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Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 13.05.2024, 21:22:34





 Schuldenfalle in einer Bar, Kneipe etc.


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Ihr habt sicher erfahren, dass viele Jugendlichen in der Schuldenfalle sind. Es gibt aber Arten von Schulden z.b.: Schulden in der Familie, bei Freunden, im Internet usw.

Ich will die Situation von einer Bar erfahren.
Ein Bekannter von mir ist noch Schüler und ist noch nicht volljährig(16 oder 17 Jahre alt). Er hat auch wenig Geld, also Taschengeld, wobei es schnell ausgeht.
Er bestellt sich was, hat aber kein Geld und die Wirtin schreibt immer auf. Es vergeht Wochen und Monaten. An einem Zeitpunkt hat er 100 Euro Schulden bei der Wirtin.

Ist es eigentlich erlaubt, dass die Wirtin Schulden aufschreibt?
Gibt es ein Gesetz, das besagt, das es verboten oder erlaubt ist?

Bei weiteren Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Greetz Butt-Deaf


GTSV FFM



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Ich kenne leider nicht aus. Ich hätte darüber auch gerne mehr erfährt, weil es für mich auch interessant ist.

Nur weiss ich, dass Tellerwäscherei als "Strafe" dient. :D



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ich denke so...das normal nicht möglich ist...bei Gaststätte (Lokal uder Wirtschaft) mann müsst sowieso gleich zahlen, oder erstattet der Besitzer etwa ein....falls Kassierer herzhaft ist, verlangt sie vielleicht den Angaben( Adresse, Personalausweiß kopieren ) oder verlangt noch zusätzliche gebühr... die ist ja verantwortlich....oder gebt die eine frist von 2 Woche...ist nun verschieden......und zahlst ein anderer tag ein.

und andeseit ist Stammtisch...da wird man oft gemacht...weil der Wird ja sowieso gut den Kunde kennt und die wissen auch wo die wohnen.....

( bei uns ist Stammtisch typisch, kommt jeden abend und trinkt a Bier.. 3 mal die Woche z.B... und am Wochenende oder Monatsande zahlen die rechnung......)

bei Fremde Local ist die Situation anders.....ist abhängig vom Wirt zu Kunden..., am bestens frag mal den Boss vor dem Eingang, als danach mit ärger...wenns kein Geld hast



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Das ist mir klar, wg Stammtisch und ähnliches. Ist aber meistens bei Erwachsenen oft der Fall.
Ich meine von unvolljährige (noch nicht über 18 Jahre) und möchte sehr gerne wissen. [confused]
Ich warte noch ein bißchen, bis ich durch Postings anderer mehr erfahren werde.

Hoffe, dass bald jmd antwortet.


GTSV FFM



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wenn der Fall wäre, dann Geschirr abwaschen und abtrocknen. :D


>> Gruß Cobe <<



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achso.. ihr meint bei minderjährige....hmm nun guter fragere..

my freunde des eltern besitzen das Lokal.... ich werde es mal fragen wie die reagieren wenns ein unvolljähriger Gast nicht zahlen kann....

den werd i am wo ende machen....



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Ich habe überlegt, nun schreibe ich, weil ich daran interessant bin, denn ich habe hier 14jährigen Sohn. [wink]

Die Wirtin trägt auch Teilschuld,

- weil sie das ja so lange ( nach Monaten ) zugelassen hat, da könnten Eltern deswegen nicht wissen, dass ihr Kind schon lange trinkt, ohne zu zahlen, da hätten Eltern nichts verpflichtet, um zu zahlen, da Wirtin bei Eltern oder Polizei nicht gemeldet hat oder wegen Adresse nach Personalausweis nicht aufgefordet hat.
- weil sie Minderjährige in ihrem Gaststätte, wo dort Alkohol auch im Rolle spielen kann, Zutritt gelassen hat.

Da hätte sie dann Pech gehabt. > so ist in meiner Meinung, wenn ich als Mutter in diesem Fall wäre, hätte ich geweigert, um alleinige Schuld bei mir zu tragen. Denn, warum hat sie mich vorher nicht informiert, nach Monaten!

Ansonsten:

Wenn es so dieses Fall im Streit verwickelt, dann könnte im Gericht abklären müssen werden.

Hm, Ich weiß aber nicht, ob Gesetz gegen Zellprellerei für minderjährige Kinder gibt..
Nur weiß ich, dass Kinder ohne Wissen der Eltern keine Verträge abschliessen dürfen und auch größere Anschaffungen ohne Wissen seiner Eltern ( z. Bsp. Haustiere, Mofa.. usw.) auch nicht dürfen.



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Doch bier ist ab 16 erlaubt und mein Bekannter (17 jahre) trinkt bier. [wink]
Die Wirtin hat bei dem Bekannten angerufen und ihm Geld aufgefordert.

Es sei denn, die Wirtin hat ein Herz für den Jugendlichen, weil er wenig Geld hat. [confused]


GTSV FFM



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Also, in diesem Fall deines Bekanntes: Die Wirtin mit Herz [wink] hat also angerufen und dann nach Geld aufgefordert. Was Wirtin da gemacht hat, war richtig, weil sie ja angerufen und nach Geld aufgefordet hat, wie ich ja schon geschrieben habe. Ich denke, in diesem Fall wäre für mich auch dann erledigt. [ok]

Wenn es so in anderem Fall nach vielen Monaten ist, frage ich mich, warum der Wirt sich dann nicht früher meldet bzw. auffordet. Deshalb gefällt mir wirklich nicht, wenn ich als Mutter erst nach vielen Monaten erst jetzt erfährt hätte.



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Ich glaube, die Kinder unter 18 könnte keine Bier oder Wein
bei Wirt ohne Begleitigung der Erwachsene bestellen.
Da steht es auch bei Supermarkt, auch wenn es nur um Bier geht.
Trinken dürfen sie aber..
Aber ich bin nicht so sicher..

Wenn es wahr ist, dann ist Wirt allein Schuld, d.h. die Kinder unter 18 jährige
müssen nicht bezahlen..


Schönste Freude ist, nach gute Verlierer zu gewinnen. http://www.Sign-Dialog.de



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Ich las mal auch Schilder im Supermärkte, man kann nur ab 18 Jahren Alkohol freigegeben werden. Ich kann darüber aber daran nicht so gut erinneren. Ich denke auch, das gilt auch Gaststätten.

Was Irrer Vogel schrieb, kann auch stimmen. Ich bin auch nicht sicher. Ich müßte nochmal im Supermarkt lesen.



Neuling



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[Wieso macht der Schüler Schulden bei Wirtin?
Er hat kein oder wenig Geld, braucht man nicht was bestellen, sondern genau beslellen, wenn das geld reicht.


Ausserdem darf Schüler kein Alkohol ohne Begleitung bestellen. Da bin net so sicher.


[cry]


************************************
Eleni!!!!



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Juvegirl: Doch, Bier ist ab 16 erlaubt, wodka und ähnliches nicht.
Das ist nicht die Frage... Mein Ziel des Wissen ist, ob es erlaubt ist, was die Wirtin da macht.

Ich finde, dass es nicht erlaubt ist, da mein Bekannter nicht über 18 ist... Und eigentlich braucht sie eine Willenserklärung von den Eltern des Bekannten... [roll]


GTSV FFM




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