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 "Leistungen zur Teilhabe" --- SGB 9 --- Wer kennt


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Hallo,

seit 2001 gibt es "neue" Gesetze, die "behinderte" Menschen helfen sollen. Nachteile die sie durch Ihre "Behinderung" haben, wie zum Beispiel keinen Arbeitsplatz zu bekommen, Sollen durch dieses Gesetz ausgeglichen oder abgeschwächt werden. ABER es geht nicht nur um Arbeit sondern auch um Leistungen im privaten und sozialen Leben! Was das alles umfassen kann ist noch nicht klar. Aber ich möchte hier gene mal aufzählen, welche Nachteile Gehörlose in dieser Gesellschaft erleben.

Zum Anfang erstmal ein Link zum Gesetz: HIER

Ich denke das Thema "Behinderung" können wür überspringen, denn dem Gesetz nach gelten GL und SH als behindert, wie jeder an seinem Behindertenausweis sehen kann.

Das Thema "Leistungen zur Teilhabe" ist aber meiner Meinung nach recht wichtig: darum hier der Text:

Zitat:
(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung

1.die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,

2.Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,

3.die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder

4.die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(2) 1Die Leistungen zur Teilhabe werden zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele nach Maßgabe dieses Buches und der für die zuständigen Leistungsträger geltenden besonderen Vorschriften neben anderen Sozialleistungen erbracht. 2Die Leistungsträger erbringen die Leistungen im Rahmen der für sie geltenden Rechtsvorschriften nach Lage des Einzelfalls so vollständig, umfassend und in gleicher Qualität, dass Leistungen eines anderen Trägers möglichst nicht erforderlich werden.

(3) 1Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. 2Dabei werden behinderte Kinder alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv in Planung und Gestaltung der Hilfen einbezogen.


zu Punkt (1) 1. ->Ich denke dieser Satz bezieht sich auf die Gesundheit. GL sind gehörlos und daran ist nichts zu ändern oder abzuwenden, und verschlimmern kann sich da auch nichts. Für SH ist das natürlich anders! Wenn sich aus irgend einem Grund Ihr Zustand "verschlimmern" könnte, dann könnte man hier Unrtdtützung bekommen, wenn es eine Möglichkeit gibt, diese Verschlimmerung zu verhindern!

zu Punkt (1) 2. ->Ich denke dieser Punkt ist sehr wichtig, da GL immer eingeschränkt werden in ihrer Erwebsfähigkeit! Daher ist jeder Grund der Nachteile gegenüber anderen Mitmenschen verursacht, eine Möglichkeit Leistungen und Hilfen zu bekommen!

zu Punkt (1) 3. ->Stichwort WEITERBILDUNG! Egal ob ihr Arbeit habt oder nicht: nehmt euer Recht auf Weiterbildung in Ansprucht, um euch selbst besser zu stellen! Egal was: ein Deutschkurs, ein Englischkurs für Anfänger, vielleicht auch Heckeln und Stricken. Bildet Euch weiter!

zu Punkt (1) 4. ->Dieser Punkt ist besonders wichtig, weil es hier auch um Leistungen geht, die nichts mit eurem Arbeitsleben zu tun haben! Wenn ihr Einschränkungen in eurem Leben habt, die euch nicht so am Leben teilhaben lassen, wie nicht behinderte Menschen, und es eine Möglichkeit gibt diesen Nachteil zu verkleinern, dann stellt einen Antrag, egal wieviel es kosten würde!

Weitere Information gibt es auch hier (Gebärdensprachfilm) wobei ich denke, das nicht alle Möglichkeiten aufgelistet sind, die GL haben!: HIER


So ... dies sollte nur der Anfang sein, da ich mir wünsche, dass ihr mal überlegt, welche Leistungen euch zustehen könnten und wir vielleicht gemeinsam Anträge entwerfen und besprechen, wo diese Anträge abgegeben werden müssen.
Ich selbst habe recht gute Erfahrungen mit den ALLGEMEINEN SERVICESTELLEN gemacht. Hier habe ich sofort Hilfen und Informationen bekommen. Ihr solltet vielleicht auch bei euch eine solche "allgemeine Servicestelle" besuchen und nachfragen, welche Rechte und Möglichkeiten, eure persönliche Lebenssituation zu verbessern.

Hier ein Beispiel was ich versuchen möchte. Meine Frau ist GL und ich bin HD, unsere zwei Kinder sind auch beide HD. Um die Lebenssituation meiner Frau zu verbessern, möchten wir beantragen, dass mir und auch meinen Kindern Gebärdensprachkurse finanziert werden, damit wir uns innerhalb der Familie besser und mit weniger Missverständnisen unterhalten können. Außerdem möchte meine Frau einen Deutschkurs für GL machen, damit sie komplizierte Schreiben (zB. vom Amt) besser versteht und unabhängiger ist (ihr andere nicht erklären müssen, was das Amt von ihr will). Auch möchten wir das persönliche Budget beantragen, damit sie für Amtliche aber auch für private Zwecke einen Dolmetscher bezahlen kann um am sozialen Leben besser teilnehmen zu können. Denn unserer Meinung nach ist es natürlich eine Verbesserung ihrer Lebenssituation, wenn sie auf einer privaten Feier (zB. Hochzeit) sich mit anderen unterhalten kann, anstatt "taubstum" in der Ecke zu sitzen und sich ausgegrenzt zu fühlen!

Über dieses Gesetz müste es egentlich auch möglich sein, für jegliche Fernsehsendungen UT zu erzwingen. Denn es ist natürlich ein Nachteil dass GL Fernsehsendungen ohne UT nicht verstehen und darum nicht am Gesellschaftlichen Leben teilhaben können wie andere "nichtbehinderte" Menschen, und es gibt auch eine Lösung für das Problem: UT generell zu machen!
Um dies umzusetzen müsten aber möglichst viele GL ihr Recht fordern!




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