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Aktuelle Zeit: 11.05.2024, 14:40:45





 Anspruch auf dgs-dolmi?


Spitzenmitglied



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ich habe mal eine frage an euch.
hat man als hörgeschädigter einen anspruch auf einen dgs-dolmi wenn man von der arge zu einer maßnahme geschickt wird?
ein bekannter der sh ist muss an einer maßnahme teilnehmen unter hörenden.
für ihm persönlich ist das kein problem unter hd dort teilzunehmen, aber er hat verständigungsprobleme.
es sitzen ca. 14 leute und er bekommt den ganzen tag nur 10-20% mit.
er möchte gerne wissen ob er ein recht dazu hat einen dolmi aufgestellt zu bekommen, indem die arge die kosten übernimmt.
so wie er mir erzählt hat, hat die maßnahme(es soll glaub ich, nicht die arge sein,weiß ich nicht mehr so genau) sich bemüht der arge darüber zu vermitteln, aber die arge besteht darauf, für die kosten nicht zuständig zu sein.
gibt es paragraphen oder so, wo exakt formuliert ist, falls sie die kosten übernehmen müssen?

ich hab leider keine ahnung und nach recherche im i-net kam ich zu diesem link http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0900000
§1-§160 [sconf] da fehlt mir die lust,motivation,geduld alles anzuklicken und zu lesen um die schwere juristensprache der beamten zu verstehen.

er hat dann,falls es zu keinen kostenübernahme kommt,ein recht ohne sanktioniert zu werden, auf diese maßnahme zu verzichten?

ich hoffe ihr könnt mir gute hinweise geben,den es ist für ihm ne qual wenn er da nur rumsitzt und nichts mitbekommt.
ich will ihn gerne behilflich sein.
danke!



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Schau mal in
viewtopic.php?f=197&t=48930
Da habe ich auch ein paar (hoffentlich!) hilfreiche Links gepostet.


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Spitzenmitglied



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danke, aber das betrifft nur die berufstätig sind.
der bekannte ist arbeitslos und muss auf anweisung der arge an einer maßnahme für arbeitslose teilnehmen.

es m uss doch für arbeitslose auch ein anspruch auf dolmi geben,den beim gang zum arbeitsamt bekommt man für ein beratungsgespräch auch einen dolmi zugesagt und finanziert,das müsste bei der arge genauso gehen und an einer maßnahme ebenso.
morgen wird er wieder ohne dolmi da sitzen und däumchen drehen. [hm]



Rote Karte!
Rote Karte!



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115 ?
die kürzlich neueingerichtete Telefonnummer 115
siehe Taubenschlag und auch hier.

Der Dt Gl Bund hat da zusammen mit den Trägern mitgewirkt.
---



Neuling



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Natürlich hat er auch einen Anspruch auf einen Dolmetscher bei einer Maßnahme der ARGE. Den muß er schriftlich beantragen, auch miteinfügen dass er ansonsten bei der Maßnahme die Informationen nicht mitbekommt.
Wenn die ARGE sich nicht zuständig für das Bereitstellen eines Dolmetschers sieht, dann muß sie (laut Gesetz) diesen Antrag an die entsprechende Stelle weiterleiten.
Es ist in solchen Fällen immer wichtig dieses schriftlich zu tun, da die ARGE dann auch schriftlich darauf reagieren mußund man hat damit was in der Hand. Mündliche Aussagen der ARGE "wir sind nicht zuständig" kann man schlecht widerlegen.

Nicht vergessen bei solchen Maßnahmen erhält der Behinderte auch einen Zuschlag zu dem Hartz-satz. Widereingleiderung ins Berufsleben.

Auf die Maßnahme ohne Dolmi verzichten könnte er schon, aber wenn er Pech hat müßte er evtl. die Kürzung des Regelsatz dann bei Gericht widersprechen.
Die Presse könnte allerdings ein Interesse daran haben zu erfahren, wie Gelder sinnlos verschleudert werden, da er ja ohne Dolmetscher von einer Maßnahme gar keinen Nutzen hat.

Hört sich ein bischen so an als ob die ARGE da den Kurs füllen will damit der nicht gestrichen wird. Ist allerdings nur eine Vermutung von mir.



Spitzenmitglied



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hallo solo1
ich hatte ihn gestern gefragt.
Also er hat keinen schriftlichen antrag gestellt, aber er sagte dem SB vor der Maßnahme,das er einen dolmi benötigt.
der SB meinte,das er das schon ohne dolmi schaffen wird, was jetzt genau das gegenteil ist,das wusste er von anfang an,weil er es ihm gesagt hat.

er braucht einen § wo genau drin steht das er ein recht dazu hat, den der SB meint jetzt, das sie nicht zuständig sind und weiterleiten tun sie dies auch nicht.

ich verstehe nicht warum sich keiner mehr meldet,das ist eigentlich sehr wichtig und das gilt für alle hörgeschädigten, die mal in so einer situation kommen.
ich hatte schon viel mehr postings erwartet hier.



Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
Apfelwein-Lady & GL-Kultur-Insider´09
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SB = Sachbearbeiter?

Er soll den Antrag schriftlich einreichen, alles andere hat solo1 schon beschrieben, wie auch hier:

Zitat:
Wenn die ARGE sich nicht zuständig für das Bereitstellen eines Dolmetschers sieht, dann muß sie (laut Gesetz) diesen Antrag an die entsprechende Stelle weiterleiten.


Schriftliches ist immer wichtig, er hat dann was in der Hand.

Ich kann nicht viel dazu schreiben, weil mir die Aufgabe von ARGE nicht ganz klar ist.


°°°°°°°



Mitglied



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@Don Quijote:

§ 17 SGB I

Viel Glück wünscht Euch
Thomas


http://www.dvgss.de



Spitzenmitglied



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@erdbebchen
ich werde ihn mal bescheid sagen,der soll mal einen schriftl. antrag stellen.
@worseck
genau das ist es was ich gesucht habe.
sehr gut [super]
danke [wink]




 Anspruch auf dgs-dolmi?





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