@ Aliseo
Soweit ich noch erinnere, dass die KK verpflichtet die Hörgeräte nach WHO 4 die Festbetragkosten übernehmen muss.
Aber je nach Typ der Hörgeräte unter Festpreisbeträge übernimmt die KK auf jedenfalls. Sollte die Preise über Festbetrag
übersteigen, so muss der Hörgerätebesitzer/in eine anteilige Kosten übernehmen. Es gibt welche gute Hörgeräte unter WHO 4
kostenlos zu bekommen. Ich empfehle ich Phonak Naida oder Oticon.
http://hoergeraete-kaefertal.de/who4.htmlEs gibt eine Alternativ für spezielle teuerer Hörgeräte anzuschaffen, falls der Hörgerätebesitzer berufstätig ist, ist eine Antrag auf
eigenanteilige (wenn die die KK anteilige Betrag übernommen wird) Kostenübernahme beim Intergrationsamt zu stellen, bedeutet
dass der Hörgerätebesitzer/in die Hilfmittel für Arbeitsleben sehr notwendig braucht. "Also eine Arbeitsplatz muss her." Ohne
Arbeitsplatz gilt es nur unter Bedingungen WHO 4 fest. Mehr ist nicht mehr möglich. Die eigenanteilige Kosten ist bei der EkSt. Erklärung
auf jedenfall als aussergewöhnliche Belastung anerkannt. Es ist halt mal so.
Ich meine, schaue lieber Wechsel - Krankenkasse --> Technikerkrankenkasse (TK) ist einer, der beste Krankenkasse von Deutschland.
Sie berät sehr gut.
… denn Sie wissen nicht, was Sie tun ...
… ARDUINO besteht, darin Design zu erstellen, anstatt darüber zu sprechen …