@SkullsToxic: Ich würde dir gerne helfen, aber es ist sehr schwer dir zu erklären und schreiben.
Hast du keine Angehörige oder Freunde bzw. Bekannte, Familie in deiner Nähe in Hamburg, die dir helfen können? Oder gibt es eine Beratungsstelle für Hörgeschädigte in Hamburg (Dolmetscher)?
Ich verstehe dich gut, dass du nicht mehr weitergehen soll und auch die Grammatik so schwer für dich zu verstehen.
Ich versuche dich zu erklären. Von deinen Arbeitsamt hatte geschrieben:
Betreff: "Übernahme der Sprachgebärdendolmetscher für ein Beratungsgespräch in der Arbeitsagentur hamburg".
Die Kosten werden gegen Rechnung im Rahmen der geltenden Erstattungssätze erstattet. Bitte senden Sie die Rechnung zu meinen Händen. Gleichzeitig besuchen Sie eine Integrationsmaßnahme im Berufsförderungswerk Hamburg. Sollten Sie ausschießlich eine Arbeit im Ausland anstreben, bzw...dort nicht ativ mitarbeiten, weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass fehlende Mitarbeit zu einém Abbruch der Maßnahme führen kann.
Das heißt: Du sollte deine Rechnung von Integrationsmaßnahme BBW in Hamburg eine Kopie machen lassen und an die Arbeitsamt senden oder abgeben. Wichtig ist, das Originale Rechnung musste du aufbewahren. Wenn du aber eine Arbeit im Ausland schon mitgearbeiten zu haben (z.B. 2. Arbeit oder so, genau habe ich auch nicht verstanden), möchte deine Sachbearbeiter genau wissen, ob du fehlende Mitarbeit von deiner BBW abgebrochen hattest. Wenn du aber deine Maßnahme nicht abgebrochen hast und keine 2. Arbeit im Ausland, dann ist auch in Ordnung. Sowas bescheuert von Arbeitsamt. Die wollen nur wissen, ob du Arbeit im Ausland hast. Und meiner Meinung nach, dass es auch nicht geht. Wie soll das gehen, wenn du eine BBW in Hamburg gearbeitet und auf der andere Seite im Ausland arbeitete. Beiden gehen nicht. Es ist doch absurd. Also entweder machte du weiterhin die Maßnahme in Hamburg oder schon abgebrochen und deswegen im Ausland gearbeitet. Da wollte Arbeitsamt wissen. Am besten mach eine Kopie einer Rechnung von Integrationsamt oder die Kostenträger und es steht ja auch alles drin, was da steht.
Meine Frage an dich: Hast du schon eine feste Arbeit im Ausland gefunden? Und was ist mit BBW in Hamburg? Bist du schon fertig oder abgebrochen?
Nein, ich glaube nicht, dass das Jobcenter das Kosten für eine Kostenübernahme eines Sprachkurses übernehmen. Ich denke, dass das Jobcenter ablehnte. Aber du kannst ja fragen. Am frag lieber der Berufsberater von deinem Arbeitsamt nach. Sollte das Arbeitsamt ebenfalls ablehnen, dann musste bedeuten, dass du selbst bezahlen könnte. Meine Frage an dich: Kannst du sich vorstellen, wenn z.b. eine Sprachkurses zum Volkhochschule (kurz: VHS) besuchen und dort erlernen?
Du schreibst, dass du etwas nicht verstanden hatte, indem im Brief steht, dass das Arbeitsamt auf deine Maßnahme vom BBW in Hamburg abziehen musste. Ich denke, die wollen deinen Unterhalt oder Geld abziehen.
Möchtest du BBW Hamburg abbrechen? Wenn ja, es ist deine Entscheidung. Nicht vom Arbeitsamt. Die Folgen ist, wenn du abbrechen würdest, sieht davon aus, dass du kein Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt bekommen, sondern nur Arbeitslosengeld I oder II. Wegen das Abbruch zum Einverstanden entscheidest nur du. Ich glaube, wenn du im Ausland auswandern würdest, brauchte das Arbeitsamt und auch Jobcenter eine schriftliche Erklärung von dir und dann abwarten, ob die beiden Ämter einverstanden, wenn du nach Ausland zieht. Aber nicht von deinem Abbruch von Maßnahme BBW HH.
Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen kann auch wenn es schwierig ist. Denkt aber nicht, dass ich die Fehler habe oder falsch verstanden habe. Denn ich weiß 100% auch nicht genau, da ich kein Berater bin. Ok? Versuch ab besten deine Familie, freunde oder Angehörige oder aber auch Dolmetscher vom Beratungsstelle für Hörgeschädigte in HH oder in deiner Nähe, vielleicht können dir besser erklären. Denn ich komme nicht aus Hamburg.
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