Hier habe ich was neues entdeckt. während man vorher immer davon aus ging, dass man bei BAB und Bafög keine weitere Förderung vom AA bekommen könnte, gibt es nun ein Urteil in dem anders entschieden wurde.
Hier das Urteil: Sächsisches Landessozialgericht L3 AS 73/06
Dies ist ein Urteil für einen Bafög-Empfänger, der noch zu Hause gewohnt hat. Auch diesem steht noch ergänzend ALGII zu um seine Kosten zu decken, obwohl er BAFÖG erhält.
Das Urteil kann auch für BAB gelten, da dies Ähnlich zu BAFÖG ist. Zu beachten sind die absetzbaren Beträge bei BaFÖG und BAB. Nach Abzug dieser Beträge kann es sein, dass zu wenig Geld übrig ist und dann vom AA aufgestockt werden kann.
ist doch kinderleicht:
du markierst den Link, indem du mit gedrückter linken Maustaste darüberfährst, drückst dann die rechte Maustaste, kopierst ihn dank 'Kopieren' in dem geöffneten Menü, machst danach hier dein Textfenster auf und fügst ihn ein, indem du wieder die rechte Maustaste in dem Textfeld drückst und auf 'Einfügen' klickst.
Dass mir der Hund das Liebste sei, sagst du, o Mensch, sei Sünde? Der Hund blieb mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.