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Aktuelle Zeit: 12.05.2024, 19:39:09





 Klage für eine Übernahme der Dolmetscherkosten sinnvoll?


Spitzenmitglied



offline
Salut ihr alle,

viele von euch wissen ja, dass wir in den staatlichen Hochschulen einen
Anspruch auf Dolmetscher und die Übernahme der Kosten haben.
Wie schaut es aber mit privaten Schulen und privaten Hochschulen aus?
Hat der Gehörlose dann eine Möglichkeit auf ein Eilverfahren/Klage
auf die Kostenübernahme?
Ich kenne einen Studenten, dessen Antrag beim überörtlichen
Sozialhilfeträger abgelehnt wurde.

Wie stehen denn die Chancen? Ich würde mich über eure Tipps freuen!



Quiz-Millionär´09
Quiz-Millionär´09



offline
dann stelle ich mal anders herum die Frage, zahlt man was dafür, in einer privaten Hochschule zu studieren?

Leider kann ich dir keine Antwort geben, da ich keinen kenne. Meiner Meinung wäre es bedenklich, eine Klage einzureichen, zumal es eine "private" Hochschule ist und die Kostenträger "öffentlich" sind. VVielleicht findet man einen "privaten" Kostenträger, oder findet irgendwo im Paragraphendschungel eine Lücke, in der es keine Rolle spielt, ob man an der "privaten" oder an einer "staatlichen" Hochschule studiert.


Frage nicht: warum etwas NICHT geht - sondern: Was kann ich tun, DAMIT es geht!
________________
Suomi on ihanaa :-)



Mitglied
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offline
hmm...gute Frage...

Ich selber studiere zur Zeit an der öffentlichen FH. Der öffentliche
Kostenträger übernimmt bisher problemlos alle Kosten.

Wegen privaten FH/UNI würde ich empfehlen, sich bei verschiedenen
Stiftungen beraten lassen. Vielleicht könnten sie als Kostenträger sein.
Bin nicht sicher, aber das Versuch wäre das Wert.
Ausserdem vermute ich, dass die "perfekte" Abi-Gesamtnote oder
Prüfungen im Studium als Voraussetzung sind, um Gelder von den
Stiftungen zu bekommen.

Du kannst vielleicht bei Bund der hörgeschädigte Studenten unter
www.bhsa.de kontaktieren, um Info zu bekommen.
Sorry, ich kann dir nicht genauere Info liefern.
Viel Glück!



Mitglied



offline
Auch für private Träger gilt das Gleichstellungsgesetz mit Rechten und Pflichten für alle.
Wenn man eine Klage einreicht, dann muß man sich mit dem Problem beschäftigen. Wenn man still ist, dann eben nicht.
Ich würde da nicht zögern und die erforderliche Kommunikationshilfe einfordern.


********************
Wer für die kleinen Dinge Augen hat,
der hat auch ein Herz für große.
(Thomas Romanus)




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