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Aktuelle Zeit: 02.05.2024, 07:37:33





 Wie sieht aus bei ALG 2.......


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.....trotz auch Gehörlosengeld gestrichen werden MUSS???

Eine Freundin von mir,die hat trotz von ALG2 Gehörlosengeld getrichen worden.
Das kann ich mir gar nicht vorstellen,daß man einfach auf die Behinderttengeld streichen sollten?!

Die Frage ist auch ob bei den Blindengeld genauso passieren,wenn man bei ALG 2 anwiesend ist????

Wer hat dies erfahrung dafür????

Wäre dankbar!



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@Farben
Arbeitsamt gehts nichts vom GL Geld an, die müssen doch wissen dass man GL nur für Dolmikosten, Fürsorglich für Geräte usw gedacht sind zu förden und wir es bezahlen können, deine Freundin muss eine klagen stellen. Weil wer bezahlt den sonst die Dolmetscherkosten usw...? Ich glaube einfach nicht. Krankenkasse lehnen sowieso teilweise Hilfsmittel ab. Deshalb GL Geld wichtig, auch wenn man ALG2 hat.

Blindegeld sind dachte ich in Niedersachsen gestrichen worden? Das weiss ich von der IFD damals.
Auch Wohngeld beim ALG2 gestrichen, ich finde Arbeitsamt hat keine Ahnung, die sollen froh sein dass der Staat fördert und nicht AMt dafür zahlen müssen, das ist kein Vermögen sonder Förderung, schweinerei.



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Eigentlich hat es mit dem Gehörlosengeld nicht zu tun.

ALGII wird gestrichen, wenn man die Arbeitsagentur nicht Bescheid gegeben hat oder was gestossen...

Wenn man einen Nebenjob hat, dann kann das ALG II gekürzt werden. Siehe doch mal einen Beispiel bei Spectrum11. Dort wird es über die Arbeitslosigkeit berichtet...Diese haben einen Beispiel gezeigt, wie man das verhalten soll und wie es weitergeht etc.



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Genau, dasselbe wie beim Kindergeld, also kann man nicht ALG2 an den Eltern Kindergeld streichen, das ist dasselbe Situation.
Nur Vermögen wird gestrichen ja, aber nicht die Förderung.
Aber vorsicht zur Info, was gestrichen werden soll, bitte keine Vermögen beim ALG2 ,besser voher loswerden bevor ALG2 kommt, weil Amt kann das Vermögenrest wegnehmen, das habe ich erfahren durch Seminar.
Leider auch privat Rente darf nicht ALG2 haben, wahr grausam. Man muss gut aufpassen. Auch wenn man ehrlich ausfüllen, aber Amt darf nicht die Förderung streichen oder verkürzen das geht nicht, Nebenjob ist logisch teilweise verkürzt, nur wenn man auf bestimmten niedrigsten Lohnsummen besteht.



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Mhh sie hat mir so erzählt,daß ALG 2 alles ganz genau aufschreiben müssen,was sie alles hat und auch was sie ihrem Konto noch hat!Amt fragte alles nach wofür das restliche Geld,beiwpeilweise GL-Geld,Rente........daher sagte der Amt,leider wird es gestrichen,dann hat sie protestiert....nein,stop habe das Recht auf gehörlosengeld zu bekommen und ausserdem hat mit der ALG 2 gar nichts zu tun!Dann war sie danach noch zu IFD und dann ist leider wirklich so....und fragte sie andere GL´s nach,genauso passieren wie sie auch!!!!

Gehörlosengeld wird gestrichen bei ALG 2.

Nur ist die Frage ob Amt das dürfte oder nicht,damit wir auch genauere wissen was es wirklichkeit so passiert würden.

Leider wir als GL´s haben wenig ahnung oder nicht wüßten...das ist leider eher mehr Büroatisch.............die wir gar nicht wissen können...............

ich habe ihr gesagt sie soll mal Internet gucken ob es so verwirklichen oder nicht...damit sie dann ansprucht bei der AMT"!



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@Farben
Dann sag deine Freundin mal ans AA, ich glaube sie hat ARGE das ist mist und unerfahrenden Leute, ob die das wirklich dürfen, auch Kindergeld sind Zusatz im Konto und das soll wegstreichen?, also sowas ist wie eine Abfall. Frag mal Dragon Lord, er ist noch im Salo und hat bestimmt hier zu breichten ob es wahr ist. Ich würde klage stellen als IFD das glaubt, weil ich vom Seminar erfahren habe , Amt zahlen auch Technische Hilfsmittel, wenn nein dann lieber GL Geld. So grausam sind die. Ich erkundige mal nach ob es Amt das machen dürfen ALG2 GL Geld zu streichen, denn Miete müssen die auch zahlen und nicht kürzen, so geht das nicht, lies mal unter Videotext, man darf aufs Recht beschwerden und mehr bekommen, oft haben viele ALG2 falsche Arbeitslosengeld bekommen und einfach unmöglich, das hat Politik jetzt festgestellt, das ist nur an Hart4 gedacht, ALG2 ist aber da anders. Kämpfe lieber das erstmal welchen grund Gl Geld weg wegen konto, da sollen die auch erklären was ist mit Kindergeld und mehr Amtgeld? Dasselbe plm.

EDIT:
Frage dürfen wir nicht wenn wir ALG2 haben den z.b. 20Euro guthaben haben? Ist das wirklich so? Müssen wir immer auf Konto ausgeben? Also so ein Quatsch, es gibt regel wieviel man haben darf, ich finde ehrlich so eine brutale Situation, klage besser dagegen wegen grund warum usw...77euro ist doch nicht viel, so geizig sind Amt oder was?Ich kann da auch Schulden zeigen, was passiert dann beim Arbeitsamt Kontrolle Minusgeld da, wenn es um Essen geht und nicht leisten kann? Das würde ich mich interessieren! Ich brauche Info, damit ich das auch beim nächsten mal bescheid weiss.



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@ DWK4

Ja das wundert mich sogar...wie soll die Menschen noch härter beim dem knappe Geld zu leben????

Boah....eczht blöd.....

Sie sagte auch das Vermögen sich behalten darf,rechnet man ihre Alter mal 150€,die Grenze sie behalten darf!Die restlich muss sie eben ausgeben solange bis ALG 2 bekommt.man man.....

ja Gute Frage....Habe ihr auch gesgat sie soll mal genauigkeiten informaltion holen,daß man sich auch wehren kann...es könne ja auch sein daß die Ämter nur an ALG 2 provisieren und sie ahnungslos dem Geld zu streichen und ob die Ämter sich Geld genommen würden............ätsch..................



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@Farben
Ja echt brutale Situation beim ausleben, das ist wie Diätleben oder so, und Zukunft müssen wir auch tief zugreifen wenn Job da ist wieder anmelden Versicherung usw.. das verteuert die es, man man echt, ich habe vieles Erfahrung gesammelt, weil ich mich über mein kumpels vieles erlebt habe und davon weiss ich etwas was man draus machen kann, beschwerden und klage darf, wundert mich ja wenn es um ca. 150euro mal alter und den rest, lieber Bar ausgeben und Geld verstecken, das hilft, auch wenn die zur Kontrolle kommen, einfach sagt es "hab erfahren Geld muss verschenken, weil sie als Amt habe ich das so Regel verstanden habe" pasta, da fallen die um, man mus tricksen, das hilft nur beim Finanzerfahrung, einfach beim Amt schauspielen lassen, weil es kann sein ALG2 wird Hausbesuche kommen, so was wie Gefängnis, das darf nicht sein, also machen die Arge viele Fehler, man darf verlangen, denn sonst würde ich Klage stellen, wie man das Rente für Zukunft sichern, das Finanzielle plm usw.. meine EXKlassekameradin hat das auch erlebt, dann hat sie gewonnen, das war echt peinlich vom Amt. Ich verstehe es auch nicht, Raten für Auto müssen auch wegenommen werden sagen Amt, boah unfair. Ob es wahr ist, weiss ich net, aber Amt barauchen nicht meckern wenn jemand einen Auto haben muss um Gesprächvorstellung hingehem müssen usw anstatt mit der Bahn, also so albern sind die. Besonders um ALG2 dürfen keine freunde übernachten, weil Amt glaubt die wohnen zusammen und beurteílen zu schnell als erwartet, das ist scheisse. Lieber alleine wohnen eigene Miete ohne jemanden, sonst Geld weniger oder Partner müssen voll dafür leisten und dann ist ALG2 kein Geld mehr übrig, meine EX Klasse hat wegen Schwangerschaft Anmeldung "arbeitspause gelegt",was machen der Amt, 3Monate Geldsperre, sie ist zum Hauptarbeitsamt NBG gegangen und haben es gezeigt was das soll? Was bekam die? Amt hat hohe Strafe bekommen und sie hat gewonnen und darf Geld wieder haben und bekam auch wieder, weil Schwangerzeit kann man nicht arbeiten und Arbeitgebern nehmen die erst nach dem Geburtszeiten. Sowas

EDIT: ja was ist mit 77Euro? das kann man doch vermögen vergleichen, besser als 150€ zu vergleichen, spinnen die?



Zuletzt geändert von DWK4 am 12.04.2007, 14:52:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Wirklich krassss und unglaublich...

ich frag mal mein Schatz, er arbeitete bei Arbeitsagentur.
Ob er eine Erfahrung hätte???


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tR!I\I!ty



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@Farben

Das ist ja ziemlich sehr hart, wenn das Gehörlosengeld von ALG2 gestrichen werden muss.

Ich habe noch nie mit dem Gehörlosengeld zu tun, da ich selbst in Ba-Wü wohne...

aber ich könnte dir ein wenigstens helfen, füge die Internetseite hier ein, da ein Gl auch so ähnlich Probleme hat, über GL-geld:

http://www.elo-forum.org/archive/arbeit ... t4250.html

Quelle: www.google.de

Ich hoffe, vielleicht hilft es dir ein wenigstens! [wink]

Ich würde dir gerne empfehlen, zum Sozialgericht zu gehen, weil wir auch das Recht darauf haben, ein Gehörlosengeld zu haben!

http://www.sgb-ix-umsetzen.de/

Quelle: www.google.de


~**!RoCk i$ iN!**~



Zuletzt geändert von Crazyrockfanie am 12.04.2007, 15:46:43, insgesamt 3-mal geändert.

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@Trinity-Matrix
Ja echt, das würde mein kumpel sicher freuen, den er hat wenig Ahnung davon, will ihn helfen. Wir müssen kämpfen.

EDIT:
Dieser Link sind für GL schwer zu verstehen, aber ich sehe am meistens Widerspruchthema, das muss helfen, auch Kindergeld wird auf ALG2 ausgerechnet und weniger ALG2 und voll Kindergeld (laut Gesetz steht Kindergeld ist dafür da was mit diesen kind gehört und nicht die Eltern Geld nehmen für sich)so ein Amt kann das wagen?, so ein Schwein. Widerspruch legen! Wie kann man einer überhaupt 345€ auskommen plus Miete ..usw...? Alleinerziehend hat viele Vorteile, da sehe ich, aber Partner ohne Ehe ist das grossen Problem. Lieber hauptsache Job als verweigern, ABM ist auch nicht leicht, man muss 2Jahre haben dann wird wieder ALG I, oder echte Firma für 12 Monate arbeiten ohne AA, das bekommt man auch ALGI, weiss ich aus meiner Erlebnis.



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Also ich beziehe seit 2 Jahren ALG 2, also HartzIV. Ich muss tatsächlich alles angeben, was ich noch kriege, wie z.B. Gl-Geld, Kindergeld und Unterhalt. ARGE rechnet so, wieviel ich für mich und meine Kinder monatl. für Lebensexistenz inkl. Miete, Strom, Heizung und Wasser benötige. Und der Betrag, wieviel ich wirklich benötige, wird vom Kindergeld und Unterhalt abgezogen, den Rest bekomme ich also dann. (Plus Kindergeld von der Familienkasse und Unterhalt vom Ex-Mann) Gl-Geld darf ich behalten, und darf NIE im ALG 2-Betrag abgezogen werden!
Also bekomme ich das vom Kindergeld und Unterhalt abgezogenes Betrag vom ARGE, Kindergeld und Unterhalt PLUS Gl-Geld!!

Deine Freundin soll sich schlau machen. Es gibt Ämter, die versuchen, uns Bezieher für dumm zu verkaufen, um Geld zu sparen. Also deine Freundin: wehre dich!


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Also, ich denke, daß das beim SGB II genauso gehandhabt werden müßte wie beim SGB XII...
und da ist es meines Wissens so, daß die 77 Euro Gehörlosengeld oder Hilfe für hochgradig Sehbehinderte nicht angerechnet werden und auch selbst einkommensunabhängig sind.

Beim Blindengeld sieht es etwas anders aus. Wie das beim AlgII ist, weiß ich da nicht....bei der Sozialhilfe in Heimen sieht es so aus, daß der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bei Heimaufenthalt das Blindengeld um die Hälfte kürzt. Auf die Sozialhilfe wird es dann dahingehend angerechnet, daß der Betreffende keinen monatlichen Barbetrag (Taschengeld) mehr erhält.
Beim Blindengeld ist auch ein kleiner Teil bei über 60jährigen einkommensabhängig. Aber das Blindengeld ist ja auch ungleich höher als das Gehörlosengeld und die Hilfe für hochgradig Sehbehinderte.

Ansonsten vielleicht mal beim Leistungsträger nachfragen ? Der müßte sich doch mit dem GHBG auskennen....Oder mal unter lwl.org nachschauen ?



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@Farben
Wiealt ist deine Freundin und welchen Beruf? Vielleicht hat es mit dem Partner zu tun, denn wer zusammen wohnt bekommt man kein ALGII , deshalb gestrichen, glaube ich, aber GL Geld ist kein Vermögen, das ist auch noch was, wenn sie eine andere Versicherung genug da hat bei Vermögen, das ist der 150€ mal Alter der Grund, deswegen, aber besser ist wenn man sparen will gleich kündigen und Förderung muss aber her, ich glaube deine Freundin hat nicht aufgepasst, lieber zuerst Info dann Antrag, das ist viel zu spät, hat deine Freundin ehrlich eingetragen oder gelogen? Hab informiert, einige GL aus NRW hat trotz ALGII mit GL Geld extra, nicht ausgerechnet, irgendwo muss einen Grund geben oder?
Wenn sie nur GLGeld klagen will dann mach das, aber nicht mit Partner zusammen wohnen, das ist richtig so was der Amt macht, aber leider ARGE haben null Ahnung, das ist Politker Schuld, hab einige GL erfahren, weil die es offen zugesagt haben , dass es so ist ohne Fortbildung oder so was,da müssen wir kämpfen auch Ihr. Immer wer Arbeitslos wird oder ist, empfehlen frühzeitig Umzug alleine leben, da passiert nicht. Kenne von meinem Kumpel auch, er hatte Glück. Nur wegen 2 Zahnbürste wurde er bestraft, dabei ergab den Beweise, da wurde Amt sehr sehr peinlich was die angerichten hatten, deswegen TIPP von mir, vorsicht.



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Meine Freundin ist 34 Jahre alt,die hatte mal von Arbeitsamt den Job gegeben sozusagen ABM 1 jahr lang,ABM ist schon bereits abgelaufen....nun landet sie ALG 2.Sie hat trotz gekämpft und all Papieren nur für GL-geld vorgezeigt hat,trotz böckig der Mitarbeiter des AMTs.
Ich habe sie auch gesgat daß sie IFD hingehen sollen,damit IFD dort AMT anrufen sollte.....Aber IFD sagt auch einige sind genauso wie sie den GL-geld gestrichen,da sie auch nicht machen kann....Und habe gesagt einfahc zu Sozialgericht melden,aber besser wäre wenn sie alles möglich sicher ist daß es so ist daß sie auf das Recht hat,nicht mit AMT anzurechnen müssen,danach kann sie hingehen und dort klagen!
Sie sagte mir der AMT war recht sehr hart und blieb den GL-geld gestrichen,sie war recht sehr aufgeregt und klärt den Zettel auf da steht es daß sie das recht steht und nicht mit GL-geld gestrichen sollte/dürfen,Amt interessiert nichts,sie sagte zu ihm,und wenn ich den Dolmi brauche ,falls mal eine neue Job findet,daher braucht sie ja selbstverständlich einen Dolmi,der Amt sagte,der interessiert nichts davon und leider steht bei ihr nichts aus!

Püh........sie wird dann merken.....bis jetzt habe sie nicht mehr erfahren,vermutlich macht sie gerad was!



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Gl-Geld bekommen wir ja durch Landschaftsverband. Sie soll mal bei Amt, von dem sie ihr Gl-Geld bekommt, nachfragen!!
UND, sie hat auch ein Recht darauf, dem AA zu fordern, dass AA ihr schwarz auf weiß zeigen soll, wo draufsteht dass Gl-Geld gestrichen werden soll!! Wort für Gl-Geld soll auch richtig betont werden. Andere Wort wie zusätzliche Einkommen, soll deiner Freundin nit interessieren!!


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@Farben
ABM ist immer Arbeitsamt abhängig, tja reingefallen wenn man nur vom Amt zusammen leben, deswegen weiss ich selber dass man lieber bei der Firma arbeiten, auch wenn man schwierig sind, würde ich Praktika empfehlen, das ist Amt unabhängig als beim ABM, aber das verstehe ich nicht von dem Amt, von wo kommt sie her? Man muss zum Sozialgericht gehen aus dem bestimmten Grund, aber vorerst frage ich dich mal, wohnt sie bei ihrem Partner oder alleine? Partner ist das größte PLM und dagegen ist sehr schwer und wird sehr schwer PLM geben Partner muss sie dann bald alles bezahlen, ALGII kann streichen, weil der Amt weisst ja. Alleine lebend ist das vorteil anzuklagen, weil so ist der Amt unmöglich. Allein lebend in der Miete hat man viele Ansprüche und mehr Beweise, Partner zusammenleben ist sehr schwer zu beweisen, denn Amt ist so, man muss dann vollziehbares Gericht gehen,das wird nicht gut gehen. Auch wenn man gleich Umzug während ALGII,da ist es zu spät. Gericht muss bevorzugen wegen Grund usw...da entscheiden der Richter. Nicht einfach. Aber wer Amt zu ihr sagt nein GL Geld, muss Begründung haben (nur allein lebend), da muss der Amt einen schriftliche Hinweis vorlegen. Aber Vermögen hat auch was zu tun. Tja, das ist so.IFD sagt so, nene welcher IFD ist das, muss wissen, denn mehr kann ich da helfen in HH sind die einzigen Arbeitslosenclub die auch uns helfen können, habt du vielelicht von Sehen statt hören gesehen. Die HH sind gut und sogar Kämpferische Verein.

EDIT:
Ach ja, Amt darf nicht Dolmi ablehnen, da gibt es irgendwo einen Vorschriften, dass der Amt zahlen muss, dann soll der Amt schriftlich (nicht mündlich)klären, dann anzeigen, beste Beweis. Denn viele AA lehnen oft ab Dolmi zu zahlen, da aber IFD sagt oder Dolmi von Karin sie kann das helfen, sie weiss es genau, jeder hat Pflicht Dolmi zu bekommen.



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@ DWK4

Sie wohnt ja allein ihre Wohnung,kein einzige Freund bei ihr zu bewohnen,ist schon mal klar,sagte sie auch....sie ist echt sehr wütend....und sie sagte auch daß es sie alles kaputt geht,habe gesagt sei stark und klag da völlig aus,basta!

Sie wohnt NRW.....also wie gesagt abwraten bisich was neues erfahre!

Es braucht ja auch die Zeit bis dahin hinzukommen,mmhh.... [sorry]



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Farben .. versuch an Landschaftsverband Köln oder Münster Antrag darüber was hat AA Gehörlosgeld strichen, Einspruch!


°°° wer jetzt noch lacht, der hat Reserven! °°°



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@Anoli3:
Fragen kann man beim LWL oder beim LVR, ob das so richtig ist.
Der Einspruch muß sich allerdings an die ARGE richten, denn die hat den Bescheid erlassen, mit dem das Gehörlosengeld als Einkommen angerechnet wurde. Es ist ja nicht vom Landschaftsverband gestrichen worden !



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@ Rainbow .. du hast recht, habe ich etwas falsch dass die richtig heisst LWL oder LVR von Gehörlosengeld.. nein, ich meine nicht Landschaftsverband strichen, *fg* weil Antrag was Einspruch als Gesetz geht, Gehörlosengeld darf nicht nicht strichen weil für Blitzlampe, Dolmetisch oder andere Sache besorgen bezahlt wegen Gehörlosengeld bedeutet! Darum spricht mit LWL, LVR über AA strichen, obwohl erlaubt wegen Einnahme oder nicht ?!
wissen wir noch nicht, höre ich erstmal Farben´s Freundin Problem mit AA..


@ Farben .. muss sie weiter kämpfen, vorstelle ich nicht so was AA strichen.. *doof*
[ops]


°°° wer jetzt noch lacht, der hat Reserven! °°°



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@Farben
Ich frage deshalb aus überlegen, welchen Grund hat das ARGE eigentlich den GL Gled zu verbieten, besser LVR sofort bescheid sagen wer das gemacht hat, laut LVR Gesetz steht "beim Veränderung selbst melden" nicht ARGE einmischen, die haben kein Recht auf gefälschten Vollmacht, das ist wie Betrug, hat ARGE Vollmacht Beweise? Also ich sehe da nix, ARGE lügen und wollen provozieren, denke ich. Alleinlebend haben mehr Anspruch. Angerechnet finde ich totale Abzockerei, wieso ist bei den Alleinerziehend mehr Geld erlaubt? Also irgendwo stinkt es.
Genauso einer aus Bayern verlangen diesen GL(bald ARGE ALGII) die letzten 3 Jahren Einkommen/Vermögen zu zahlen, obwohl geht das ARGE nicht an, stellt dir mal vor, 3 Jahre her, das bedeutet 1Jahr ALGI und davor war 2Jahre Firma, kannst du dir das vorstellen ARGE verlangt GL das Finanzamteinkommen von der Firma das ist wie Chef bezahlt an Amt zuviel, weil sie nachzahlen müssen wegen Restgeld auf Konto oder Steuereinkommen bekommen hat, bekloppt, das ist Geldquälerei, GL hat auch plm weil die bei den Eltern noch (30Jahre alt ist) wohnt, ARGE streicht sie das Geld weg wegen Elternhaus wohnen. Schlimm. Ihre Eltern haben null Ahnung und fiel Arbeitsamt rein, sie arme. Lieber alles Vermögen kündigen bevor man ALGII den Antrag holen oder am bestens gleich ALGI vorbereiten, denn neu ist ARGE überprüpft aber 1Jahr , was man ALGI gemacht haben, das rauszunehmen. Wahr gemein. Strafe sollen wir zahlen was wir voher gekündigt haben und später beantragen, das ist grausam.



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Also, ich vermute mal, daß hier einige das Problem nicht richtig erkannt haben:
Ich habe das so verstanden, daß die ARGE das Gehörlosengeld als Einkommen anrechnet.
Daß die die Gewährung des Gehörlosengeldes verboten hat, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Wie sollte sie auch, sie hat gegenüber dem Landschaftsverband keine Weisungsbefugnis.

Die Begründung der ARGE wird ganz schlicht und ergreifend sein, daß hier ein monatliches Einkommen vorliegt.

Meines Wissens müßte das aber freigelassen werden.

DWK4, daß Alleinerziehende einen Mehrbedarf zugebilligt bekommen, liegt daran, daß man bei dessen Einführung davon ausging, daß Alleinerziehende höhere Aufwendungen haben - für eine Tagesmutter, wenn die hilfesuchende Person Arbeit sucht bzw. arbeiten geht und so.



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@Rainbow
Aber was Farben erzählte "GL Geld gestrichen" da sie vom Amt da waren und Amt es das ablehnte, das kann nicht sein.
Kann das ARGE einfach so an Lanschaftverband den GL Geld streichen? Da muss irgendwo einen Grund geben, denn sonst hätte sie vom Amt eine schriftliche Hinweis gegeben wegen GL Geld gestrichen, nicht mündlich, mündlich sind abzocke und faule ausrede, immer her mit Papierkram und Vorschriften, so gilt es. Wenn es angerechnet wird, muss man doch einen Bescheid drauf stehen. ARGE kann nicht mal Technische Hilfsmittel bezahlen, aber die müssen Dolmikosten bezahlen, warum lehnen die alles ab? Obwohl die sind verpflichtet das zu bezahlen anstatt GL Geld zu streichen, man hat es zugegeben aus der Nullahnunglose ARGE Team, wie so GL sind und was die brauchen. Das hat siche rgeben und mein Seminar war völlig baff was die erfahren hatten, was der Team ARGE "Hilfe" brauchen um Rat von Seminaren Bildungsschulen usw.. da bin ich aber unsicher. Viele haben falsch angerechent hat ein Politiker behauptet. Bin gespannt was noch mehr draus wird, bin mir sicher irgendwann löst ALGII auf und wird wieder der alte sein wegen Koalitionregel passen nicht an.



Neuling



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Leider habe ich keine Ahnung!



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@DWK4:
Daß die ARGE-Mitarbeiter (nicht alle !) oft keine Ahnung haben, da stimme ich Dir zu. Wenn man bedenkt, daß man dafür seinerzeit zum Teil ausgediente Postmitarbeiter rekrutiert hat (soweit ich das gelesen habe).....woher sollen die die Ahnung haben.

Dann kommt natürlich hinzu, daß Gehörlose vielleicht nicht so der alltägliche Umgang sind. Heißt: Auf einmal steht jemand vor ihnen, der eine Geldleistung bekommt - Gehörlosengeld - und die denken erstmal: Okay, Erziehungsgeld (jetzt Elterngeld) ist anrechnungsfrei - alles andere nicht. Das mit dem Gehörlosengeld und mit den Dolmikosten muß denen erst mal jemand sagen. Daß der Dolmi zu stellen bzw. zu bezahlen ist, wußte ich anfangs auch nicht, habe es erst hier erfahren.

Und nein, die ARGE kann definitiv nicht dem Landschaftsverband sagen, daß er Zahlungen einstellen soll.
Sie berechnen die Leistung ja so, daß sie den gesetzlich festgelegten Bedarf dem von ihnen errechneten Einkommen gegenüberstellen. Hier ist dann der Fehler: Sie rechnen 77 Euro Einkommen zuviel. Heißt, das Gehörlosengeld wird natürlich weitergezahlt - aber von Hartz IV in Abzug gebracht.



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GL Geld ist kein Einkommen, das ist eine Fördergeld vom Landesverband. Einkommen hat was mit Steuern zu tun, denke ich. Denn Einkommen ist Abhängig was ich verdient habe und dafür die Steuern zahlen oder so, aber 77€ ist da keine Steuer mittendrin und wird auch nicht angerechnet.
Deshalb steht es bei dem Landesverband über ihre Paragraf dassman selber z.B. Umzug oder neue Bankverbindung mitteilen soll, aber Arbeitslos steht da kaum, das kann ARGE nicht sowas fertig streichen oder angrechnen, denn 77€ ist kein Steuereinkommen drin. Das wäre Finanzlage für den ARGE höchster Fehler , sowie Hartz4 auch dasselbe Situation.



Spitzenmitglied



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@ Lamm

Wenn du keine ahnung hast,wozu postest du denn hier!
Brauchst du ja hier nichts zu posten,denn du nichts davon weisst!

Naja,müssen wir noch weitere forschen und die Informationen holen....ich frage auch vieles,meistens haben nichts daran gedacht.Jetzt wachen viele Gl´s auf,daß Amt den Gl-Geld abzockern wollen,nun passen sie auf,aber wir brauche einen beweis!!!!



~Love*Rose~
~Love*Rose~



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ALG II....??

So mag ich auch ungern..

Seit Februar 2005 bekomme ich keine Geld von ALG II wegen meine Vater gute Einkommen und ich wohne noch bei meine Eltern..
Meine Verlobte wohnt auch bei mir seit 5 Jahre.. Dann habe ich mit meine Verlobte nach Wohnung gesucht,
einige haben uns gut gefallt, aber keiner von Arbeitsagentur Finanz haben will...
Dann habe ich von Oktober 2005 bis Anfang Juni 2006 Vorbereitungsmaßnahme bei Salo&Partner in München gemacht
(Dort will ich unbedingend eine Umschulung auf andere Beruf haben, aber bei Arbeitsagentur nicht einverstanden ist)
und dort habe 2 Pratikate gemacht, beide Firmen sind gut zufrieden mit mir, aber im Wirtschaft schlecht aus..
Dann habe ich bis ende August weitere Übergangsgeld bekommen,
seit September 2006 habe ich noch einmal ALG II-Antrag gemacht,
weil meine Vater im Rente ist und meine Eltern wollte nicht offen mit ihre Konto zeigen, da heißt, nur ich und mit meine Verlobte...
ALG II Ergebnis bei mir ist nur 15 € pro Monat, diese habe mich erschrocken und leide mich auch sehr...
obwohl meine Verlobte eine Ausbildung im 3. Lehre und Lohn von Arbeitsagentur bekommt..
Im Regeln steht alle ½ Jahr noch einmal Antrag müssen, wegen irgendswas geändert ist...
Da hat jemande aus Arbeitsagentur mich meine Kontoauszuge von Jahr 2000 bis 2007 verlangen..
Dann wird alles Ordnung, aber bleibt immer 15€ pro Monat...
Mit meine Beruf ist im moment in Arbeitsmarkt sehr schlecht aus...
Kreis FFM und Darmstadt habe ich alles versuchen, klappt nicht,
dann versuche ich in Raum München..
Und werde auf Umschulung kämpfen...
Wenige Geld kann ich nicht vorstellen..
Meisten hocke ich einfach zuhause....

Im Hessen haben keine GL-Geld...


________________________
Ich liebe my Mann sehr!!
Er ist meine bester Mann....



Spitzenmitglied



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@DWK4:
Der Begriff des Einkommens im Sozialrecht ist etwas anders als Du ihn anscheinend benutzt. Der hat nichts mit Steuern zu tun, die auf das Einkommen entrichtet werden, um es eben zu einem Einkommen zu machen.

Kindergeld oder Unterhaltsvorschuß zum Beispiel sind sozialhilferechtlich auch Einkünfte, die in Abzug zu bringen sind und die man nicht etwa zusätzlich zu den Hartz IV-Leistungen bekommt. Dabei zahlst Du darauf auch keine Steuern.

Der Unterschied ist nur: Kindergeld und UVG werden zu dem Zweck gezahlt, den Lebensunterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Gehörlosengeld ist eine Leistung, die explizit einem anderen Zweck dient, nämlich dem Ausgleich eventueller Nachteile, die man durch die Gehörlosigkeit hat (Dolmi-Kosten, wo diese von Gesetz wegen nicht erstattet werden müssen und was weiß ich). Tja, und das scheint eben die Sachbearbeitung nicht zu wissen. Mir hat früher auch mal jemand gesagt, ich müßte bei einem behinderten Mädchen im Frauenhaus Pflegegeld anrechnen. Das war natürlich Quatsch. Pflegegeld dient der Deckung der Kosten für die Pflege (sie saß im Rollstuhl und hatte noch einges anderes), nicht der Deckung des Lebensunterhaltes.

Die Sachbearbeitung scheint da aber nur zu wissen, daß sämtliche anderen Einkünfte vorrangig sind (was grundsätzlich stimmt - nur sind eben einige Einkünfte anrechnungsfrei).



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Tja,dann muss Farben ihrer Freundin das darum zusammen mit LVR kämpfen, es soll ja auch immer eine Begründung stehen woran oder wie und warum so das ist. Da hilft es uns leichter, auch Hörenden haben Probleme wie wir.



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Ich schreibe nur kurz:

Das Gesetz sagte: ALG2 dürfen das Gehörlosengeld nicht gestrichen werden, auch nicht abgehoben werden. Die Gehörlosen dürden das Gehörlosengeld behalten.

Gestrichen darf ALG2 nur wenn das Kindergeld; Vermögen; Sparbuch, etc...vorlegen, dann vom ALG2 gestrichen oder das Geld abgehoben und verlangt werden.

Aber nicht vom Gehörlosengeld. Das hat entweder eine Freundin von Farben falsch verstanden oder vom ALG2 falsch verstanden. Um eine Widerspruch/Einspruch musste sie schreiben und beim Behörde abgeben werden.



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@Sancho

nein versteh ich nicht falsch!!!!Bin ja doch nicht blöd! [idiot]

Sie kämpft nun weiter,hat sie mir mitgeteilt.
Trotz böckig sind die Ämter! [evil]

Man man............



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das gibt doch nicht!

ich beziehe ALG 2 und darf bis 160 € mtl. dazu verdienen.
Behinderten bekommen Zuschlag in der Höhe etwa von 125 € je nach der Bundesstaaten.

Gehörlosengeld hat nichts mit "nichtselbstständiger Einkünfte" zu tun.
@farben
deine freundin muss unbedingt widerspruch einlegen bei der ARGE binnen von 4 Wochen und Begründungen aufschreiben. manchmal ist es sinnvoll, den regionalen LV einzuschalten, da nicht jeder sich mit der Rechtsgrundlagen beschäftigt.



Neuling



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@Dread Siv:

Frage; was darfst du bis 160 € mtl. dazu verdienen? Zuschlag?



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bei z.B. Nebenjob oder Beschäftigung auf Honorarbasis



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Auf der Suche, ob man in Rheinland-Pfalz auch Gl-Geld bezieht, bin ich dann auf eine Seite rein zufällig gestossen, wo sie ganz bestimmt deiner Freundin helfen kann.

guck dann mal http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10043.html nach. [wink]

P.S. Kann vielleicht einer von euch mich meine obige Frage (Gl-geld in RP?) beantworten?? :D


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Hab gehört, auch bei ALGI wird Wohngeld auch net mehr geben, man muss ALGI verzichten und auf ALGII oder Hart4 anmelden, nur wegen Wohngeldantrag!!!
Habt Ihr es auch solchen ähnlichen PLM? Möchte gerne wissen, sonst ist es unvorstellbar ALGI frisch anmelden dann aufeinmal wegen Wohngeld Hartz4 betreten, unfair. Ich hasse Sozialgesetz von Hartz.



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@DWK4:
Meines Wissens ist das richtig.
Bei der Sozialhilfe (SGB XII) wie auch bei Hartz IV (SGB II) handelt es sich um sogenannte Transferleistungen.

Meine Heimbewohner, die sowas beziehen, haben auch keinen Anspruch auf Wohngeld mehr.

Das liegt daran, daß das Wohngeld ja dazu gedacht ist, die Miete zumindest z.T. sicherzustellen.
Wenn man Hartz IV bezieht, wird die Miete aber ja direkt sichergestellt. Also ist das unnötig.
Früher, wenn Du Sozialhilfe bezogen hast, hat ja auch das Sozialamt Ersatzanspruch auf das Wohngeld angemeldet; das hast Du ja nicht zusätzlich bekommen (z.T. wurde auch pauschaliertes Wohngeld direkt durch das Sozialamt gezahlt).
Das war also früher auch schon lediglich eine Sache, um die Sozialkassen etwas durch vorrangige Leistungen zu entlasten.

Einen Unterschied macht das nur für Leute, die Arbeitslosengeld 1 bezogen haben und jetzt in Hartz IV abrutschen. AlGe 1 fällt nämlich m.W. nicht unter die Transferleistungen.



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Aus meiner damaligen Erfahrung, da ich noch ein anderer Job hatte und nicht genug mit der Ausgabe klar kam, beantragte ich das Wohngeld ohne Sozialamt, dabei ging es gut, bis auf das neue ALG Gesetze, fallen alle ins Hartz 4 rein, also sowas. Stellt mal vor, Langer Zeit arbeiten dann plötzlich ohne ALGI und Hartz4 Empfängern? Wegen Wohngeldantrag? Irgendwann wird es einen Skandal geben. Viele verhungern wegen Hartz4 Leben. Mein gott.



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Dann solltest Du Dich einfach nur drüber aufkröppen (was ich auch richtig finde), daß man nach einem Jahr Hartz IV kriegt statt wie früher Arbeitslosenhilfe.
"wegen Wohngeldantrag" - nee, der Wohngeldantrag ist nicht der Grund dafür.



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Hach heute fängt es schon wer 1 Jahr gearbeitet hat bekommt man 6 Monate ALGI danach ist was dran.
Wer aber ab 2 Jahre gearbeitet hat bekommt man 1 Jahr ALGI, danach ist dasselbe wie oben es steht.
Aber wer das schon knappe Kasse beim ALGI doch am Anfang hat, muss ALGII oder Hartz4 wegen Wohngeld anmelden, das ist neu.
Ich würde mich schlau machen. ich arbeite in der Schichfirma, sowas erfahre ich von den anderen wenn die entlassen wurden, dabei sind bei GL zu wenig Erfahrung, dafür ist hier das Topic da.
Es kann auch sein in die Zukunft ALGI verkürzt vielleicht auf 3 Monate wenn man 1Jahr gearbeitet hat,dann ALGII oder Hartz4 oder man bekommt nach Entlassung nach Jahrenlang einen sofort Hartz4 Empfang (für die die Ergebnis des ALGI betrifft und nix weiter leisten kann).
So steht viel fest.



Spitzenmitglied



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So nun hat sie erledigt und geschafft!

Wie da aussieht daß Mitarbeiter null ahnung davon haben!!!*völlig peinlich*

Sie bekam dann wieder normale weitere Gl-Geld weiter!

da muss man aber gut beachten!!!!



Mitglied



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Bravo, aber auch gleich an Taubenschlag schnell informieren über alles was sie erlebt hat, das wäre sinnvoll für uns alle, falls man einer davon erwischt wird.



Spitzenmitglied



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Hey, Farben, nimm´s nicht ganz so übel.
Peinlich ist daran vor allem, daß sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nicht erstmal erkundigt hat - bzw. peinlich ist auch, daß über so etwas nicht mal irgendwann eine Information an die Mitarbeiter rausgeht.
Ansonsten gilt natürlich: Womit man nicht so oft zu tun hat, das kennt man dann auch nicht.
Ich weiß noch, daß wir in meiner letzten Abteilung die Bestattungskosten zentralisiert dazubekommen haben, weil man dafür Leute heranbilden wollte, die sich damit auskannten. Solange das im normalen Sachgebiet geführt wurde, hatte jeder Sachbearbeiter einmal alle Jubeljahre so einen Bestattungsfall...und die sind dann natürlich rechtlich fast alle falsch abgehandelt worden, weil eben keiner sich damit auskannte.

Ansonsten, geh davon aus, daß die Sachbearbeitung erstmal gedacht hat, alles ist Einkommen - ohne die Zweckbindung dabei zu beachten.

Glückwunsch aber auf jeden Fall, daß Deine Freundin ihre volle Leistung wieder bekommt. Denke mal, ihr Gehörlosengeld hatte sie vorher auch voll weiterbekommen, nur Alg2 gekürzt. [wink]



Spitzenmitglied



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Eigentlich sollt man ein Mitarbeiter sagen,momentchen ich werd mal nachschlagen,nach dem SXG.....

Und nicht einfach sagen,so bekommen sie keine Gl-Geld mehr oder einfach gestrichen werden müssen!°!!!!

Sie können aber ruhig sagen,okay werd erkundigen,dann nun geht es.

Da meine Freundin auch das Recht,wie können sie überhaupt ihre Recht überwinden???Obwohl sie ihr papiere alles gezeigt zu haben,trotzdem abgelehnt.....die haben dann Mitarbeitern zusammen besprochen und eine haben mehr erfahrungen dafür und klärt da ab....haben sie auch meien freundin entschuldigt.trotzdem!



Spitzenmitglied



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@Farben:
Richtig, der oder die hätte sich eben erst erkundigen müssen.
Wahrscheinlich war er oder sie sich einfach zu sicher.

Ich bin ja eher der Typ, der sich lieber dreimal rückversichert, wobei man natürlich auch sagen muß, daß mir das von meiner Chefin eher angekreidet wird (nach dem Motto: arbeite lieber selbständig, ist wichtiger, als keine groben Schnitzer reinzuhauen....). Allerdings möchte ich vor allem dem Publikum keine Falschauskünfte geben....man kriegt aber durchaus intern dafür Abzüge bei Beurteilungen. Naja, ist wahrscheinlich auch abhängig vom Vorgesetzten.



Spitzenmitglied



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@farben
stell dir mal vor: du wärst die sachbearbeiterin von BA und würdest DU alle Informationen hergeben, wenn ein klient bei dir antrag abgibt?
nicht alle sachbearbeiter/innen wissen mit GLs umzugehen, vor allem nicht jeder weiß über das SGB Bescheid (obwohl das zu ihrem job gehört - z.b. durch weiterbildung).

nicht jeder sachbearbeiter/in gibt freiwillig alle infos her - ich spreche von meiner erfahrungen und hatte bereits die etappen der hindernisse bei der BA am eigenen leib erfahren - und zusätzlich ist häufig der fall so, dass der betroffener gl kaum ahnung über das prozess bei der BA und beim formular-ausfüllen hat | der gl betroffener ist unsicher, hakt nicht nach (weg. kommunikationsschwierigkeit - da frage ich mich, wieso nicht dolmi bestellen?). es gibt viele gründe... deshalb ist es wichtig, sich im vorfeld ausreichend durch z.b. internet oder freunde oder beratungsstelle zu informieren vor dem gang zu BA.



Spitzenmitglied



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jups, das kenn ich.

der fall war auch so ähnlich wie bei IFD. eigentlich sollte ich für die selbstständigsein unterstütztung vom IFD kriegen. es stand auch in broschüren oder erfuhr das auch von der FÜrsorgestelle.

Aber IFD meinten das sie das nicht machen. Nicht überall sind gleich und ich kann mir nicht vorstellen das das arbeitslosengeld gestrichen ist. das geld wo wir vom alg auskommen müssen reichen nicht für die batterien etc. und so haben wir weniger was zum leben. und nicht zum vergleich wie bei normalhörende oder kerngesunde. naja, aber staat muss auch kräftig sparen.aber sonst ist es auch unfair.



Neuling



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mrs.Erykah:das geld wo wir vom alg auskommen müssen reichen nicht für die batterien etc. und so haben wir weniger was zum leben. und nicht zum vergleich wie bei normalhörende oder kerngesunde. naja, aber staat muss auch kräftig sparen.aber sonst ist es auch unfair.

Mich würde gerne mal interessieren was du mir da eine Antwort geben würdest, W-I-E überleben denn die Arbeitslosen die ohne Gl-Geld in Hessen oder Hamburg auskommen müssen?

Manchmal frage ich mich denn wofür gibt das Gl-Geld? Denn ihr habt genugend Unterstützungen vom Staat oder viele Ermäßigungen gekriegt,z.b Wertmarken, Kosten Übernahme der Dolmi, höherer Kündigungsschutz, Steuervergünstigungen, Handy- Tarife etc! Ich sehe bei die allegemeine Themen in der Gl-Cafe Forum so,viele Gl reichen das nie und wollen fast alles nur haben, nur weil die Stocktaub sind! Einfach Resepktlos!
An allen nochmal;S-T-A-A-T sind net S-C-H-U-L-D daran das ihr alle Schocktaub sind!Deswegen sollt ihr wenigsten einmal sehr happy sein dass die Staat euch trotzdem mit Unterstützungen oder Ermäßigungen (Siehe Oben)hilft.




 Wie sieht aus bei ALG 2.......





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