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Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 10:43:50





 Achterbahn-Verbot für taube Menschen


Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Phantasialand: Achterbahn-Verbot für taube Menschen:
http://www.taubenschlag.de/2017/06/phan ... hn-verbot/


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Spitzenmitglied



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Zitat aus dem Artikel im Taubenschlag:
".. Eine solche Einschränkung kann beispielsweise auch das Nichterreichen der Mindestgröße,..."
Da wird die Schauspielerin Christine UrSpruch [angry] [crazy]
--
Tip: Taubheit sieht man nicht.
Gl kaufen einfach Karte und setzen sich in die Achterbahn.
Einen Hörtest wird es wohl nicht am Eingang geben [biglaugh]



Admin & Double EM´12
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Warum erst jetzt?

Manchmal waren eine Gruppe von Gehörlosen (z.B. Kölner Jugendliche) dort und es war da auch nichts passiert [umph]



Neuling



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Schade, dass sie keine Lösung überlegen, dass die Tauben doch an den Vergnügenattraktionen teilnehmen, statt verbieten. Sie machen es sich soooooo einfach. Die Leute, Leute.... Die Sicherheit, klar, super, toll, richtig.. Ein WOW!



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Wenn das Schule macht, dürfen wir in Zukunft womöglich zu keiner Veranstaltung mehr rein, weil wir die Durchsagen nicht hören. Nicht ins Fussballstadion, nicht ins Kino, nicht in einer Disco, nicht ins Museum oder anderswo.

Die Leute wissen nicht, wie wir Gehörlose reagieren. Dass wir unsere eigenen Methoden haben, wahrzunehmen, was in unserer Umwelt passiert.

Uns fällt es immer auf, wenn es plötzlich anders ist, wenn sich die Menschen auf einmal anders verhalten. Fahren die Autos vor uns plötzlich an den Straßenrand, denken wir sofort, dass hinter uns etwas mit Blaulicht kommt. Steigen plötzlich alle Fahrgäste an der Haltestelle aus, obwohl es noch nicht die Endstation ist, ist die Bahn möglicherweise defekt.
Hörende machen sich über sowas gar keine Gedanken.

Außerdem - wie ist es bei einem Gehörlosen? Das merkt dann ja niemand, weil er nicht gebärdet. Oder wenn ein Gehörloser UND ein hörender Freund dabei sind? Oder ausländische Touristen, die kein Deutsch oder Englisch verstehen?


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
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Moderatorin & Smalltalkerin´09
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hörende Taucher/in dürfen nicht mehr ,weil sie im Wasser nix hören ,aber wir können gebärden ..zählt das nicht :D



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Wo steht das denn, vom Tauchverbot? Noch nichts davon mitbekommen.

Einst gab es das in Legoland auch schon mal, so ein Verbot für Gehörlose.
http://www.gehoerlose.de/viewtopic.php?f=7&t=3244
Ob es damals hier auch ein Thread darüber gab?


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Moderatorin & Smalltalkerin´09
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steht nirgendswo [lol]



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Ach, hatte es falsch gelesen. Dachte, für Gehörlose gilt nun auch Tauchverbot.

Du hast den Spieß nur umgedreht.

Ein richtiger Shitstorm ist darüber losgegangen. Und von Hörenden bekommt man kontra - "Seit wann können Schafe lesen?" - "Wer im Notfall unbedingt verrecken will..." - "Es gibt immer welche, die was zum Meckern haben!" - "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!" usw.


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Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Stellungnahme vom Phantasialand:

" Hallo Ronco,

hier findest du unsere Stellungnahme zu den Nutzungsbedingungen für Attraktionen:

Gerne möchten wir heute Stellung nehmen zu der Situation, in der kürzlich zwei gehörlosen Gästen unseres Parks die Mitfahrt auf einer Attraktion auf Basis unserer Nutzungsbedingungen für Fahrattraktionen verwehrt blieb.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass die Sicherheit unserer Gäste bei uns höchste Priorität genießt. Hierbei handelt es sich nicht um ein bloßes Lippenbekenntnis oder die willkürliche Umsetzung von Sicherheitsvorschriften. Wir haben eine unabdingbare Verpflichtung zur Einhaltung und Gewährleistung der Sicherheit jedes einzelnen Gastes, der wir vollständig und bestmöglich nachkommen möchten.

Die Nutzung unserer Attraktionen unterliegt Sicherheitsvorschriften, die durch den Hersteller und den TÜV vorgeschrieben werden, um die Sicherheit stetig gewährleisten zu können. Leider ist vor diesem Hintergrund die Mitfahrt von Gästen mit einer Einschränkung, dazu zählen auch gehörlose und hörbehinderte Gäste, nicht möglich.

Der Bundesgerichtshof hat dazu in einem Urteil (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - VI ZR 223/07) geschrieben: Es sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, „die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren und die ihm den Umständen nach zumutbar sind.“ (Das Phantasialand zählt hierbei zu den Angehörigen des Verkehrskreises ‚Betreiber von Fahrgeschäften‘.)

Genau das tun wir. Die Einhaltung und Gewährleistung jeglicher Sicherheitsvorkehrungen ist für uns Auftrag, Anforderung und Anliegen zugleich – und Grundlage aller Entscheidungen bezüglich der Nutzung von Attraktionen.
Diesem Urteil entsprechend müssen wir bei der Festlegung der Nutzungsbestimmungen unser gesamtes Wissen über die von uns betriebenen Fahrattraktionen berücksichtigen. Dies umfasst nicht nur den Normalbetrieb, sondern auch alle denkbaren Sondersituationen einschließlich etwaiger Evakuierungsszenarien.

In solchen Sondersituationen erfolgt die Kommunikation hauptsächlich mündlich zwischen uns und Ihnen, unseren Gästen. Um Sie in einem solchen Falle zu schützen und einen sicheren Ablauf einer Evakuierung zu gewährleisten, können wir daher grundsätzlich nur Gästen die Attraktionsnutzung ermöglichen, mit denen eine direkte, mündliche Kommunikation erfolgen kann.

Die Beachtung und Einhaltung der Nutzungsbestimmungen obliegt grundsätzlich dem Gast selbst. Sofern ein Mitarbeiter jedoch auf eine vorgenannte Einschränkung aufmerksam wird, ist er dazu verpflichtet, die Mitfahrt zu untersagen.
Bitte haben Sie dabei Verständnis, dass unsere Nutzungsbedingungen allgemeingültig anwendbar sein müssen: Unsere Kollegen an den Attraktionen können nicht mit Einzelfällen und den jeweiligen medizinischen Hintergründen detailliert vertraut sein und müssen ihre Einschätzungen daher auf allgemeingültigen Faktoren treffen.

Dass es im aktuellen Fall, in dem durch ein Cochlea-Implantat die Hörfähigkeit gewährleistet gewesen ist, zu keiner weiteren Klärung mit einem Vorgesetzten gekommen ist, ist auch aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Hierfür bitten wir die Beteiligten um Entschuldigung.

Im Zusammenhang mit dieser gesamten Thematik möchten wir hiermit auch betonen, dass uns eine Diskriminierung unserer Gäste mit Behinderung fernliegt. Dazu wird in der einschlägigen Norm für Achterbahnen (Oberbegriff: Fliegende Bauten) folgende Feststellung getroffen: „Ein Ausschluss von der Fahrt aufgrund von Gesundheits- oder Sicherheitsgründen zählt nicht als Diskriminierung.“ (DIN EN 13814)

Wir bedauern sehr, dass wir eine Mitfahrt auf den Attraktionen nicht gestatten können und bitten um Verständnis, wenn unsere Mitarbeiter die geltenden Sicherheitsbestimmungen zum Schutz der Gesundheit unserer Fahrgäste konsequent anwenden.

Da eine Nutzung der Attraktionen für Menschen mit Einschränkungen leider nicht möglich ist, haben wir unsere Eintrittspreise entsprechend gestaffelt. So erhalten alle Gäste, denen aufgrund ihrer Einschränkung die Nutzung der Attraktionen nicht möglich ist, freien Eintritt in den Park – wie auch die beiden hörbehinderten Gäste, denen kürzlich die Mitfahrt untersagt wurde. Wenn ein Gast aus Gründen seiner Behinderung freien Eintritt erhält, ist dies gleichzeitig Indikator für unsere Mitarbeiter an den Attraktionen, dass der entsprechende Gast die Attraktionen aus Sicherheitsgründen nicht nutzen darf.

Um unsere Gäste bei der Besuchsplanung zu unterstützen, haben wir insbesondere für Gäste mit Einschränkungen Informationen auf unserer Homepage veröffentlicht. Neben den Eintritts- und Benutzungsbedingungen, welche allgemein für alle Parkgäste gültig sind, erhalten Sie dort auch auf den jeweiligen Attraktionsseiten Hinweise zu den entsprechenden Nutzungsbedingungen.
Wir bedauern es, wenn es durch diese verbindlichen Regeln zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit zu Unannehmlichkeiten bei dem Besuch unseres Themenparks kommt und bitten nochmals um Verständnis in dieser Angelegenheit.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation ändern wir unsere Nutzungsbedingungen dahingehend, dass wir Gehörlosen die Mitfahrt auf unseren Attraktionen anbieten, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der im Evakuierungsfall die Kommunikation ausgleichen und übernehmen kann.

Wir hoffen, Ihnen mit den vorstehenden Ausführungen die geltenden Nutzungsbedingungen und unser damit verbundenes Anliegen zur bestmöglichen Gewährleistung Ihrer Sicherheit näher erläutert zu haben."


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Spitzenmitglied
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Die wissen wohl nicht, dass die Münchner Teenager Achterbahn, 5er Loopings fuhren, [stolz]
Der Verbot ist deutlich ein Rückschritt , [neutral]


****~cat



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Und wie ist mit d. Gästen die kein Deutsch/Englisch verstehen .....



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Artikel in der BILD


Dass mir der Hund das Liebste sei,
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Spitzenmitglied



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Zitat aus BILD:
"So lange wollten Philipp und Rene allerdings nicht warten. Noch am selben Tag stellten sich die beiden nachmittags erneut in der Schlange zu „Taron“ an. Da sie nicht miteinander kommunizierten und so als Gehörlose nicht auffielen, konnten sie diesmal den Achterbahn-Nervenkitzel genießen."

So hab ich im Beitrag weiter oben vorgeschlagen.
In meinem schon sehr langen Leben gab es in den Medien schon viel Berichte
über Panik, Chaos, tragische Unfälle usw bei Hörenden.
Tödliche Unfälle von Gl weil sie nicht hören konnten, hab ich nur zwei oder dreimal
in Presse gelesen.
Im Prinzip ist es natürlich immer möglich, daß Gl in bestimmten Situationen
gefährdet sind, weil sie nicht hören.
Tja, das Leben ist immer lebensgefährlich.
Aber nach meiner ganz persönlichen Lebenserfahrung sind Hörende durch
Lautsprecherdurchsagen, Warnrufe etc, oft verunsichert und in Panik.



GameFreak & Sportexperte´09 & FB-Olympia-Dritter´08
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Beste Witz des Jahres 2017


FC Barcelona Dream Team 2009!
6x Cup Winner *NEW RECORD*

And where is Real Madrid? [keks]



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@ Ronco

Die Stellungsnahme von Phanasieland ist lächerlich, was da überhaupt geschrieben wurde. Wie jeder weiss, ist jeder Gehörlose gar nicht dumm über Gefahrsituation umzugehen und die hörende Erwachsene wegen mangelnde Kommunikation aufgrund TÜV [wenn ja, dann muss TÜV hier die Begründung veröffentlichen] begleitet muss, fühlt man wirklich als Diskrimierung. Wie gesagt, dass UN-Konvention stärker als TÜV oder eigene Meinung der Betreiber.

Wo ist die Selbstbestimmungsrecht für die Behinderte?

Was wäre, wenn der hörende anonyme Alkoholiker [schwer zu erkennen, ob er besoffen ist und richtig beherrscht] auf der Achterbahn landet? Wie kann der Sicherheitsmitarbeiter nachweisen, ob er in Achterbahn fahren darf. Das ist unmöglich.

Wie gesagt, ist der Betreiber wirklich bekloppt und hat keine Ahnung wie man die alle Menschen umzugehen. Die Sicherheitsvorkehrung ist auch wichtig, aberr jeder ist alt genug um zu wissen. Wenn doch Problem gibt, dann soll der Betreiber den Park einfach zuschliessen, ist nicht unsere Problem.


… denn Sie wissen nicht, was Sie tun ...
… ARDUINO besteht, darin Design zu erstellen, anstatt darüber zu sprechen …



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Marco Strauß macht sich die Mühe, bei andere Freizeitparks anzufragen, wie es bei ihnen aussieht. Bis jetzt keine Einschränkungen für Gehörlose bei den anderen Freizeitparks.
https://www.facebook.com/groups/1096630 ... cation=ufi


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Der Ironie noch hinzugefügt: „Ein Gehörloser aus Thüringen schrieb in Facebock: „Tauchverbot für alle Hörenden, weil Sie unter dem Wasser nicht kommunizieren können, sie können keine Gebärdensprache um sich ausreichend im Notfall verständigen zu können, oder den Anweisungen Folge leisten können!“

https://www.hoergeschaedigte.com/index. ... chaedigte/



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Sabba hat geschrieben:
Der Ironie noch hinzugefügt: „Ein Gehörloser aus Thüringen schrieb in Facebock: „Tauchverbot für alle Hörenden, weil Sie unter dem Wasser nicht kommunizieren können, sie können keine Gebärdensprache um sich ausreichend im Notfall verständigen zu können, oder den Anweisungen Folge leisten können!“

https://www.hoergeschaedigte.com/index. ... chaedigte/


meine Worte :D siehe oben..



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Zuletzt geändert von ocram am 18.02.2022, 15:26:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Es ist sicher oft schwierig für die Parks, da sie alle unterschiedliche Angebote haben. So gibt es welche mit unterschiedlichen Fahrgeschäften und welche ohne.

Ein Gehörloser hat mir mal gesagt, in Schweden sind solche Verbote schon bei allen Freizeitparks gang und gäbe. Ob da etwas dran ist, kann ich so nicht beurteilen.


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Wie schaut es aus bei den Jahrmärkten wie z.b.Oktoberfest ?
Sind dort auch Verbote hingewiesen?



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Ich finde das nicht schön, auch nicht nett und was sollen die sonst machen. Ich finde solche Artikel verrückt.


Ich bin Schwerhörig !




 Achterbahn-Verbot für taube Menschen





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