUOTE-Funktion:
Zur Info: http://www.glcafe.de/viewtopic.php?t=34555
Bei Beschwerden dort posten :)
lg deafmax



miss clumsy
miss clumsy
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@henry

mein Posting war der Auslöser für diese Diskussion.
Aber was willst du mit einem deutschen Schwerbehindertenausweis
im Ausland machen, wenn du mal ins Ausland gehen solltest??

nun zum eigentlichen Thema,
reicht es eigentlich wenn man schreibt,
dass man schlecht hört,
oder muss man SB-Ausweis reinmachen für die Bevorzugung der Bewerbungen???

Henry, warum genau machst du den Ausweis rein, um denen zu zeigen,
dass du wirklich gehörlos bist oder??

ich dachte immer,
wenn man was bestimmtes braucht,
muss man mit dem Integrationsamt das erledigen etc.


miss clumsy



Spitzenmitglied



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Aloha Henry,
Zitat:
Außerdem gibt es in Firmen Sicherheitsvorschriften, wo man dafür ein "Gehör" haben braucht.
Es wäre vllt schön, wenn du, Lukbo, einige Fallbeispiele auflisten könntest.

ein Beispiel wäre der Pilotberuf, wo ein Passagierflugzeug mit x Personen (ich
weiss das Minimum nicht, vermutlich schon ab 2 oder mehr) gelenkt wird,
muss aus Sicherheitsgründen hören können. Das ist natürlich akzeptabel.
Bei Privatflugzeugen, wo ein Gehörloser alleine oder in Begleitung
fliegen kann, kommt aber auch auf nationale Gesetze an. So ist es z.B. in
den USA und Frankreich erlaubt, in anderen Ländern noch nicht.


--
Wir sind die Mundfaulen. Na und? :D



Spitzenmitglied



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@Lukbo and others,
Grund wie Sicherheit und taegliche Kommunikation mit Hoerenden ist nur bedingt akzeptabel. Vorurteile und Inflexibilitaet auf dem Arbeitsplatz sind oft dahinter. Z.B. Lastwagenfahrer, Kranefuehrer(Operateur?), Krankenpfleger, Verkaeufer, Buchhalter usw. Frueher zu meiner Zeit durften kein Tauber Druck- und Setzmaschinen arbeiten. Aufklaerung seitens der Arbeitsvermittlungsberater und des Bewerbers sind erforderlich.

Elektronische Kommunikationsgeraete koennen leicht fuer einen tauben Piloten entwickelt werden, um Kommunikation mit Flugkontrolleuren zu ermoeglichen. Jetzt wird weniger telefoniert, aber haeufiger Email. Viele Hoerende ziehen Email statt Telefonieren vor.

Ich schrieb vorhin, dass man sich vorher erkundigen soll, wie die Erwaehnung von Hoerunfaehigkeit behandelt wird. Diskrimination kommt schon in der ersten Phase vor und kann fast unmoeglich nachgewiesen werden. Arbeitgeber koennen sehr leicht verschiedene fiktive und glaubhafte Gruende angeben.

Diskrimination kann manchmal nur durch eine Probe von der AUfsichtsbehoerde aufgedeckt werden. Z.B. Hier darf man niemand beim Hauskauf oder Vermieten von einer Wohnung benachteiligt werden. Aehnlich einer Stingoperation werden den Makler weisse und schwarze Kaeufer geschickt und geprobt, ob die Makler die Kaeufer die gleichen Objekte zeigen oder nicht. So wurden einige Makler erwischt und bestraft.

@Pnin, deine Stichelei lasse ich ausser Acht.
Deine Erwaehnung von Alter, indem Doktortitel erworben wurde, laesst keinen Zweifel hinter, dass Alter eine Rolle spielt, was in den USA nicht statthaft ist. Dir wird nichts unterstellt. Dem Bewerber steht es frei, sein Alter anzugeben. Gleicherweise steht ihm frei, Hoerunfaehigkeit gleich am Anfang anzugeben. Nur darf der AG nicht danach fragen. AG, besonders Grossbetriebe, muessen zu erwarten lernen, dass unter den Bewerbern ein Tauber oder Schwerhoeriger (maennlich/weiblich) sein kann.

"illegal" und "muss nicht" druecken doch Verbot aus, nicht?


Hartmut



EL-Sieger´13
EL-Sieger´13



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@Lukbo,
Solche Fälle meinte ich nicht.
Ich meinte eher die Fälle, wo die Arbeitsgeber einen Gehörlosen abgelehnt haben, aufgrund gehörlosigkeit.

Zitat:
Henry, warum genau machst du den Ausweis rein, um denen zu zeigen,
dass du wirklich gehörlos bist oder??


1. So oder so, deine Firma will eine Kopie vom Schwerbehindertenausweiss haben.
2. Es ist einfach besser, wenn der Arbeitsgeber beim Vorstellungsgespräch ein wenig vorher informiert ist.
3. Außerdem weiss ich aus Erfahrung (telefonische Bewerbungen[Für Ferienjob oder Praktikum] - Damals noch über meine Eltern). Haben die Arbeitsgeber gesagt, ich soll auch ne Kopie vom Ausweis mit zu Bewerbungsunterlagen dazu legen.



Zitat:
ich dachte immer,
wenn man was bestimmtes braucht,
muss man mit dem Integrationsamt das erledigen etc.


Nach meinem Wissen, muss der Arbeitsgeber ein Gutachten, Bestätigungsschreiben oder ähnliches mitgeben. Daher kann man das nicht von "alleine" etwas(z.B. Faxgerät oder Blitz-Dinger für die Klingel usw.) bestellen.


Fürs Ausland ist das natürlich was anderes. Aber hier wurde nichts klar, ob Inland oder Ausland. Ich schreibe jedenfalls fürs Inland :)


mfg Henry


Wer tanzt, hat bloß kein Geld zum saufen!



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Wer die Möglichkeit hat, einen Kurs zum Bewerbungstraining zu besuchen, sollte dieses nutzen. Denn vielen hat es geholfen, die wertvollen Tipps in ihre Bewerbungen richtig zu formulieren.

Wenn Einstellung erfolgreich war, dann Integrationsfachdienst informieren, der für die Begleitung am Arbeitsplatz zuständig ist.

Viele Grüße

alantos


********************
Wer für die kleinen Dinge Augen hat,
der hat auch ein Herz für große.
(Thomas Romanus)



Spitzenmitglied



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@Henry: Musst du jede Bewerbungen immer eine Kopie deine Schwerbehindertenausweis beilegen? Ich finde das irgendwie zu umständlich. Meiner Meinung nach man sollte bei Einstellungserfolg die Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Nur wenn man im Bewerbungschreiben angeben hat ist das schon okay, aber als Kopie würde ich das nicht machen.


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



EL-Sieger´13
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@Tiger Woods
was ist bitte daran umständlich??
Ist doch nur ein Blatt Papier.
Je mehr Info's, desto mehr infos haben die Arbeitsgeber auch


Wer tanzt, hat bloß kein Geld zum saufen!



miss clumsy
miss clumsy
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@henry:

zu viele infos aber auch nicht!

im bewerbungsschreiben "ich bin hörbehindert"
im Lebenslauf "schule für hörbehinderte"
in der Anlage "schwerbehindertenausweis"

ich denke, dass es zu viel ist


miss clumsy



Spitzenmitglied



offline
@K!ll,

wenn du dich für einen Praktikumsplatz im Ausland bewerben willst, kannst du den SB-Ausweis ruhig weglassen.
Dt. Schutz-Vorschriften für SB-Ausweisinhaber gelten nicht unbedingt im Ausland.

Auf dem dt. Bildungsserver findet man eine gute Informations-Seite zu deinem Vorhaben.

http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2810

Viel Gück

Pyros






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@K!LL@ Qu€€N

Zitat:
im Lebenslauf "schule für hörbehinderte"


deine Zitat erhält einen Fehler...

in der Bewerbungslaufschreiben, soll man nur schreiben Hörgeschadigtenschule, mehr ist es nicht nötig...

es steht unter Aktion Gesetz der Behinderten, vgl. die Unterpunkte steht es auch dass jeder Bewerbungsschreiben immer inen bestimmten Rechtlinien erhält...



miss clumsy
miss clumsy
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mann, fressbazille,

das war NUR VERALLGEMEINERT geschrieben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


miss clumsy






offline
@K!LL@ Qu€€N

okay, ich wollte es nicht dass die anderen Userinnen das oberflächiges Information bekommt... :D



miss clumsy
miss clumsy
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@fresse:

wie kannst du so nen stuss schreiben?
die users führen eine diskussion hier und
sie sind auch alle schon von anfang an dabei und
die wissen auch worauf ich hinauswollte!

du kreuzt dich mitten in der diskussion auf mit deiner blöden bemerkung!!!

du bist derjenige, der diese information als oberflächlich ansieht!!


miss clumsy



gehörlosenfreak
gehörlosenfreak



offline
fressbaz hat geschrieben:
Hörgeschadigtenschule

[ops] [nerv]
Warum nicht gleich Hörbeschädigtenschule...

Viel besser ist natürlich "Schule für Hörbehinderte".
NOCH besser ist:
Grossmaul hat geschrieben:
Landesschule für die Gehörlose" oder "Staatliche Realschule für Gehörlose"

Mann, dies ist echt geile Schriftzug der Schulbezeichnung.

ECHT SCHRECKLICH ist folgendes:
Zitat:
Hörgeschädigtenschule - Förderzentrum Hören und Sprechen


Aber sonst gebe ich Grossmaul recht. Audismus ist allgegenwärtig :D

lg deafmax


---
Ich bin taub, ergo bin ich.



Zuletzt geändert von deafmax am 18.01.2007, 11:44:25, insgesamt 1-mal geändert.

Spitzenmitglied



offline
Aloha deafmax,

man wollte das Gehörlosenbildungsinstitut in Wien ändern auf diesen
ähnlichen Namen mit Förderung für Hören und Sprechen. Klar, auch
weil sie aus Dösi stammt und dort immer noch gute Kontakte hat.

Doch zum Glück hat man hier entschieden, beim alten Namen zu bleiben.
Die Frage ist dennoch, wie lange noch?
Solange wir Wiener noch unbeugsam sind, bleibt es so wie bisher.
D wie Deafetta, Audismus is watching you! :D


--
Wir sind die Mundfaulen. Na und? :D



gehörlosenfreak
gehörlosenfreak



offline
Lukbo hat geschrieben:
D wie Deafetta, Audismus is watching you!

[super] Genial

lg deafmax


---
Ich bin taub, ergo bin ich.



Spitzenmitglied



offline
Kopie vom Schwerbehindertenausweis rein? Oh ne.
Halte davon wirklich gar nichts. Man brauch die Leute
doch nicht erschlagen. Den zeigt man erst, wenn es verlangt
wird. Aber sonst muss man mit diesem hässlichen Wort nicht "prahlen"
wie mit einer Bescheinigung von einem Auslandsjahr oder
einer Weiterbildung.



MR.MOKONA ? u n v e r k ä u f l i c h!!



miss clumsy
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CA, ja exakt, so denke ich auch!!!


miss clumsy



Spitzenmitglied
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Überall in Deutschland gilt nur noch „Förderzentrum, Schwerpunkt Hören“. Ich gebe deafmax Recht. Ja, genau, Audismus wird immer allgegenwärtiger! Deafhood oder noch besser: Deafismus scheint dahin zu schwinden???

Gehörloser könnte zu einer Schule für Stinknormale (also: Hörende) gehen, und mit Dolmetscher. So könnte er dann seine Gehörlosigkeit in der Bewerbung am besten verstecken. :)

Nur zur Info:
Im Moment läuft hier in München durch meine Initiative ein „Prozess“ gegen die Schulbezeichnung „Förderzentrum Hören“ … hm … mal abwarten, wie es weiter aussehen wird … Ich bin schon ein richtiger Deafist. :D [stolz]

PS: Deafismus is watching you all! (Sorry, my off-topic!)

(Ehrlich zugegeben würde ich eine Kopie eines Schwerbehindertenausweises beifügen, um Rückfrage zu ersparen … hm …)


„Das Universum denkt mit der Hand.“ (Fise)



Spitzenmitglied



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oh........a la thema schwerbehindertenausweis!

so geht sich nur diesem Thema über diese übersetzung für die hörbehinderung.

So braucht man jedoch nicht pingelig schreiben,
welche hörbehinderung man hat.

es reicht nur für eine normale hörbehinderung,
so dass man schwerhörig ist.
dazu kann man über ihre eigene kommunikationsmerkmale formulieren,
wie man typisch mit den kollegen umgehen konnte.

und außerdem braucht man wirklich keine kopie des sb's zu haben,
wenn man sich im ausland bewerben wird.
da kennt die andere länder nicht mal dieses sb,
was es ist oder was sich genau inhaltieren sein wird.


°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°
Kommunikation ist Kommunikation



Mitglied



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Eine ordentliche Bewerbung hat immer zwei Teile bis zur Einstellung.
Erst die schriftliche Bewerbung sollte man erwähnen dass man gehörlos, hörgeschädigt usw. ist. Im Lebenslauf kann man das nicht verheimlichen.
Dann die persönliche Vorstellung beim Einstellungsgespräch.
Wenn danach gefragt wird, kann man den SB-Ausweis zeigen.

Erst wenn alles klar ist, dann wird der Ausweis gebraucht, um die Nachteilsausgleiche zu beantragen. Das macht einmal der Arbeitgeber selbst und einmal der Arbeitnehmer auch für Hilfsmittel usw.Der Integrationsfachdienst wird dann auch den Arbeitnehmer beraten und begleiten.

Also, alles kein Problem. Man sollte jedoch mehr Öffentlichkeitsarbeit machen, um die allgemeinen Vorurteile gegenüber Gehörlosen und Hörgeschädigten abzubauen. Alle können gut arbeiten wie jeder andere auch!

Viele Grüße

alantos


********************
Wer für die kleinen Dinge Augen hat,
der hat auch ein Herz für große.
(Thomas Romanus)



Spitzenmitglied



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Ich gebe natürlich in jede Bewerbung an das ich hörgeschädigt bin, und füge sogar eine Schwerbehinderten ausweis Kopie bei. Das ist normalerweise Pflicht. (Aufgrund wegen Kosten etc..., und Zusatzurlaub!)

Und ich finde das wir unser dt. system so machen sollen und nicht wie aus dem übersee. das bringt nichts! das würde irgendwie alles nur so verwirren mit gesetzen und alles.




 gl/sh in Bewerbungsschreiben angeben?





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