GL-C@FE.de

Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 12.05.2024, 04:26:36





 Rechtsanwältin diskrimiert öffentlich Gehörlose!


Mitglied



offline
Rechtsanwältin diskrimiert öffentlich Gehörlose!

Das schreibt die Rechtsanwältin auf Ihrer Webseite:

"Dann gibt es noch die Kategorie, bei der die Eltern objektiv bei der Erziehung versagen, es ihnen aber entweder gar nicht oder nur teilweise vorzuwerfen ist, dass sie ihr Kind gefährden. Sind die Eltern z. B. seelisch oder körperlich behindert, kann dies Störungen bei der Entwicklung des Kindes verursachen. So wenn die Eltern taubstumm sind, können sie ihrem Kind nicht das sprechen beibringen, obwohl es körperlich dazu in der Lage wäre." (Quelle: http://fachanwaeltin-familienrecht-mann ... orgerecht/) - Stand 08.09.2011.

Mehr dazu im taubenschlag.de http://www.taubenschlag.de/meldung/6744



Rote Karte!
Rote Karte!



offline
Zitat:
Sabba: Rechtsanwältin diskrimiert öffentlich Gehörlose!
...
So wenn die Eltern taubstumm sind

Die Familien-RAin hat "taubstumm" genannt.

Die Kommentare im TS zu dieser RAin treffen sie gar nicht oder doch?
- War sie schon in einem solchen Fall im Auftrag von Behörde tätig?
- Wie ist diese ausgebildete Juristin darauf gekommen - so ein Beispiel zu verfassen?

Die Fam-Anwältin hat über IHR Fach-Arbeitsgebiet Familienrecht (=was macht sie so) geschrieben.
Da hat sie das Fallbeispiel mit "taubstumm" formaljuristisch ausgedacht.
Sie kann einige Texte noch ändern.

Bevor sie schreibt, sollte sie sich kundig machen, das wäre besser.
Aber Nein, das tut keiner, zu viel Aufwand zu recherchieren.
Man ist dankbar für Hinweise und entschuldigt dann gern. :-)

Das ist auch so gewesen mit CI-Sache - eine Auftragsarbeit von ....
Sie haben es nach Hinweisen überarbeitet und entschuldigt.

Es ist dabei Niemand zu schaden gekommen.
-



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Benutzeravatar
offline
Yak,
ich glaube, die Diskriminierung ist auch damit gemeint, daß die Rechtsanwältin meint, daß Gehörlose unfähig sind, ihre hörenden Kinder zu erziehen, weil sie ihnen keine Lautsprache beibringen können.


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Rote Karte!
Rote Karte!



offline
@Ronco und Sabba,
Zitat:
die Diskriminierung ist auch damit gemeint, daß die Rechtsanwältin meint,
daß Gehörlose unfähig sind, ihre hörenden Kinder zu erziehen,
weil sie ihnen keine Lautsprache beibringen können.


Es ist ein "Aufschrei" von einigen Gehörlosen, weil Kategorie "Fallbeispiel" und Wort "taubstumm".

Und die Hörenden müssen sich auch diskriminiert darin vorkommen,
sie seien unfähig Kinder zu erziehen.
Warum haben wir Familiengerichte und Jugendämter und Kinderschutz?

Eine Tätigkeitsbeschreibung von ihrer Praxis - wird sie sicher korrigieren.

So was ist gut und informativ - was die Fam.-sachen betreffen.

Nur der Familienrichter entscheidet, und er weiss gut Bescheid.
Dann ist es eine Lektion für die Fam-RAin. :-)
-



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Benutzeravatar
offline
Ich bezweifle oftmals, daß die Familienrichter gut Bescheid wissen.
Denn sie stützen sich oftmals auf die Aussagen von Gutachtern und Jugendämtern.

Bei Gutachtern ist es wie bei Ärzten - jeder hat seine eigene Ansicht und Analyse zu einem Fall. Nicht selten irren sich die Experten auch schon mal - davon gibt es so einige Beispiele, wenn durch Gutachten entlastete und entlassene Wiederholungstäter rückfällig werden.

Und wie "kompetent" die Jugendämter sind, haben sie schon ja mehrmals bewiesen: es gibt genug Beispiele, wo Kinder mißhandelt oder gar zu Tode gequält wurden, ohne daß die informierten Jugendämter eingeschritten sind.

Zudem sind viele Gerichte auch überlastet, so daß sie oftmals manches im Schnellverfahren abwickeln. Vielen Richtern scheinen zudem auch an einen Realitätsverlust zu leiden. Gutbezahlte Richter in gesicherten Positionen fehlen die Fähigkeiten, sich in der Lage von Leuten zu versetzen, die aus den unteren Schichten der Gesellschaft (Armutsmilieu) stammen.


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Rote Karte!
Rote Karte!



offline
Zitat:
die Aussagen von Gutachtern und Jugendämtern.

So ist es immer!
Das Gericht schützt sich selbst - der Gutachter ist verantwortlich.
Notfalls Beschwerde / Berufung - nä. Instanz.

Ist man in den Fängen von Behörden und Gericht - bleibt nichts anders übrig als da durch müssen und Recht bekommen.

Im Beispielfall in der Kategorie "taubstumm":
einen sehr guten RA Dr. Tolmein plus gl-sh Konfliktberater-Gutachter wie Dr. O. Rien engagieren.

Ein Gerichtsfall, die Fam-RAin bekommt eine "Lektion" (=wie Belehrung / sie verliert vor Gericht),
dadurch erfährt sie mehr über Gl-Leben. :-)
-



Rote Karte!
Rote Karte!



offline
immer krise. ich verstehe nicht.



Neuling
Benutzeravatar
offline
Diese Rechtsanwältin ist im Verzug bei unserer moderne Zeitalter? oder?


°°° Ich bin taub, ergo bin ich! °°°



Rote Karte!
Rote Karte!



offline
Zitat:
possad: Diese Rechtsanwältin ist im Verzug bei unserer moderne Zeitalter? oder?

Die Mannheimer RAin aus dem Mannheimer Industrie-Lebensgebiet = ähnlich wie die RTL-Familienprobleme-Fernsehen?
- Hatte sie Vorfälle jener Art zu bearbeiten?
- Oder war sie übereifrig wie Müller-Zarakoff mit der Auftragsarbeit pro CI?

- Hat sie auf den Taubenschlag-Bericht gemeldet? - Wenn ja, hätte der TS informieren sollen?

- Modernes Zeitalter? Das ist es nicht, es sind "Familienspiele" - bei Probleme können Sozialhelfer, Fam-therapeut, Psychologe/ Jugendamt/ Fam.-gericht tätig werden.

- Kenner (Leute die gut Bescheid wissen) der Fam.-probleme können in anonymisierter Form erzählen.

Vermutungen - Klugwissen - kommen nicht zur Sache (=weiter im Dunkel).
-



Spitzenmitglied



offline
Hey Leute....

Ich finde IHR übertreibt mal ein bißchen..

Nach meinen Kenntnisse sehe ich kein Vorwurf von DISKRIMINIERUNG..

Der Text:
Sind die Eltern z. B. seelisch oder körperlich behindert, kann dies Störungen bei der Entwicklung des Kindes verursachen. So wenn die Eltern taubstumm sind, können sie ihrem Kind nicht das sprechen beibringen, obwohl es körperlich dazu in der Lage wäre."


Das Wort " KANN VERURSACHEN " BEDEUTET ganz klar.. Es kann, muss aber nicht..

Wie können gehörlose Eltern hörende Kinder ohne Hilfe von Hörende das Sprechen beibringen?
Dann besteht die Gefahr, dass die ersten 3 Jahre die Entwicklung des Kindes zurückbleibt
gegenüber zu anderen hörende Kinder von hörende Eltern.

Wenn ihr immer noch jammert macht mal BITTE diesen Testversuch:
Dann bitte ich an alle gehörlose Eltern die demnächst ein hörendes Kind bekommen
3 JAHRE kein SPRECHEN beizubringen und keine KONTAKTE zu Hörenden.
Sonst ist der Testversuch gescheitert..

Dann will ich wissen wie die linguale sprachliche Entwicklung nach 3 Jahren aussieht..
LINGUALE SPRACHE -> SPRECHEN


----------------------------

ich bin ich, so bin ich es!




 Rechtsanwältin diskrimiert öffentlich Gehörlose!





Suche nach:
Gehe zu:  




Kontakt: info(at)gl-cafe.de

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de