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 Kein Ausbildung und bekommt man doch Arbeitslosgeld?


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Hallo,

eine gute Freundin von mir hat PLM und hat mich gebetet dass ich hier einfügen soll.
Ich bin natürlich hilfsbereit. ^^

Also,
wenn man kein Ausbildung hat, und bekommt man doch Arbeitslosgeld oder geht gar nix?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr etwas weisst mit der Gesetzt.
Danke.. [wink]


[totalverliebt] My Fiance GTSVFFM17, i can NEVER live without you! [totalverliebt]



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man muss erst arbeiten, glaube 2-3 Jahre dann bekommt man AL.


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*Des Menschen Wille ist sein Himmelreich*



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Zuletzt geändert von ocram am 21.02.2022, 14:18:19, insgesamt 1-mal geändert.

Moderatorin
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Hat man noch nie garbeitet, bekommt dann auch kein Geld von Amt.


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wenn jemand kein Arbeit hat, dann bekommt einfach um Hartz IV oder jemand wohnt bei Eltern und wird wahrscheinlich kein Hartz IV bekommen.



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Auch ohne Ausbildung gibt es die Möglichkeit, Hartz IV zu beantragen,
das Grundbedürfnis liegt momentan bei ca. 345€ (ohne Wohngeld, etc.).

Allerdings sind diese Anträge der reinste Wahnsinn, so viele Seiten zum
Ausfüllen und die Konten von den letzten 3 Monaten werden eingesehen.
Das ist es doch einfacher, sich einen Job zu suchen, auch wenn nur für 800€
im Monat, da Behinderten eh einen erhöhten Steuerfreibetrag haben.



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stimmt, diese Möglichkeit besteht es, aber heisst Soziale Grundsicherung
( Nachfolger von Sozialhilfe). Aber wie schon Calva erwähnt hat, nicht einfach.

Wichtig: weiterhin Kindergeld beziehen und arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur sein( wichtig für die Anrechnung auf die Rentenversicherung

um Arbeitslosengeld zu kriegen, muss man mind. 1 Jahr gearbeitet und Beitrag bezahlt haben, wie die Anwartschaft aussieht, weiss ich nicht mehr..



Admin & Double EM´12
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Wer noch keinen Beitrag für Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, bekommt ja sowieso kein Arbeitslosengeld. Das ist ja so, oder?

Damals hatte ich ein Jahr lange Pause gehabt, nachdem ich die Mittlere Reife in meiner Tasche hatte. Und ich bekam auch kein Arbeitslosengeld, aber meine Eltern bekamen natürlich Kindergeld weiter und gaben es einfach an mich weiter, als Taschengeld ;-)



Spitzenmitglied



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@deaftina

nee, wer nur in der schule war, bekam danach keinen cent vom arbeitslosengeld. wer unter 1 jahr gearbeitet und für arbeitslosenversicherung gezahlt hat, bekommt trotzdem auch leider keinen cent.


Menschen sehen Dinge wie sie sind u fragen:"Warum?"-
Ich träume von Dingen,die es nie gab und frage:"Warum nicht?"



Spitzenmitglied



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nur wer vorher einen antrag für arbeitslosengeld gemacht hat u später in dem gleichen jahr eine arbeit gefunden hat aber die probezeit später nicht bestanden hat, bekommt der weiter arbeitslosengeld.


Menschen sehen Dinge wie sie sind u fragen:"Warum?"-
Ich träume von Dingen,die es nie gab und frage:"Warum nicht?"



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Neuling
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Nach der Schule habe ich die AL II beantragen. Es gab einen Termin zur Beratungsstelle von der Arbeitsgemeinschaft statt Arbeitsagentur.
Mithilfe der Dolmetscherin habe ich viele Fragen gestellt, bis ich klar geworden war..

Ich versuche Umsetzung zur leichten Formular, um besser zu verständigen.

Wer nach der Schule noch keine Azubi hat,
kann man ja unter sozialen Bedingungen das Sozialgeld (nicht: Hartz IV*) bekommen!!

Unter sozialen Bedingungen:

- Man wohnt nicht mehr bei seinen Eltern, sondern bei seinen Partner (Arbeitslose, Student, Azubi) oder mit mehrfachen Personen (sozusagen: Wohngemeinschaft).

- Man lebt doch bei seinen Eltern, aber nach dem Einkommen der Eltern durch Tarif bestimmt, ob er das Sozialgeld bekommen wird.

- Wenn seine nicht reichen Eltern das Wohngeld haben, bekommt man doch kein Sozialgeld, weil das Ergebnis der Abrechnung gleich ist, ob man das Wohngeld oder das Sozialgeld haben möchte, denn die Rechnung beides Sozial- und Wohngeldes ist vom gleichen Amt beurteilt worden.

Aber: Man darf beiden nicht haben.
Zum lächerlichen Vorstellen: Wenn man unbedingt das Sozialgeld haben möchte, können seine Eltern auf das Wohngeld verzichten.

Wenn du unter diesen Bedingungen betroffend bist, gehst du bitte zur Arbeitsgemeinschaft, wo dein Heimat in der Nähe von der ArGe liegt.
Das Arbeitsagentur hat mit dem Sozialgeld nicht zu tun, aber du musst dich nur beim Arbeitsagentur melden, dass du zurzeit einen Ausbildungsplatz suchst.

* Hartz IV bedeutet, nur wer langzeitige Arbeitslose ist und zunächst AL I nicht mehr gültig ist. Also hat Hartz IV mit den Noch-keine-Azubi-Jugendlichen nicht zu tun.

Info: Weg zum Kontakt:
Sozialhilfe (SGB XII) ------> z.B. Stadt Köln - Sozialamt
Arbeitslosengeld I (SGB III) ------> Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt)
Arbeitslosengeld II mit Sozialgeld (SGB II) ------> z.B Arbeitsgemeinschaft zu Kön (ArGe)


Die Kunst, glücklich zu sein, besteht in der Fähigkeit, Glück in ganz alltäglichen Dingen zu finden.



Neuling



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Hallo Deine Hilfe,


Ihre Anfrag zur Förderung einer Arbeitsaufnahme im Ausland.

die gesetzlichen Bestimmungen für die Förderung einer Beschäftigung sind § 16 (2) Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Verbindung mit den §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch III (SGB II)


Ich habe diese Brief von Arvbeitsagentur Hamburg aufgeschreiben.

Zudem dürfen Sie sich nicht auf die Aufnahme einer Arbeit im Ausland einschränken, sondern müssen alle Möglichkeit nutzen, Ihre Arbeitslosigkeit beenden !

Dazu gehört insbesondere die weiter Teilnahme an der Intgrationsmaßnahme im Berufsförderungswerk Hamburg. Ein Abbruch ohne wichtigen Grund (ich suche Arbeit nur Arbeit ist kein wichtig Grund ) bedingt eine Sanktion des Arbeitslosengeldes II (30 % Abzug für 3 Monate)

Diese Tatsache schließt eine Förderung einer Arbeit im Ausland derzeit aus.


Ich brauche Deine Hilfe für diese Meinung von Euch...

Zur Zeit besuche ich bei der Intgrationsmaßnahme Hamburg. Aber ich will Intgrationsmaßnahme abbrechen, weil ich nach Spanien auswandern will, dort will ich arbeiten. Ich möchte spanische Gebärdensprache und schriftlich spanische schreiben,.


Vielen Danke für Deine Mühe..



Mitglied



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@SkullsToxic: Leider kann ich dir nicht helfen, denn wir sind nicht die Sachbearbeiter/innen oder vom Arbeitsamt bzw. Hartz4.

Mein Tipps: Du musst selbst zum Sachbearbeiter/in vom Arbeitsamt oder Hartz4 hingehen und lassen was zu beraten. Du kannst doch ein Dolmetscher bestellen. Wo ist das Problem?

Für einen Antrag zur Förderung einer Arbeitsaufnahme im Ausland kenne ich mich nicht aus. Da kann nur deinen Sachbearbeiter dich helfen.

Wenn du das Berufsförderungswerk Hamburg besuchte und dort erlernte und du bekommst weiterhin das Arbeitslosengeld II von Arbeit für Agentur.
Das Arbeit für Agentur hat leider Recht, dass das Abzug 30% für 3 Monate von deinem Geld abzieht. Es nennt das Aufhebung. Es ist dasselbe, wenn du im Krankenhaus; Reha; Nebenjobs, Berufsbildungswerk oder ähnliche Studium/Schule/Umschulung bist und von Arbeit für Agentur verlangt das Aufhebung und zieht das Geld ab. Solange du im BBW bist, werden das Aufhebung gemacht. So steht das Gesetz. Leider. Für das Urlaub oder wenn du fertig mit der BBW, werden von deinen Arbeit für Agentur dich dein Geld natürlich nachgezahlt, dafür brauchte einen schriftliche Beweis.

Wenn du im Ausland auswandern möchtest, ganz einfach und logisch zum Agentur für Arbeit gehen und deinen Sachbearbeiter besprechen. Punkt.



Neuling



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@ Sancho, schau mal:

Ich habe was genau geschrieben :
Datum 20.02.2008
Sehr geehrte Damenn und Herren,

da ich an einer Berufstätigkeit im Ausland interessiert bin, benötige ich eine fachkompetente Beratung beim Arbeitsamt. Ich möchte daher bei Ihnen Dolmetscherkosten für diese Beratung beantragen.

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Arbeitsamt hat was genau geschrieben :

Datum 12. 03.2008
Betreff : Übernahme der Sprachgebärdendolmetscher für ein Beratungsgespräch in der Arbeitsagentur hamburg zu übernahmen. Die Kosten werden gegen Rechnung im Rahmen der geltenden Erstattungssätze erstattet. Bitte senden Sie die Rechnung zu meinen Händen. Gleichzeitig besuchen Sie eine Integrationsmaßnahme im Berufsförderungswerk Hamburg. Sollten Sie ausschießlich eine Arbeit im Ausland anstreben, bzw...dort nicht ativ mitarbeiten, weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass fehlende Mitarbeit zu einém Abbruch der Maßnahme führen kann.


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Ich habe was genau geschrieben :

Sehr geehrte/r Damen und Herren,

hiermit beziehe mich auf Ihr Schreiben von 12.03. 2008 .
Hierzu habe ich noch einige Frage,
Da ich fest plane im Ausland zu arbeiten, benötige ich noch einige Informationen über die Kostenübernahme eines Sprachkurses. Würde das Jobcenter die Kosten hierfür übernehmen? Im letzten Absatz Ihres Brief beziehen Sie sich auf meine Maßnahme beim Berufsförderungswerk Hamburg Hamburg. Ich habe diese Teil nicht verstanden. Wann genau muss die Maßnahme vom BFW abgebrochen werden ? Welche Folgen hätte ein Abbruch für mich? Wären Sie mit einen Abbruch einverständen und würde ich trotz des Abbruchs Unterstützung von Ihnen für meinen Weg zu Tätigkeit im Ausland bekommen?

Bitte antworten Sie mit so schnell wie möglich, da Träger meiner Maßnahme sobald wie möglich (von einer Antwort innerhalb einer Woche war die Rede) eine klare Antwort erwartet.
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ich brauche Deine Hilfe. Ich weiß nicht was weitergeht. Wir müssen einen Termine mit Arbeitsagentur im BFW kommen, deshalb muss ich vorher Vorbereitung beherschen.

Ich hoffe es, wenn du die Meinung bescheid sagen gibt. Danke.



Spitzenmitglied



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Schöne Bescherung, wenn um ein Arbeitwilligkeitünterdruckung handelt. Wenn man Angebot aus dem Ausland auf Schreibtisch bei Arbeitsagentur zeigt, da ist ja Ärger vorprogrammiert, obwphl leben wir im EU-Länder. Jede Länder machen, was sie wollen.



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@SkullsToxic: Ich würde dir gerne helfen, aber es ist sehr schwer dir zu erklären und schreiben.

Hast du keine Angehörige oder Freunde bzw. Bekannte, Familie in deiner Nähe in Hamburg, die dir helfen können? Oder gibt es eine Beratungsstelle für Hörgeschädigte in Hamburg (Dolmetscher)?

Ich verstehe dich gut, dass du nicht mehr weitergehen soll und auch die Grammatik so schwer für dich zu verstehen.

Ich versuche dich zu erklären. Von deinen Arbeitsamt hatte geschrieben:
Betreff: "Übernahme der Sprachgebärdendolmetscher für ein Beratungsgespräch in der Arbeitsagentur hamburg".
Die Kosten werden gegen Rechnung im Rahmen der geltenden Erstattungssätze erstattet. Bitte senden Sie die Rechnung zu meinen Händen. Gleichzeitig besuchen Sie eine Integrationsmaßnahme im Berufsförderungswerk Hamburg. Sollten Sie ausschießlich eine Arbeit im Ausland anstreben, bzw...dort nicht ativ mitarbeiten, weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass fehlende Mitarbeit zu einém Abbruch der Maßnahme führen kann.

Das heißt: Du sollte deine Rechnung von Integrationsmaßnahme BBW in Hamburg eine Kopie machen lassen und an die Arbeitsamt senden oder abgeben. Wichtig ist, das Originale Rechnung musste du aufbewahren. Wenn du aber eine Arbeit im Ausland schon mitgearbeiten zu haben (z.B. 2. Arbeit oder so, genau habe ich auch nicht verstanden), möchte deine Sachbearbeiter genau wissen, ob du fehlende Mitarbeit von deiner BBW abgebrochen hattest. Wenn du aber deine Maßnahme nicht abgebrochen hast und keine 2. Arbeit im Ausland, dann ist auch in Ordnung. Sowas bescheuert von Arbeitsamt. Die wollen nur wissen, ob du Arbeit im Ausland hast. Und meiner Meinung nach, dass es auch nicht geht. Wie soll das gehen, wenn du eine BBW in Hamburg gearbeitet und auf der andere Seite im Ausland arbeitete. Beiden gehen nicht. Es ist doch absurd. Also entweder machte du weiterhin die Maßnahme in Hamburg oder schon abgebrochen und deswegen im Ausland gearbeitet. Da wollte Arbeitsamt wissen. Am besten mach eine Kopie einer Rechnung von Integrationsamt oder die Kostenträger und es steht ja auch alles drin, was da steht.

Meine Frage an dich: Hast du schon eine feste Arbeit im Ausland gefunden? Und was ist mit BBW in Hamburg? Bist du schon fertig oder abgebrochen?

Nein, ich glaube nicht, dass das Jobcenter das Kosten für eine Kostenübernahme eines Sprachkurses übernehmen. Ich denke, dass das Jobcenter ablehnte. Aber du kannst ja fragen. Am frag lieber der Berufsberater von deinem Arbeitsamt nach. Sollte das Arbeitsamt ebenfalls ablehnen, dann musste bedeuten, dass du selbst bezahlen könnte. Meine Frage an dich: Kannst du sich vorstellen, wenn z.b. eine Sprachkurses zum Volkhochschule (kurz: VHS) besuchen und dort erlernen?

Du schreibst, dass du etwas nicht verstanden hatte, indem im Brief steht, dass das Arbeitsamt auf deine Maßnahme vom BBW in Hamburg abziehen musste. Ich denke, die wollen deinen Unterhalt oder Geld abziehen.

Möchtest du BBW Hamburg abbrechen? Wenn ja, es ist deine Entscheidung. Nicht vom Arbeitsamt. Die Folgen ist, wenn du abbrechen würdest, sieht davon aus, dass du kein Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt bekommen, sondern nur Arbeitslosengeld I oder II. Wegen das Abbruch zum Einverstanden entscheidest nur du. Ich glaube, wenn du im Ausland auswandern würdest, brauchte das Arbeitsamt und auch Jobcenter eine schriftliche Erklärung von dir und dann abwarten, ob die beiden Ämter einverstanden, wenn du nach Ausland zieht. Aber nicht von deinem Abbruch von Maßnahme BBW HH.

Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen kann auch wenn es schwierig ist. Denkt aber nicht, dass ich die Fehler habe oder falsch verstanden habe. Denn ich weiß 100% auch nicht genau, da ich kein Berater bin. Ok? Versuch ab besten deine Familie, freunde oder Angehörige oder aber auch Dolmetscher vom Beratungsstelle für Hörgeschädigte in HH oder in deiner Nähe, vielleicht können dir besser erklären. Denn ich komme nicht aus Hamburg.



Spitzenmitglied



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auf die Frage, ob es Arbeitslosengeld gibt, wenn man NICHT gearbeitet hat, ist die Antwort klar: NEIN!

1 Jahr gearbeitet, 4 Monate Arbeitslosengeld
2 Jahre " 8 " "
über 3 Jahre gearbeitet, maximal 12 Monate Arbeitslosengeld
(Ausnahme bei älteren Arbeitslosen)


Gruss Marky

* Weg mit dem Audismus *



Neuling



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Wer eine Arbeit hat und zahlt Sozialabgaben. Abhängig von Arbeitslosenversicherung bekommt jemanden Arbeitslosengeld.
Wer noch nie Arbeitslosenversicherung zahlt, leider ist es nicht möglich zu bekommen.




 Kein Ausbildung und bekommt man doch Arbeitslosgeld?





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