Interessantes zum Thema Arbeitsassistenz
Seit in Kraft treten des SGB IX ist die Einrichtung einer Arbeitsassistenz erstmals im Gesetz verankert. Eine Arbeitsassistenz kann beantragt werden, wenn eine Person mit einer körperlichen oder seelischen Behinderung nur durch den Einsatz einer unterstützenden Person eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, im Beruf oder in der Familie erzielen kann. Um eine Arbeitsassistenz erfolgreich zu beantragen, sind abhängig vom Einsatzbereich verschiedene Dinge zu beachten. Dazu gehören z.B. eine detaillierte Beschreibung des Einsatzbereiches (bei der Arbeit, in der Familie etc.) und Rechtsverweise im Anschreiben. Nähere Informationen und Erklärungen finden sie
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Quelle:
www.gehoerlosen-bund.de