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Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 10:51:17





 Aufruf "Ablehnungsbescheide von KK gesucht!"


Neuling
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Immer mehr Krankenkassen, hauptsächlich die AOK, lehnen die Kostenübernahme von Lichtsignalanlagen ab oder genehmigen nur einen kleinen Teil. Vorerst geschah dies überwiegend in Bayern. Mittlerweile weitet sich diese Problematik auf das gesamte Bundesgebiet aus.

Herr Andreas Kammerbauer, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten -Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG), braucht von den Gehörlosen, Schwerhörigen und CI - Träger noch mehr Ablehnungsbescheide, um einen besseren Überblick über die Gewährungspraxis zu bekommen.
Ziel ist es, dass die Krankenkassen - wie früher - weiterhin die Kosten für die Lichtsignalanlagen übernehmen.

Deshalb unsere Bitte: schickt a l l e Ablehnungen, auch teilweise genehmigte, (Kopien, Name kann durchgestrichen werden), egal von welcher Krankenkasse, per Post, per Mail oder per Fax an:

Herrn
Andreas Kammerbauer
stellvertretender Vorsitzender der DG
H.d. Hochstätte 2B
65239 Hochheim
Fax: 06192 – 26289
Email: info@bhsa.de

Bitte leitet diesen Aufruf auch an Freunde und Bekannte weiter!



Spitzenmitglied



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Inzwischen habe ich Auseinander mit Technikerkasse, weil bezeichnet TKK den Telefonsender als Luxus. Da war ich erstaunt, dass sowas bezeichnen kann. Nach Urteil Bundessozialgericht vor 2000 ist alle Hilfsmittel anerkannt. Nun ist nach Reform der SBG und Hilfsmittelkatalog, so fand ich ein ungleichmässige Behandlung über Hilfsmittel. Bei DAK (ein Freund von mir) wurde Telefonsender bewilligt. Aus einem Quelle erfuhr ich, dass "Sachverständiger" von AOK bewilligt nur ein Haustürsender und ein Empfänger!!. Sowas nur ein Blitzer kann hohe Verschleissung Steckdose sich mitbringen! Dies ist nicht zumutbar!



Spitzenmitglied



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Via PN erhielt ich von ein User ein Hinweis neueste Urteil:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... ose_zahlen

Erbitte Stellungnahme




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