Das zeigt genau,
Untaten von Gehörlose (Behinderte) und Hörende (Normalo) sind genau gleich, absichtliche Untat.
Im vorliegenden Fall wollte der Gl die gl Frau voll beherrschen (=zwingen / befehlen).
Ein zweites Mal = Wiederholung, bekommt er Sicherungsverwahrung?
Zitat:
... die Frau sei jetzt seine "Sklavin" und er werde sie "zur Nutte ausbilden"
soll er die Wohnungstür verschlossen,
die Frau geschlagen, zu sexuellen Handlungen genötigt und gezwungen haben, ...
Das kann der Gl von Hd übernommen (=gelernt) haben.
Der Unterschied ist, über den Fall urteilen hörende Richter.
Dabei hd Gl-dolmetscher, und ist auch taube Dolmetscher dabei?
Der Prozess wird am 23. Juni fortgesetzt.
Wer berichtet darüber?
Keine dt gl Reporterin, so wie von H3-Broadcasting?
von hörende Presse:
http://www.b2b-deutschland.de/berlin/re ... 319280.php-