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 Eine Mitteilung des DGB in Sachen Rundfunkgebühren


Neuling



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Hallo Leute,
in letzter Zeit erreichen die Geschäftsstelle des Deutschen Gehörlosen-Bundes (DGB) vermehrt Anfragen nach der Gebührenbefreiung für die Internetnutzung. Zum Hintergrund: Ab 1. Januar 2007 wird die Internetnutzung gebührenpflichtig. Denn Computer mit Internetzugang werden als "neuartige Rundfunkgeräte" behandelt und fallen damit unter die gesetzliche Gebührenpflicht. Auf Anfrage des DGB bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird mitgeteilt, dass die gültigen Regelungen zur Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht für alle Rundfunkempfangsgeräte gelten. Das heißt, dass Gehörlose und andere Hörgeschädigte mit dem Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis auch von der Gebührenpflicht für die Internetnutzung befreit sind.

Viele Grüße aus dem DGB-Office



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Super Nachrichten!


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Spitzenmitglied



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Dazu eine Ergänzung:

Von den Gebühren befreit wird man nur auf Antrag, nicht automatisch!

Wenn man als GL das "RF" im SB-Ausweis hat, muss man alle 3 Jahre den Sozialtarif bei der Telekom und die Rundfunkgebührenbefreiung ,-jetzt bei der GEZ-, neu beantragen.

Natürlich sollte vorher der Schwerbehindertenausweis verlängert werden.
Der wird allgemein 5 Jahre oder auch unbegrenzt verlängert.

Das Antragsformular für den Telekom-Sozialtarif bekommt man nach einer Email-Anfrage zugeschickt, hier:

http://www.telekom.de/dtag/faq2/frage/0,10303,626-1867-1,00.html

Das Formular für die Rundfunkgebührenbefreiung kann man direkt im Web herunter laden, ausfüllen und ausdrucken.
Nur unterschreiben sollte man doch besser mit der Hand,[smile]

http://www.gez.de/downloads/Antrag_Befreiung_050412.pdf

Informationen zur GEZ:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html

Hier Punkt 7b und 8 beachten.


Pyros



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Mmhh.. es hört sich so gut an, dass man keine Gebühren zahlen muss...

So wie ich es verstehe, wird ab 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren statt Internetbenutzungsgebühren (z. B. DSL-Grundgebühr) geben? Richtig? Oder muss man die bisherigen Gebühren noch zusätzlich Rundfunkgebühren zahlen?

Deaflupo :D


Na... das Leben geniessen ist ja schön, oder?



Quiz-Millionär´09
Quiz-Millionär´09



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@deaflupo

es klingt wohl so, dass das Internet gebührenpflichtig wird, man wird wohl davon ausgehen, dass das Internet von den verschiedenen Anbietern weiterhin, wie heute Geld kosten wird, nur dass man Rundfunkgebühren extra bezahlen muss, es sei denn man kann die Rundfunkgebührenbefreiung nachweisen. Ist nur meine Meinung


Frage nicht: warum etwas NICHT geht - sondern: Was kann ich tun, DAMIT es geht!
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Spitzenmitglied



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@Deaflupo,
es ist so, wie Lieblings schreibt:

Zusätzlich zu dem, was man jetzt schon für den Internetzugang bezahlt, kommt noch ab 2007 die Rundfunkgebühr dazu.

Da aber die meisten GL ein "RF" im SB-Ausweis haben, brauchen sie diese Gebühr nicht zu bezahlen, wenn ein Befreiungsantrag gestellt wurde.


Pyros



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Endlich gute Nachrichten für uns!!!

Wie Pyros schon geantwortet hat, man als "vollsinnig" muss Internetkosten (Telekom-Grundgebühr und Internettarif) plus Rundfunkgebühr zahlen.

@ DGB: Welche Quelle???



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@pyros

Danke für Deine nette Aufklärung...

Eine "tolle" Idee, wie man zusätzlich verdienen kann...Finde es irgendwie verrückt, dass man "zweimal" Gebühr abkassiert... Gott sei Dank trifft es uns nicht zu...

Deaflupo :D


Na... das Leben geniessen ist ja schön, oder?



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hi Leute,

also bis zum 1.1.2007 dauert es noch eine Weile. [smile]

Bis dahin gilt folgende Regelung:
Zitat:

Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die
TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.


Quelle: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/


Pyros



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@ Pyros, danke für Info, das mich schlauer gemacht hat. ;-)



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hi all,
ich war gestern bei einem T-Punkt Laden der Telekom.

Vor mir eine große Schlage.Ich habe gut 30 Minuten gewartet.

Das Antragsformular für die Sozialtarif-Verlängerung hatte ich schon ausgefüllt dabei und auch eine Kopie des SB-Ausweises.

Mein Telekom-Formular aus dem Internet war der netten Sachbearbeiterin ganz und gar unbekannt.

Sie wollte unbedingt nur IHR Formular mit Durchschreib-Doppel verwenden.

Deshalb hat sie alles nochmal abgeschrieben, was ich schon ausgefüllt hatte. [bawling]

Weil sie auch noch beim Chef rückfragen musste, hat der ganze Vorgang gut und gerne 20 Minuten gedauert.
Dann endlich hatte ich das neue, abgestempeltes Antragsformular in den Händen und jetzt wieder 3 Jahre Ruhe [roll] .

Die Schlange hinter mir war inzwischen noch länger geworden.[cry]

Ganz anders dagegen der GEZ-Antrag.

Aus dem Internet hatte ich das GEZ-Formular heruntergeladen und ausgefüllt.
Beim Bürgerbüro meines Rathauses hat mir eine nette Sachbearbeiterin die Vorlage des SB-Ausweises darauf bescheinigt.
Sie sendet den Antrag auch gleich zur GEZ nach Köln.

Eine nette Frau und alles hat nur 5 Minuten gedauert. [smile]


Pyros



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Es geht schneller mit dem Formular des Sozialtarifs auszufüllen für den Telefonanschluss bei der Telekom, ohne dass man den ortsansässigen T-Punkt besuchen soll:
    Per Fax an Deaf-Hotline oder gl Telekom-Kundenberater aus HH melden

Bei GEZ:
Kein Fax oder keine eMail ist erwünscht, also nur per Post...


ッ Humor ist ansteckend und Lachen ist infektiös, aber beide sind gut für die Gesundheit. ッ



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hi Speedmaus,

nenne doch bitte die Fax-Nummern der Deaf-Servicestellen.

Ich habe keine Probleme, ein Formular auszufüllen. Aber die Telekomiker haben Problem mit ihren eigenen Formularen [smile] [smile] [smile]

GEZ:
Wenn mein Rathaus das selbst erledigt, warum sollte ich das dann per Post-Einschreiben machen?

Ich will keine Behörde von der Arbeit abhalten... [lach]
Sind doch nette Leute!


Pyros



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Huhu Pyros,

siehe Deaf-Hotline

und die Fax-Nr. vom gl Telekom-Kundenberater lautet: 0431-71634627.

siehe GEZ, was über Befreiung steht (z.B. kein Fax oder keine eMail)


ッ Humor ist ansteckend und Lachen ist infektiös, aber beide sind gut für die Gesundheit. ッ



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hi Speedmaus,

ok, danke für die Hinweise!

Was ich noch sagen wollte,
du hast einen coolen Footer [super]


Pyros



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*spam-on*

Danke für die Kompliment, Pyros... [wink]

Macht's gut!

*spam-off*


ッ Humor ist ansteckend und Lachen ist infektiös, aber beide sind gut für die Gesundheit. ッ



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Ist diese sogenannte Internetszugangsgebuehr fuer den allgemeinen Internetszugang oder nur fuer den Empfang von Radio?

Hartmut


Hartmut



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Diese Gebühr soll gemeint werden, wenn in fast allen Rechner die Radio- oder/und TV-Karte schon eingebaut sind.


ッ Humor ist ansteckend und Lachen ist infektiös, aber beide sind gut für die Gesundheit. ッ



Neuling



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oh dann muss ich schnell einen neuen antrag stellen



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@speedmaus,
danke fuer die Antwort meiner Frage. Aber das ist nicht die Antwort, Ich fragte, ob die Gebuehr fuer den allgemeinen Internetzugang oder nur fuer den Zugang zu dem Radioteil des Internets? Man kann doch Internet benutzen ohne Radio, d.h. nur ueber den Draht, nicht ueber Funk.


Hartmut



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Hartmut,

korrekte Antwort soll lauten:

Falls die Radio- und TV-Karte über den Kabel oder Funk im PC vorhanden ist, dann soll die GEZ-Gebühr nach der Antragstellung bei GEZ befreit sein.

Wer keine Radio- und TV-Karte im PC hat, ist kein Antrag von der Gebührenbefreiung nötig.


ッ Humor ist ansteckend und Lachen ist infektiös, aber beide sind gut für die Gesundheit. ッ



Zuletzt geändert von Speedmaus am 30.10.2006, 21:44:24, insgesamt 1-mal geändert.

Quiz-Millionär´09
Quiz-Millionär´09



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Wie will die Behörde das kontrollieren, ob man eine Radio- oder TV-Karte benutzt? Beim Fernseher kann man das schon verstehen, da mehr als 96% aller Haushalten einen Fernseher besitzt. Wenn beispielsweise nur 10 % aller Haushalten eine Radio- bzw. TV-Karte besitzt, wäre es ziemlich aufwändig für den GEZ das zu überprüfen, ob alle TV- bzw. Radiokartenbenutzer sich angemeldet haben. Wer würde schon freiwillig Bescheid sagen, dass man eine Radio- bzw. TV-Karte besitzt?


Frage nicht: warum etwas NICHT geht - sondern: Was kann ich tun, DAMIT es geht!
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Spitzenmitglied



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Speedmaus,
ich verstehe deine Antwort nicht. Bitte schreib den Satz um:

"Falls die Radio- und TV-Karte über den Kabel oder Funk im PC vorhanden ist, dann soll die GEZ-Gebühr befreit sein."


Hartmut




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