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Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 29.03.2024, 17:04:46





 Lichtsignalanlagen --> Probleme mit Krankenkasse!!!!!!


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Spitzenmitglied



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Akiab, Das weiss ich selber! Welche Gl halten bis zum Sozialgericht schion aus? So einfach ist das nicht. Im Prinzip hassen die gl grosse "Papierkriegtheater"



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Fritzl,

es ist vorbei mit der Zeit, dass wir uns gemütlich zurücklehnen können und die Finger schnipsen, die gewünschte Hilfsmitteln sofort auf der Hand zu kriegen.

Viele GL müssen nun umdenken und sich mehr anstrengen. Man muss einmal schwere Weg antreten, viele "Papierkriege" führen. Erst dann werden sie ernst genommen und auch besser bewilligen können.
Wir sind nicht allein, die "Anderen" (Hörende meine ich) machen auch das Gleiche, sie setzen viel mehr auch ein.

Wenn hier z. B. GL klagen, nichts zu kriegen oder kein Erfolg aufweist ohne irgendetwas zu bemühen, evtl. bis zum Sozialgericht zu kämpfen, müssern sie auch nicht beklagen. Sie sind selber Schuld:
"Ohne Fleiß kein Preis!" ; kennt jeder das Sprichwort.

Sie können die Infos austauschen, aber sie müssen auch getan werden.



Spitzenmitglied



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hi Fritzl

klar "muss" man die Anzahl der Empfänger angeben und auch angeben, in welchen Zimmern die hingehören.

Je mehr, umso besser. Wenn Kürzung, dann Widerspruch einlegen und auch auf Verschleiss (beim Umsteckern von Zimmer zu Zimmer etc) hinweisen.
Vielleicht sehen sie dann besser ein und zahlen doch?

Gruss Marky



Spitzenmitglied



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@Akiab,
Trotzdem bleibt Problemkreis mit Verfassung ein Schreiben an KK, da sind viele Hörgeschädigte nach LAge Schulleistung total abhängig. Die Sozialarnbeiterinnen helfen nicht immer so gut, die wollen gern "befehlen". Solche Typ habe ich ans Kragen gepackt.

@Deafmarky,
Anwort siehe oben. Leider muss ein Grundverfassung im Gesetzbuch her. In Schweiz ist bereit im Grundgesetzt dabei, sodass Hilfsmittel auf Staatskosten zur Verfügung bekommen.



Spitzenmitglied



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@Fritzl

schön wäre es, wenn sowas im Grundgesetz stehen wörde.... :D

Bei den Politikern, die wir haben und haben werden, ist es wohl nix zu machen. Vielleicht kommt die Zeit (nachdem "Audismus" bei Hörenden ankommt; siehe anderen Forum), wo das dann geregelt wird.

Gruss Marky



Moderatorin
Moderatorin



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Ich habe heute den Antrag abgeschickt und werde nun darauf hoffen.


*Deaftina, ich bin für deine Erklärung sehr dankbar. Ich bin nun gespannt was die KK sagt. [evil]


_________________
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Spitzenmitglied



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@Black Shadow

berichte mal, wenn Antwort kommt.

Gruss Marky



Viva St. Pauli
Viva St. Pauli
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Als ich meine erste Wohnung bezog, hab ich diese teile auch beantragt,
ich habe dann so eine Schnurlose Anlage bekommen!
Ich wohne hier alleine in meiner 3-Zimmer Wohnung,
hab aber auch nur 2 von solchen Blitzer da bekommen,
dazu noch ein Wecker, und noch Sender fürs Tele und glaub für die Klingel oder so!
Und noch so ein Hauptteil, ich weiß es nicht so genau,
das liegt irgendwo original verpackt im Keller herum,
hab es bis jetzt nicht gebrauchen können ausser den Wecker,
ich höre die Klingel und das Telefon auch so!!

Und bezahlen musste ich für das alles auch nix,
mir wurd alles bezahlt..


Wenn's mich zweimal geben würde, würde ich mich selber fi****



Spitzenmitglied



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Also, die Gehörlosen mit geringer Sprachkompetenz können ja zum Hörgeschädigtenzentrum gehen und dort helfen lassen! Die Leute von da können auch helfen! Oder gibts nicht?

Ich selber habe für meine Wohnung einen Sender und zwei Empfänger bekommen. Habe noch die alte Lichtsignal von meiner Freundin, deshalb genügt es mir. aaber vielleicht muss meine Freundin wegen der Ausbildung eine eigene Wohnung in die anderen Stadt. Muss mir später vielleicht weitere Lichtempfänger beantragen.

Klar ist, wenn sie ablehnen, werde ich (wie ich immer mache) Widerspruch einlegen! Sehr WICHTIG, denn so klappt dann doch! (Nicht nur einmal, sondern mehrere male mit verschiedene Argumente!)


[mecker] ...FUTURiOUS...



Neuling



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ahoi... nach langer Zeit wieder am schreiben..sorry, also ... ich weiss nicht mehr wie der Sachstand ist, mein Papa hat nun seine 2 Blitzlampen erhalten und mit meiner Mutter zusammen sinds 4 Blitzlampen, damit haben wir es belassen und es so akzeptiert.

Nun aber.. ein Vereinsmitglied von uns, hat eine Ablehnung von der AOK erhalten, ich bin mit ihm dabei den ganzen Schriftwechsel zu machen, weil ich im Vorfeld viel recherchiert hatte und so weiter...nicht nur das... mir ist wichtig, dass da Klarheiten herschen und nicht dass soviele Gehörlose immer wieder aufgeben müssen weil sie nicht wissen wie und so weiter....
jedenfalls trifft sich die AOK in der Widersspruchsstelle im Februar um das zu diskutieren, weil wir ja den Widersspruch aufrecht erhalten haben. Dazu könnten wir eine Stellungsnahme senden. Also dachte ich- der DGB und die Dt. Gesellschaft könnten helfen, also schrieb ich letzte Woche dorthin mit der Bitte um Stellungsnahme, das bis Anfang Februar dort eingegangen werden muss. Bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten, wie beim vorigen Fall auch nicht. Ich weiss, dass sie bestimmt mächtig zu tun haben, aber ..... ist das nicht wichtig, dass man da endlich Klarheiten schafft???
Naja, wenn die Stellungsnahme nicht kommt, und die Widersspruchsstelle entscheidet, dass der Herr es nicht bekommen soll, dann gehen wir weiter bis zum Sozialgericht.

Ich halte euch auf dem Laufenden.



Spitzenmitglied



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Sunny, Schau mal hier im GL-Cafe um. Es gibt ein Sachbaarbeiter, die politische Weg gegen Willküre Krankenkasse zu bearbeiten macht



siehe http://www.gl-cafe.de/viewtopic.php?t=39243



Neuling



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hi Fritzl,

dorthin sind die Unterlagen auch hingekommen mit der Bitte um Stellungsnahme..damit diese Stellungsnahme an die WIderspruchsstelle gereicht werden kann- so dass sie dann eine Entscheidung treffen, wenn nicht -.gehts weiter zum Sozialgericht. Hierzu muss aber auch ein guter Vorlauf passieren....
Aber es passiert nichts.
Hast du nach dem Aufruf je was davon erfahren, wie es weiterlief ? bzw. wie sie den politsichen Weg bestreitet haben? Ich weiss von nichts und gehe davon aus, dass sie erstmal jahrelang sammeln werden.



Mitglied



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@ sunny

es ist richtig, beim Kammerbauer werden bestimmt die Daten sammeln und auswerten, der Weg dort ist ok, aber wir müssen rechnen, dass es sehr lange dauert.

Schneller geht's wohl über eine Klage gegen KK. Wie ich inzwischen aus vielen Quellen erfahren habe, sind die Sozialgerichte immer mehr auf unserer Seite, sie urteilten immer mehr gegen die KK. Aufgrund der neuen Gesetze bzgl. unserer Behinderung unterliegen die KK vielen Verfahrensfehlern! KK gehört zu den Reha-Trägern, sie müssen selbst dafür sorgen, wer das Verfahren zuständig ist und wie die Kosten für die "Hilfsmittel" tragen soll.
AOK gehört wohl zu den unfreundlichsten KK der hörgeschädigten Betroffenen, das kann ich aus meiner Erlebnisse beurteilen.

Ich kann nur empfehlen, diese "steinige" Weg zu folgen, das positive Ergebnis wird bestimmt kommen!

Viel Glück!



Neuling



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Also neulich, meine Mom hat einen neuen Lichtwecker beantragt und musste 25 Euro Zuzahlung drauf geben, aber den Lichtwecker selbst brauchte sie nicht zu bezahlen.

Normalerweise müsstest du da nicht 100 Euro hinblättern, schon eigenartig...



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@nana_XL + sunny

Es ist seltsam, dass die vers. Zuzahlungen bei vers. KK angeordnet wurden. Das Rezeptgebühr über 10 € ist lt. Verordnung der gesetzlichen KK einheitlich geregelt. Und bei der Zuzahlung gilt auch unter Verordnung, die ich von der BKK bekommen habe.
Ich zahle nur 10 € für einmalige Antrag, egal in welcher Hilfsmitteln. Damals habe ich für 4 Lichtanlagen und Lichtwecker für 10 € Zuzahlung bezahlt. Z. Zt. ist meinen Lichtwecker wieder defekt. Ich hab mit BKK abgeklärt, sie übernimmt nun jetzt vollen Kosten, egal ob mein Wecker reparieren kann oder ein neuer Wecker bestellt wird. Nebenbei erfuhr ich, dass die BKK nun neue einheitliche Verordnung folgt, keine Zuzahlung mehr!!!

Wenn ihr aber unterschiedliche Aufforderung zur Zuzahlung bekommt, verlangt ihr bitte die Verordnung der jeweiligen KK! Dann könnt ihr besser vergleichen, ob das wirklich geregelt ist...



Neuling



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Hallo ihr lieben !!
Ich hab euch Geschichte interessant lesen.
Ich war seit 07 ingesamt 3 mal Rezept wegen Aok abgelehnt worden als ich eine andere neue KK wechseln hatte und 2008 hab ich neue Rezept,deswegen ...
Ich habe seit August 2008 zu KK beantragen dass ich brauche Hilfemittel für Lichtsanlangen und Uhrwecker,obwohl hab ich schon seit 20 Jahre nicht einmal Hilfemittel beantragen,deswegen schon bis heute ist zu KK kompliziert ,die können ja Blitzlampe 3 und ein Funkempfänger Kosten übernahmen ausser UHRWECKER nicht..Hab zu KK genau erklärt dass ich Beruf habe..Die verlangt mich und muss nochmal Rezept für Uhrwecker..wie bitte muss ich etxra für neue Rezept Uhrwecker..das ist ja echt blödsinn.da war ich zur Sozialdienst für Hörgeschädigte erklären und die ruft zu KK an und sagt es geht um Arbeit sehr wichtig ,dass ich brauche es..Sie sagt ja stimmt das ist kein Problem..muss ich neue Rezept für Uhrwecker..war ich wut und warum muss ich so lang warten und bis jetzt ist 7 monat..war nicht toll oder was..Sie meint ja stimmt das..KK sagt soo..ich meine es:UNGERECHT !! Aber ich gebe nie auf..wofür muss ich neue Rezept..dort war schon komplett Rezept..das ich nie verstehen kann..im moment läuft noch,,weiss ich nicht wie macht das..ich warte auf Deutschen verbanden Krankenkasse.


Gruß Joopoo


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"Ein Tag ohne Lachen und Liebe ist ein verlorener Tag."



Spitzenmitglied



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Joopoo
Das ist so, zwar schon seit 40 Jahren, der ich Erfahrung gemacht habe! Rezept von HNO Facharzt ist erförderlich! Sonst zahlt KK schon gar nicht, da benötigen KK, dass Patienten wirklich hochgradig Schwerhörige oder taub. Wieso bist du in Wut? Das bringt nichts. Sozialbehörde und Gesundheitsbehörde brauchen Bestätigung von HNO Arzt. Das heisst: Krankenkasse ist ein öffentliche Einrichtung, die müssen Belege für Öffentlichkeit vorlegen. Das geht bei uns nicht anders.



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Hallo Joopoo,

es könnte sein, dass die Krankenkasse für den Lichtwecker nicht zuständig ist. Ich nehme an, du hattest ein Rezept auf welchen der Lichtwecker und die Signalanlage geschrieben waren. Da die KK nur die Signalanlage zahlt brauchen sie ein Rezept für den Lichtwecker um dieses an die entsprechende Stelle weiter zu geben. Das ist schon so OK.

Schlecht ist die Bearbeitungszeit. Dafür dürfen sie sich nicht so viel Zeit lassen. Du schimpfst darauf zu recht. Normalerweise muß innerhalb eines Monats ein Bescheid vorliegen. Wenn du das neue Rezept eingibst achte deshalb darauf.



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Solo
Ich stimme zu. Bearbeitungszeit sollte innerhalb 4 Wochen Frist eingehaltet. Möglicherweise hat Jooboo kein ärztliche Bescheinigung bzw. Angebot Hilfsmittelanbieter eingeholt, wenn ich aus Schreiben von Jooboo so verstanden habe.



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Ich denke, besser AOK als BKK oder usw....



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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AOK? Die machen oft meistens mehr Ärger als die anderen Krankenkassen.


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Spitzenmitglied



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Ich habe selbst AOK weil mein Beruf.
AOK bezahlt mir Hilf-Blitzlampe oft.
Ich habe viele Hilf-Blitzlampe (15 Stück)
Ändere GL selbst AOK war nicht klappen.....



Spitzenmitglied
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@Linkkarin: Es ist überall unterschiedlich....AOK in jedem Bundesland entscheidet anders....also überall individuelle Entscheidungen!!!



Neuling



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@Fritzl

Ja.ist mir recht dass ich Wut bin,weil es ist 7 Monat sehr lange her,darauf hab ich so lang gewartet..Ist das normal oder ???


@Solo

Ja.hab ich HNO benatragt dass ich brauche das Hilfmittel für Allegmein was ich brauchte es und dazu Attest..Wie erklärt man ??!! Allegmein ??


Ich habe die gl Leute ausfragen was ich aus Erfahrung gesammelt möchte..ist ja aber grösste Unterschiedlche..

Ein Gl braucht nur Hilfsmittel und muss nicht extra für Uhrwecker..heisst dass alle schon fertig bekommen..das wundert mich..das ist komisch.


Ich habe KK gesagt..warum dauert so lang ist..sagt KK..Mit dem Gutachten muss her prüfen prüfen prüfen..Mennoo--wie gesagt eigentlich KK hatte mich vorher sagen sollen was ich brauchte es wie könnte ich es wissen..deswegen also muss ich neue Rezept für Uhrwecker..sowieso übernahmt KK ein..das ist ja lächerlich.

Normalweis man Gutachten dauert höchstens ein Monat..aber mit mir nicht,7 monat gedauert hatte.


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"Ein Tag ohne Lachen und Liebe ist ein verlorener Tag."



Spitzenmitglied



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KDB hat Recht.

Jaappoo
Welche KK ist das?

Reich nochmals Attest und Antrag den KK. Solang prüft Gutachter KEINER! Sonst steigt Antrag auf Berg!!!!



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@Joopoo
Zitat:
Mit dem Gutachten muss her prüfen prüfen prüfen..


Ich verstehe nicht ganz was du nun gemacht hast. Hast du dir nochmal ein Schreiben für den Lichtwecker vom HNO-Arzt geben lassen und den eingereicht?
Wenn ja genügt das. Da braucht man kein Gutachten, weil sie dir ja schon eine Lichklingel bewilligt haben. Wenn du immer noch keinen Wecker bewilligt bekommen hast würde ich (an deiner Stelle) ein Schreiben an die KK schicken.
Darin muß stehen: Am ...(Datum wann du das Schreiben vom HNO-Artzt der KK gegeben hast) habe ich bei Ihnen einen Antrag für einen Lichwecker eigeschickt/abgegeben (ich weiß nicht ob du den hingebracht hast oder eingeschickt). Bisher habe ich noch keine Antwort von Ihnen erhalten. Ich bitte bis zum ...... Datum (gib da eine Woche Zeit) um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

Damit setzt man der KK ein Datum bis wann die dir Antworten müssen und falls eine Absage kommen sollte kann man damit dann rechtlich vorgehen.



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Hallo allerseits,

noch einmal betone ich hier; es gibt von der KK ein gesetzliches Hilfsmittelkataloges, darin ist auch vorgeschrieben, dass die Hörbehinderten auch einen Anspruch auf Lichtsiginalanlagen (Blitzlampe, Uhrlichtwecker, Babysiginal, etc.) bekommen müssen.
Außerdem steht es auch nicht geschrieben, dass man bis zu höchstens 3 Blitzlampen bekommen kann!
Wer das behauptet bzw. das sagt, dann verlangt einfach ein Nachweis (Kopie) aus dem gesetzliche Hilfsmittelkatalog! Und da würde die KK bestimmt die"Hosen voll".



Spitzenmitglied



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Akiab,
Das wissen wir bereit, doch blockiert Sachbearbeiter gern. Sie haben nur nach Weisung von Oben getan.

Es mag sein dass höchst 3 Blitzempfänger sein. Das stimmt aber nicht. Wer eigene Haus hat, da kann mehr sein. Einfach ist, dass bei ehepaar zwei Anträge!!!! stellen können. Das ist zulässig.



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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"Die Krankenkasse ist verpflichtet, über einen Antrag innerhalb von 3 Wochen nach dem Antragseingang
zu entscheiden (§ 15 Abs. 1 SGB IX). Wenn für die Überprüfung des Antrages
ein Gutachten erforderlich ist, verlängert sich die Frist um 4 Wochen."

Quelle:

http://www.hoereltern.de/pdf/gress_fach ... ttel05.pdf

Und noch einen Hinweis finde ich erwähnenswert:

Wenn ein Hörgeschädigter die Türklingel nicht hinreichend hört, besteht Leistungspflicht der Krankenkassen.

Dies hat das Bundessozialgericht in mehreren Grundsatzurteilen (Beispiele: Az. 3 RK 5/86, Az. 3/8 Bk 25/87) entschieden und begründet: "Schon wegen der Feuergefahr muss ein Hörgeschädigter in seiner Wohnung erreichbar sein!"

Quelle:

http://www.bhb-batteries.com/shop_conte ... mmt-Kosten


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Neuling



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@Fritzl

Also..ist mein Krankenkasse BKK..tja bin davon nicht begeistert .

Ich habe mich schon zwei mal Widerspruch und klappt es nicht..da muss ich wohl eine neue Rezept...Naja


@Ronco

Interessant..hab ich schon gewusst wie es gesetztliche Hilfsmittel..Danke dir sehr..da hab ich kopie ...

@Akiab

Ja,genau deswegen meine ich das auch und muss man nicht speziale Belege anschreiben..Ist das ja lächerlich ..ja richtig..KK würde auf jeden Fall bestimmt die Hose voll.

Gruß

Joopoo


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@Joopoo

Ich gehöre auch zu BKK und habe damit noch nie Schwierigkeit gehabt.
Dort stellt man mir auch nie einmal die Frage, warum ich mehr als 3 Blitzlampen, Uhrlichtwecker, Telefonlichtglocke etc. benötige.
Meine BKK bewilligt mir so schnell und "unbürokratisch".

@Fritzl
Richtig, wir wissen es längst, jedoch muss man sich hart wehren und massiv drohen, falls die KK sich quer stellt!
Eine Drohung über gerichtlichen Schritte zeigt aufgrund meiner Erfahrung meistens die Wirkung.
Man kann über Internetadresse des gesetzliche Hilfsmittelkataloges von der KK reinsehen und das Gebrauchen nutzen. Wer dies das genau tut, sagen dann die KK zu, weil sie wissen, dass wir auch wissen, worum es geht!



Spitzenmitglied



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Schau mal bei Taubenschlag Neue Urteil Sozialgericht

Sogar muss KK auch für Schwerhörige für Hilfsmittel zahlen.

mein Kommentar:
Aus der 80ér Zeit gab es soviel Sozialgerichtverfahren im Zug Schreibtelefon und Lichtsignalblitzer damals gekämpft. Durch Reform der Gesudnheitswesen gelten wol bisherige Urteile sogar Bindessozialgericht nicht mehr, obgleich gilt nahc mein Wissen aber noch. Was für ein politische Theater. Die Leute KK wussten, dass die Hörgeshcädigte kaum gegen Wiedersprüche wehren können. Das ist himmelweit ein Schweinerei. Sowas darf in Zukunft nicht vorkommen.



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Moin,

ich würde da ein Widerspruch einreichen.

Heute erfuhr ich von meinem Akustiker, dass meine neue Lichtanalge (1 Combisender incl. Kabeln und 2 Blitzempfänger Standtart) übernommen wird.
3. nicht, da sie NUR 2 Blitzempfänger übernehmen dürfen.
Hoffe nur dass ich neu und alt zusammen kombinieren kann.
ICh denke schon, da ich im Feb. Rauchmelder bekommen hatte und sie geht mit meiner alten Lichtanlage.

Bin sooo happy, dass diesmal reibungslos läuft ohne Widerspruch.
Und das ganze nur innerhalb von ~ 2 Wochen. WOoow, danke BKK.

Mein Akustiker hatte diesmal den Kostenvoranschlag einhereicht. [lach]

LG Nikki



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Nikki, Fein. Auf jedenfall kann kombinieren! Sowas habe ich auch alte LISA im Einsatz, sodass als Zweitblitzer im sonnenbeflutende Wohnzimmer (bedingt durch Wintergarten) im Einsatz. Bei nur ein Blitzer merken wir oft bedingt Sonnenstrahl ift nichts. Dies habe ich vor 5 jahren bei Neubau bereit konzeptiert.



Spitzenmitglied



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warum nur 2 blitzlampen genehmigt?
man braucht doch mehrere sonst müsste man bei ständigem raumwechsel das gerät aus der steckdose nehmen, das geht auf dauer nicht.
sollte man da nicht lieber widerspruch einlegen?



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Die KK muss kürzen daher 2 statt 3 Lampen.
ICh werde zufrieden sein, denn vor ~ 4 Monaten hatte die KK nach 3 Monaten Briefverkehr dann 3 Rauchmelder und 1 Converter übernommen.

Habe noch Lampen die noch funktionieren und werde dann zusammen kombinieren.
Bei Fritzl klappt ja.

LG Nikki



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okay,mal angenommen die alten blitzlichter wären defekt und man hat nur noch 2 neue dann wird man doch unzufrieden sein,denke ich.
wenn man nur einen in der küche hat,einen im schlafzimmer aber keins im wohnzimmer, dann kommen die ärgernisse.
ein guthörender hört die klingel wenn er im bad ist,in der küche,schlafzimmer,wohnzimmer.
die lautstärke können die sogar verändern.
aber wir müssten dann ständig beim raumwechsel das gerät von der steckdose abnehmen und im anderen wieder einstecken?

ob die kk das recht hat die geräte zu reduzieren?
die kk versucht uns doch immer für dumm zu verkaufen.



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Ich möchte kein Komentar dazu geben wegen KK.

Ich habe sowieso eine kleine Wohnung und brauche eigentlich NUR 2-3 Lampen.
Für Schlafzimmer brauche ich keine, da habe ich mein Wecker incl. Lampe. [lach]
Und wenn anderen defekt sind, dann nehme ich halt im BAD keine, so einfach ist es.

Hier gibt einige, die keinen bekommt v. der KK.



Moderatorin & Smalltalkerin´09
Moderatorin & Smalltalkerin´09
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Zitat:Hier gibt einige, die keinen bekommt v. der KK.

ja wenn sie noch bei den Eltern wohnen lehnen die KK gerne ab.



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aha.
Meine 1. Lichtanlage hatte ich bekommen, da hatte ich noch bei meinen Eltern gewohnt und 2 Jahre später bin ich ausgezogen.
Jetzt bekomme ich meine 2. Lichtanlage.



Moderatorin & Smalltalkerin´09
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ich sagte ja nicht sie lehnen es ab,sondern sie lehnen es gerne ab..da hast du grade mal einen netten Mitarbeiter/in gehabt.



Spitzenmitglied



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In mein Leben habe ich zuerst in mein Elternhaus mit 6 V Gluhbirne in Festinstallation nach Prinzip Rufanlage im Krankenhaus 60 er Festinstallation. Ab 1988 stellte ich auf Humantechnik I um, da lebte ich mit meine Freundin zusammen und geheiratet. Später ab 1993 stellte ich auf 2.Lichtblitzeranlage Lisa II um, da Lisa I störanfallig war.Jetzt ist 3.Lichtblitzeranlage. Es funktioniert mz 2.Lichtblitzeranlage noch!



Spitzenmitglied



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kann man widerspruch einlegen wenn man statt 4oder 5 bestellte blitzlichter nur 3 bekommen hat?
gibt es einen wichtigen hinweis wo man die kk darauf aufmerksam machen kann?
und sind 25euro zuzahlung rechtlich?
ein gl hatte mich das gefragt,der ein brief bekommen hat das seine bestellung genehmigt wird.
ich brauche unbedingt infos um es weiterzuleiten.
danke.



Neuling



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Zitat:
und sind 25euro zuzahlung rechtlich?


Hi

Ja leider ist Zuzahlung rechtlich.
Genau wie Hörend muss Wecker für 25 Euro kaufen.
Und KK übernimmt NUR Kosten von Lichtanlage, die im Wecker eingebaut ist.



Spitzenmitglied



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Don Quijote
ZU Zuzahlung leider rechtlich so ist.

Zu Zahl der Blitzempfanger: Wieviel hörgeschädigte Personen im Haus oder in der Wohnung?



Spitzenmitglied



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Fritzl
es sind 3 leute,soviel ich weiss. vater ist gl mit 2 hd kids und haben eine wohnung.
habe ihn schon bescheid gesagt wegen der 25 euro, hab ihn auch gesagt,lieber 25 als 700 euro oder mehr zu zahlen.
aber mit der nblitzlampe gibt er sich nicht zufrieden,er braucht eigentlich nur noch eine. [shrug]



Spitzenmitglied



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Don Quijote
Ich dachte an gehörlose Eltern. Frau kann auch selbst bei KK beantragen das bedeutet imgesamt 6 Blitzempränger. Schon gut.



Spitzenmitglied



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er lebt alleine mit den kindern.

aber wenn die mutter dabei wäre,könnte man das machen,das erst der mann,dann die frau einen antrag stellt?
wird das dann auch genehmigt?
dann wäre sowas auch schwachsinn,dann könnte man doch direkt bei der ersten antragstellung gleich 6 stück genehmigen.



Spitzenmitglied



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Don Quijote
Du hast richtig bezeichnet, dass ein Schwachsinnigkeit von KK handelt. Es geht um Akten. Jede Mitglied haben eigene Akten bei KK, daher muss man getrennte Anträge stellen. Solche Verfahren habe ich und meine Frau so gemacht. Das gilt auch bei vollhährige gl.-Kinder, So habe ich erlebt und gelesen!!!! Nachteil: doppelte Sender!!!!



Spitzenmitglied



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ich habe die rechnung mal begutachtet.
da steht das 10 euro für die kk und 15 euro für den akkustiker wegen der antragstellung für den kunden.
danach stellte ich fest,das er zwar 3 blitzlampen erhalten hat, aber auch einen wecker der für die tür,- und telefonklingel blinzelt.
also hat er 4 stück und es reicht auch.
er ist bei der TK versichert und es gab keine probleme.




 Lichtsignalanlagen --> Probleme mit Krankenkasse!!!!!!





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