Ich habe überlegt, nun schreibe ich, weil ich daran interessant bin, denn ich habe hier 14jährigen Sohn.
Die Wirtin trägt auch Teilschuld,
- weil sie das ja so lange ( nach Monaten ) zugelassen hat, da könnten Eltern deswegen nicht wissen, dass ihr Kind schon lange trinkt, ohne zu zahlen, da hätten Eltern nichts verpflichtet, um zu zahlen, da Wirtin bei Eltern oder Polizei nicht gemeldet hat oder wegen Adresse nach Personalausweis nicht aufgefordet hat.
- weil sie Minderjährige in ihrem Gaststätte, wo dort Alkohol auch im Rolle spielen kann, Zutritt gelassen hat.
Da hätte sie dann Pech gehabt. > so ist in meiner Meinung, wenn ich als Mutter in diesem Fall wäre, hätte ich geweigert, um
alleinige Schuld bei mir zu tragen. Denn, warum hat sie mich vorher nicht informiert,
nach Monaten!
Ansonsten:
Wenn es so dieses Fall im Streit verwickelt, dann könnte im Gericht abklären müssen werden.
Hm, Ich weiß aber nicht, ob Gesetz gegen Zellprellerei für minderjährige Kinder gibt..
Nur weiß ich, dass Kinder ohne Wissen der Eltern keine Verträge abschliessen dürfen und auch größere Anschaffungen ohne Wissen seiner Eltern ( z. Bsp. Haustiere, Mofa.. usw.) auch nicht dürfen.