@Lukbo,
Zitat:
Riedel: Die Behindertenrechtskonvention sieht keine Sanktionen auf völkerrechtlicher Ebene vor,
und es gibt auch keinen Weltmenschenrechtsgerichthof,
vor dem Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden könnte.
Die Feststellung des Uno-Behindertenrechtsausschusses,
dass Deutschland seinen Vertragspflichten nicht nachkommt,
hätte aber eine Prangerfunktion, und kein Staat steht gern am Pranger der Staatengemeinschaft.
Andere Uno-Vertragsausschüsse, wie etwa derjenige, dem ich angehöre,
würden wohl ähnlich vorgehen und im Staatenberichtsverfahren empfehlen,
dass Deutschland die erforderlichen Schritte unternimmt,
um die Vertragsverletzung zu beseitigen.
Dtl tut alles, ja alles, sehr sehr viel für die Behinderten.
Bei den hörenden Schulen ist's nicht besser, sondern noch weiter viel schwierig geworden.
Elternbeiräte versus Schulämter... aus der Ortspresse.
Prof. Riedel hat seine Pflicht getan, den Schulbehörden leichtsprachlich zu verstehen gegeben.
Die Politik hört auf ihn, und sie kann kurzfristig etwas klein-klein anstellen, nach und nach klein-klein.
Sie erwartet die Eltern-Mitarbeit!
Bei Gehörlosen erwartet die Politik die Mitarbeit von Gehörlosen, die Lehreramt anstreben.
Sonst stimmt dieser Satz:
"Der Staat muss grundsätzlich nichts tun, was er nicht zu leisten imstande ist."
Der Staat/ das Land/ die Kommune kann NICHT alles!
Sollen Hd gezwungen werden Gehörlosensprache zu lernen? Schön wär es!
Die Hd suchen dann Schutz vor Behinderten bei der UNO. :-)
Zitat:
Der Ressourcenvorbehalt nach dem Muster
"das kann sich der Staat finanziell nicht leisten"
fällt ohnehin nur unter die Kategorie politische Boshaftigkeit und
hat mit Sachpolitik nichts zu tun.
Das hat der Prof. gutachtenmäßig hervorheben ("erzwingen") wollen. :-)
Hierzu: Es liegt KEINE pol. Boshaftigkeit (sonst ist Streit im Landtag) vor,
sondern "Ohnmacht" und "Wünsche" aller Beteiligten
und und "woher Geld" machen es sehr schwer.
--