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Aktuelle Zeit: 12.05.2024, 18:34:27





 Wer hat euch als Bauherrschaft Erfahrung gemacht?


Spitzenmitglied



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im Jahr 2004 bauten wir ein Einfamilienhaus für meien Familie gebaut, aber mit Baupreis nicht sauber ausgeführt. Ich und meine Frau haben vor Jahren ein Bauherrschaft viele negative Erfahrungen mit duboise-Baugeneralunternehmer (reine Dienstleistungfirma!) bzw., Bauleiter gemacht. Seit 3 Jahren streiten wir mit Baugeneralunternehmer. Durch auffällige Unkorrekte Verhalten haben wir Strafanzeige erstattet. Unser Anwalt arbeiten leider sehr zeitintensiv. Wir wussten gern, welche Hörgeschädigte auch ähnliche Erfahrung gemacht haben. Wie und was habt ihr gemacht?



Spitzenmitglied



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hi Fritzl,

da bist du leider nicht der einzige Betroffene, egal ob GL-SH-HD.

Google mal nach "pfusch am bau". Das ergibt gibt ca. 213. 000 Treffer!!

Und wenn du mit so einer Baubetreuungsfirma streiten willst,
solltest du einen Fachanwalt für das Baurecht nehmen.

Wenn dein jetziger Anwalt nichts tut, besser wechseln.

Vorsicht, es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen für Baumängel.
http://www.ludolph-management.de/schadenfaelle/verjaehrungsfristennachvob.html


Vor dem Verjährungstermin muss Klage erhoben oder mindestens

eine Mängelrüge über einen Gerichtvollzieher amtlich zugestellt werden.

Ich habe schon erlebt, dass ein Rechtsanwalt eine Frist verschlafen hat!


Pyros



Spitzenmitglied



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Hi Pyros,

Es hat nicht nur Baumängel direkt zu tun, da ist nur ein Randsache. Ganze Baugeshcichte ist sehr umfangreich und auf Betrugbasis, weil die Privatbauherren schon ga r nicht geltende VOB kennen. Generalunternehmer hat kein Abrechnung für Mehrleistung vorgelegt udn dabei besteht Verdacht auf illegele Arbeit an Bau. Unser Anwaltin arbeiten schn seit 2 Jahren dran. Wir haben bereit Strafantrag und Klage eingereicht. Baugenehmigung zeigt sich einige Fehler auf, welche von Nachbar beeinflusst worden. Baugeneralunternehmer hat keinerlei Gutschrift hergestellt, da begannen wir Streit und verlangen wir stets Stellungnahme. Ausserdem ist Gegneranwalt ein komishce Hund. Wichtig ist für uns, wie weit ist bei Hörgeschädigte geschädigt werden. Das ist mein Kernfrage für unser Baugeschichte.



Spitzenmitglied



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Hört sich blöd an, ich wußte auch nicht das es schon dubiose Bauherren gibt [sorry] Ich wünsche dir viel Glück, Fritzl.



Spitzenmitglied



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mrs.Erykah, Dubiose Bauherren und Bauunternehmer sind nicht desselbe. Ich bin selbst Bauherr. Am schliemmsten ist Bauleiter bzw. Bautreuer, wenn nicht von Fach ist. Man merkt am Anfang der Bau nicht, da merkt man erst im Verlauf Bauarbeit, da sieht man oft unkorrekt oder illegelle Arbeitsausführung. Die illegele Arbeitsweise werden oft von Bauordnungamt festgestellt. Also haften Bauunternehmer leider nicht , sondern Baubetreuer selber. Schon über 2 Jahren streiten wir darrüber. Unser Haus ist nicht 100 Prozent fertig, da hat Bauzustandgutachter verlangt, dass Bauschutt (ca 40 Kbm gleich ca 45 Tonne) auf Last Baubestreuer wegfahren!!!!!!!!!!!!!! Wenn Baubetreuer nicht macht, da wird gerichtliche Überwachung eingeschaltet.



Mitglied



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Nachdem ich immer wieder von Problemen beim Bau gehört habe, habe ich vor Vertragsunterzeichnung einen Bauherrenberater eingeschaltet. Es sind Architekten, die einen Bauherr beraten, von Anfang bis Ende und den Bau auch überwachen. Ich habe gute Erfahrungen gemacht beim Bau. Hatte auch viel Ärger mit der Baufirma. Ohne den Bauherrenberater wäre vieles Schlimmer gelaufen. Aber so hat man jemand vom Fach, der immer kontroliert und sich mit dem Bauleiter anlegt. Es ist gut angelegtes Geld. Ich habe etwa 4.000 € dafür zahlen müssen. Wenn man bedenkt, wie lange man im Haus wohnen willl und wie teuer so ein BAu ist, ist es schon sinnvoll.

Für dich Fritzl ist es schon zu spät. Hier hilft wohl nur ein guter Anwalt und gute Nerven...

Gruß
Thomas



Spitzenmitglied



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hi Thomas,

Bauherrenberater hatten wir nicht korekt. Es war nur ein Bauleiter , der wir erst später ein Feststellung machen müssten. Der ist kein Bau-Ing. sondern ein Trockenbauer wie der gegenuber Richter eines Strafverfahren (!) angegeben hat. Der Baugutachter verlangt nun Qualitätnachweis seines Arbeites. Doch ist der Verfahren vorlaufig eingestellt, sodass übergibt der Richter an Ziviverfahren!!! So einfach nicht. Jetzt habe ich ein gehörlose Bauberater, der hat Architektur studiert. Der ist jetzt im Unruhestand. Der kann fast 30 jährige Berufpraxis nachweisen. Wir haben einfach zuviel Beweise gesammelt. So einfach ist aber nicht.

Fritzl




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