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Virtuelles Kommunikationsforum für Gebärdensprachnutzer
Aktuelle Zeit: 29.04.2024, 11:48:08





 Säuglings entzug durch Jugendamt, eine gehörlose Mutter


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Mitglied



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Ein 3 Tage alter Säugling wurde per Einstweilige Verfügung
auf Antrag des Jugendamtes seiner gehörlosen Mutter weggenommen.
Ohne Ankündigung, ohne Anhörung und ohne Gutachten!!!
Zunächst wurde niemandem gestattet den Beschluss zu sehen,
nachdem dies doch möglich war, sind nur fadenscheinige Gründe vorzufinden.
Es steht im Beschluss, dass die Mutter aufgrund ihrer Gehörlosigkeit,
nicht in der Lage wäre, das Kind großzuziehen und für dieses zu Sorgen...
Das ganze geschah am 29.6.2006,
bis jetzt hat die Mutter das Baby weder gesehen noch hat sie es wieder....

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No Chance Smoking.



Neuling



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Das ist doch eine Sauerei,von den Behörden,das kind,ohne einen grund,der mutter zu entnehmen!wenn es an der gehörlosigkeit liegt,ist das jugendamt falsch beraten,das kind der mutter wegzunehmen,weil ich sehr viele gehörlose kenne,die kein plm haben ,mit der erziehung der kinder!da sollte man vorgehen und um das kind kämpfen,um es zur mutter wieder zurückzubringen!!
ich hoffe,es gibt noch ein happy end für die beiden!
ciao solnhofener



Spitzenmitglied



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Also wenn da wirklich die Gehörlosigkeit der einzige Grund ist, dann soll sich das zuständige Jugendamt doch mal fragen, wie es kommt, daß so viele hörende Eltern ihre Kinder zu Tode mißhandeln. Jedenfalls habe ich nichts davon gehört, daß die Mutter mit den 9 toten Babies gehörlos war oder die, die bei uns in Bochum ihr Kind zu Tode verbrüht hat.....

Und daß heutzutage tatsächlich noch jemand von offizieller Seite Gehörlosigkeit mit geistiger Behinderung gleichsetzt.....
bin sprachlos.



Mitglied



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Habe mich mal im Forum schlau gemacht.

Die junge Mutter ist schwerhörig mit einer leichten Lernbehinderung, was aber trotzdem kein Grund sein sollte für einen Kindesentzug!

Unverständlich und unfassbar das Ganze! [evil]


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BIRD OF SOUTH
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Mitglied
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Das ist Skandal!!! Es kann nicht sein, dass die Behörde einfach willkürlich einen brutalen Verwaltungsakt gegen die Gehörlosen zulassen, ohne sich eine Beratung von den spezielle Fachleute für Gehörlose zu holen.
Anderseite es ist ein Armutzeugnis in der politische Bemühung und Überzeugungsarbeit durch Landesverband der Gehörlosen oder Deutsche Gehörlosenbund.
Der Landesverband der Gehörlosen und Deutsche Geörlosenbund müssen wirksam mit den Behörden zusammenarbeiten, zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit, als verbindliche Ratgeber zur Verfügung zu stellen oder einen Befugnis erhalten, in den Problem-Fälle in der Zusammenhang mit Gehörlosigkeit einmischen zu dürfen......

Tja, diese Fall von Mutter und Baby ist wirklich vermeidbar.
Ich hoffe, dass sie eine Lösung finden.



Mitglied



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@DeafMarty

Du kannst eventuell an Deutsche Gehörlosenbund melden.


No Chance Smoking.



Mitglied



offline
Kindesentzug durch das Jugendamt ist leider sehr häufig, in ca. 80% der Fälle ungerechtfertigt und nicht vertretbar.

Aber es gibt auch noch andere Fälle in denen das Jugendamt NICHTS TUT!

Im Fall der ermordeten Karolina war das Jugendamt informiert und was haben die getan??? NICHTS!

Im Fall der verhungerten Jessica war das Jugendamt auch informiert. Was taten die? Nichts!

Die Jugendämter brauchen alle eine dringende Reorganisation, da müsste man mal ordentlich aufräumen!


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Spitzenmitglied



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Wer hat denn das Jugendamt ueber die Geburt informiert? Das Amt weiss von sich aus nicht!


Hartmut



Neuling



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Hartmut hat geschrieben:
Wer hat denn das Jugendamt ueber die Geburt informiert? Das Amt weiss von sich aus nicht!


Gute Frage! Ich frage mich auch! Woher weiss das Jugendamt das?
Vielleicht das Krankenhaus, wo sie das Baby geboren hat??? Oder Nachbarn, die sie kennen...

Ich weiss, das Jugendamt ist heutzutage immer brutaler und herzlos.


"Wer die Liebe sucht, wird sie nicht finden." ;-)



Neuling



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sowas finde ich frechheit von jugendamt!

ob die mutter schwerhörig ist oder "lernbehindert" ist, darf man das kind einfach nicht wegnehmen. es gibt viele hörende die noch schlimmer machen! ich verstehe unsere welt einfach nicht!

ich hoffe so sehr dass die mutter ihr kind wiederzurück!
sonst mussen ja gehörlosenbund mithelfen!



Spitzenmitglied



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Es kommt immer wieder vor, dass lokale Behörden, nicht nur das Jugendamt, entweder nichts tun oder übereifrig über das Ziel hinaus schießen.

Wenn es nur die Schwerhörigkeit war, die das Jugendamt als Grund zum Einschreiten ansah, ist das gegenüber der jungen Mutter eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Niemand scheint in diesem Forum bisher bemerkt zu haben, dass das früher gescheiterte Antidiskriminierungsgesetzt ohne viel Änderung vor ein paar Tagen unter dem Namen Gleichbehandlungsgesetzt in Kraft getreten ist.

Das Verbandsklagerecht wurde leider gestrichen.

http://www.presseportal.de/story_rss.htx?nr=842331

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,3950961,00.html

Es scheit hier eine eindeutige Diskriminierung einer behinderten Frau vorzuliegen.

Wer hat weitere Informationen zu diesem Vorgang?

Bitte Links zu Webseiten posten.


Pyros



Spitzenmitglied
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Pyros hat geschrieben:
Niemand scheint in diesem Forum bisher bemerkt zu haben, dass das früher gescheiterte Antidiskriminierungsgesetzt ohne viel Änderung vor ein paar Tagen unter dem Namen Gleichbehandlungsgesetzt in Kraft getreten ist.


Was heißt in diesem Forum?
Dieser Thread behandelt nicht das Gleichbehandlungsgesetz.
Über das Gleichbehandlungsgesetz, das kommt, wurde übrigens in
Rubrik Politik gepostet ... (falls dich das noch interessiert) -

http://www.gl-cafe.de/viewtopic.php?t=32299



@topic,
es ist eigentlich ungewöhnlcih, daß der Frau das Kind ohne irgendwelchen
Hintergründe weggenommen wurde. Manchmal genügt ein Anruf, und zu
sagen, sie sei unfähig das Kind zu betreuen. Dann schreitet das Jugendamt
manchmal ein....


****~cat



Spitzenmitglied



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hi Limette,

danke für den Hinweis und Link.

Ich kann nicht alle Forenbeiträge lesen, dafür feht mir die Zeit.


Ich sehe einen Zusammenhang zwischen der Behandlung der jungen Mutter
und den Rechten des neuen Gleichbehandlungsgesetzes.

Egal, ob in der Firma oder bei einer Behördenentscheidung, Ungerechtigkeiten gibt es öfter.
Und wer sich nicht dagegen wehrt bzw. es nicht kann, ist der Dumme dabei.

Recht haben und Recht bekommen sind eben leider manchmal zwei verschiedene Dinge.


Pyros



Spitzenmitglied
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Ok, nett daß du mich da noch belehrt - ein Urteil zu unrecht kann einem
das Leben auch zerstören, wie ich grad wieder mal an dem Wochenende
erfuhr. Es ging aber um eine andere Sache - Mehr kann und will ich nicht
schreiben.

Und mein Rat für diese Frau ist: Wenn sie auf Nummer sicher gehen will,
und sich wehren und Kind zurückhaben will, sollte da einen Rechtsanwalt
zur Hilfe rufen, notfalls mit Großeltern hingehen, anders gehts nicht.


****~cat



Mitglied



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Sowas machen mir und viele Angst davon, warum haben viele bei den GL problemslos einen oder mehrere Kinder bekommen, und was das da zur Zeit passiert kann nicht der Ausnahme sein!! Es muß einen Grund geben, warum Jugendamt sowas das machen! Armes Kind.
Trotzdem habe ich auch Angst (trotz SH), wenn jemand mein Kind wegnimmt, einfach so würde ich anzeigen! Es gab schon Gerüchte , dass es Gesetz für GL Kinderkriegen nicht behalten dürfen, ob es wahr sind??
Das Beweis ist , viele haben Kinder, können jemand erzählen wie Ihr problemlos Kinder bekommen (ohne Jugendamt) geschafft haben?



Spitzenmitglied
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Deafneo hat geschrieben:
Es muß einen Grund geben, warum Jugendamt sowas das machen!


Ein Grund, ja oder vielleicht auch nicht - alles möglich.

u.a. auch:
Pflegeeltern, die kein Kinder bekommen kann bestechen Jugendamt,
Behörden usw. Oder die Großeltern wollen das Baby nicht oder die
Nachbarn haben was gegen Behinderte, aber *was-weiß-ich*
vorzustellen ist aber alles.

Für Transplantation der Organe in 1.Welt werden auch schon Menschen
im Ausland v.a. in der 3.Welt getötet, dafür zahlen die Betroffenen einen
Haufen Geld, die Frage bleibt dabei aber, wo haben die ihr Gewissen?
Krass, aber wahr. Das ganze nennt man Organhandel... [sick]


****~cat



Spitzenmitglied



offline
Limette hat geschrieben:
Ok, nett daß du mich da noch belehrt -


hi Lim,
es war wirklich nicht als Belehrung gedacht. Dann hätte ich es anders geschrieben [lach]

Mich interessiert aber der Fall der jungen Mutter.

Warum ist das Jugendamt eingeschritten?

Wer nennt genauere Daten und Fakten dazu?

Erst dann kann man das beurteilen.


Pyros



Spitzenmitglied
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hi pyros,
etwas steht schon über den Fall - schon den link oben gelesen?

hier nochmal, auf dem silbernen Tablett serviert - :D damit dir das hochrollen und das klicken erspart bleibt ;)

Auszug aus:

klick hier

Das Amt will nicht das Sie ihr Kind bei den Grosseltern aufzieht,begründung ist nicht bekannt .
Sie wurde vor der Wahl gestellt:
Will Sie bei den Grosseltern weiter Leben und dort ihr Kind aufzieht, wird Ihr das Kind abgenommen.
Geht Sie in ein Mutter-Kindheim darf Sie es behalten, bei Geburt des Kindes ist sie ja bereits Volljährig, also stellt sich die Frage welche Handhabe das Jugendamt noch hat. ............. Wobei ich vermute das man der Meinung ist " Sie sei zu wenig intelligent für die Erziehung."


-----------------

Diese Grund, und vor dem Wahl gestellten Forderung ist meiner Meinung
nach völlig unsinnig und nicht gerechtfertigt. Daher tippe ich auf eine
ganz andere unbekannte Hintergrund.

Denn noch gibt es heute auch, daß mehrere Generationen ohne
Probleme unter einem Dach leben.
Lim


****~cat



gehörlosenfreak
gehörlosenfreak



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@Lim, mir scheint du tutst leicht es zu empfinden, auf den Schlips getreten zu werden... :D
Ich denke auch Pyros hat recht, in Österreich gabs Fälle von gl/sh Frau, die schwierigen Kindheit hatte. Die wurde vom Jugendamt mit Argusausgen beobachtet, hatte auch Kinder bekommen. Soweit ich mich erinnere, hat sie ein kind behalten dürfen, das andere nicht. Kann keine nähere Angaben machen, weil ich nichts konkretes weiss. Dennoch schliesse ich daraus dass es mehr Hindergrund haben müsste.
Mir gefiel der Kommentar zum Thema von Lukbo ganz gut: Anstatt das Kind einfach wegzunehmen, sollte man einen Assistenz zur Verfügung stellen, damit die Mutter mit dem Kind auskommen kann, wenn seitens Jugendamt Zweifel für eine gute Mutter-Kind-Beziehung besteht.
Ich versuch auch näheres darüber zu finden, aber scheinbar ist www.enbeka.de das einzige. Trotzdem ist ihre Schilderung ziemlich erschütternd wenns wirklich so zugetragen haben soll. Die Vorgänge des Jugendamtes würde nicht der Demokratie entsprechen [nono]
LG deafmax


---
Ich bin taub, ergo bin ich.



Spitzenmitglied
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Nö, hat nix mit zu leicht auf Schlips treten zu tun.
Bin auch nur ein Mensch, kann sein hab grad was falsches rausgelesen.
Man bzw. ich kann aber auch nicht allen recht machen.

Lukbo hat der hier was geschrieben, *mich um schau* wo hat der was
geschrieben? Kann mir aber schon denken, welches Forum du meinst. ;)

tschö,
lim


****~cat



gehörlosenfreak
gehörlosenfreak



offline
@Lim, kaplm, damit bist trotzdem unterhaltsam :D :D
Lukbos Kommentar bezieht sich nicht auf hier. Und welche ich meine, könntest recht haben :) Ist jedoch irrelevant, ich finds nur richtig, dass es besser wäre ne Assistenz als wegnehmen. Erinnert mi sonst genauso wie wenn man die GS "wegnimmt"... [crap]
LG deafmax


---
Ich bin taub, ergo bin ich.



Spitzenmitglied
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Naja, ich hab nie geschrieben Pyros hätte unrecht. Nur, daß hier
nirgendwo über das neue AGG gepostet wurde, aber egal, ist gegessen.

Was hier passiert finde ich sowieso ungerecht, eine schwerhörigkeit
sowie das weiterleben bei Großeltern in dem Haus gerechtfertigt noch
lange nicht, daß das Kind wegkommen soll bzw. muss..

Und weil ich am WE über einen -zwar anderen- Fall erfuhr, aber richtig
entsetzt war - daher mein Rat - immer einen Rechtsanwalt nehmen, ganz
egal um was es geht. Wenn man keinen Anwalt nimmt, dann ist es die
dümmste Entscheidung! Klar kommt es auf Fall an, aber sicher ist sicher.

und ja, nicht könnte, ich hab sicher recht damit, welchen Forum du meinst.


****~cat



gehörlosenfreak
gehörlosenfreak



offline
LIM,
die recht Pyros bezieht sich nicht darauf dass du ihm unrecht gibst, sondern einfach weil Pyros von fehlende Fakten schrieb.
Ich verstehe dagegen Pyros, dass ein Zusammenhang bestehen könnte. In Österreich kann man sich mit einer Schlichtung (etwa wie ein Gericht erster Instanz) auf die Gleichstellung berufen wenn man sich diskrimminiert fühlt. Sollte die AGG sowas enthalten, ist es eine hilfreiche Hinweis von Pyros.
Und das mit dem Forum ist letztendlich völlig wurscht, i hab lukbo nicht danach gefragt. I dacht nur, dass "ein gl hat ... erwähnt" wäre ihm gegenüber unehrenhaft.
Bleiben wir auf der Sache: Fakten fehlen, Assistenz wäre besser. Nichtsweiter.
lg deafmax


---
Ich bin taub, ergo bin ich.



Spitzenmitglied
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Ja, in einem Prozeß kann AGG hilfreich sein, gar keine Frage. Das hab
ich schon lange so gesehen ...

Aber trotzdem dazu braucht man einen Anwalt, in einem Alleingang ist
man im Paragraphendschungel richtig aufgeschmissen.

Fakten fehlen so oder so. Das können wir hier eh dem Pyros auch nicht
liefern, das postete ich schon, und es steht auch schon weiter oben auf
der betroffenen seite, sie schrieb selbst - Hintergründe nicht bekannt ...

Auf jeden Fall, eins ist klar, die Mutter hat immer die Mütterrechte d.h.
sie kann das Kind behalten, solange sie es nicht misshandelt o.ä.

Wenn Pyros es so sehr interessiert, sollte bzw. müsste er dem Betroffene
selbst nachfragen. Und wenn die auf Link die Wahrheit schrieben, wissen
die nicht mal wieso, und die Behörden geben da keine Auskunft denn die
würden da sonst dumm dastehen. Also gibt es da nur einen Weg, Anwalt
einschalten, und beim Gericht das Recht auf Kind einzuklagen. Ich sehe
keinen anderen Weg. Um einen Anwalt kommt man nicht drum herum.


****~cat



Mitglied



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Das Jugendamt wußte von der Schwangerschaft und konnte also auch den ungefähren Geburtstermin ausrechnen.

Jugendämter haben sehr viel Macht und haben eigentlich nur Gesetze als Vorgesetzten. Und Gesetze kann man auslegen wie man will, da diese Gesetze zum Kindeswohl vielschichtig interpretierbar sind.


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Spitzenmitglied



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ich werde hier ja gerade oft genannt, mal aus dieser und jener Sicht , [lach]

@ AFRICAN_EYES,

mit den Jugendämtern sehe ich das ähnlich! Denen ist manchmal nur mit einem erfahrenen Rechtsanwalt beizukommen.

Eine schwerhörige junge Mutter, die bei den Großeltern lebt, hat auf Grund der Lebensumstände und des Kostenrisikos kaum eine Chance, so etwas duchzuziehen.

@all,

In dem Link http://www.forum.enbeka.de/so-nicht/1841-saeuglings-entzug-durch-das-jugendamt.html

wird das Jugendamt Düsseldorf genannt.


Dort gibt es eine virtuelle Beratungsstelle, die Herr Wolfgang Minhöfer betreut.

http://www.duesseldorf.de/jugendamt/aktuell/virtber/index.html


Zu erreichen unter Email :

Wolfgang.Minhoefer@Stadt.Duesseldorf.de


Das heisst aber nicht, dass er diesen Fall direkt bearbeitet. Bekannt dürfte er ihm aber sein.

Wer schreibt eine Email an das Jugendamt und bittet um eine Stellungnahme?

Ich schreibe,

wer noch?

Je mehr Leute schreiben und anfragen, desto besser!


Pyros



Spitzenmitglied
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Pyros hat geschrieben:
ich werde hier ja gerade oft genannt, mal aus dieser und jener Sicht , [lach]


Warum auch nicht? :D

Zitat:
Wer schreibt eine Email an das Jugendamt und bittet um eine Stellungnahme?


Was versprichst du davon? Eine konkrete Antwort? Wer sagt dann,
daß es nicht erfunden ist? Damit kann man evtl. später im Prozeß
der Mutter mehr geschadet als genutzt haben. Denn -

wenn viele anfragen an Jugendamt gemailt werden, werden die da
nicht anschließend trotzig und auf ihr Recht beharren?

na ich weiß nicht!

Ich seh das nur so: Ein guter Anwalt kann das Blatt noch wenden ...

In dem anderen Link, die Idee, das durch Presse gehen, das geht vielleicht
auch, weil die dadurch blamiert werden, aber der Jugendamt anschreiben? [confused]


****~cat



Mitglied



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Moment, mit E-Mails an das Jugendamt wäre ich vorsichtig.

Ich bin dafür, daß der Gehörlosenbund eine offzielle Stellungsnahme zu hören will.

Denn, wenn sich das Jugendamt genervt fühlt, helfen wir der jungen Mutter und ihrem Sohn Alex damit nicht. Und um die geht es ja.

Ich fände es wirkungsvoller, wenn der Gehörlosen und der Schwerhörigenbund eine Mail schreibt und dann das Ergebnis hier veröffnetlicht.

Danach kann man immer noch protestieren und sich was einfallen, anstatt gleich SCHWERE Geschütze auffahren!


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Spitzenmitglied



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Also, zum einen wird das Jugendamt nicht irgendwelchen x-beliebigen Leuten, denen eine Entscheidung nicht paßt, Rede und Antwort stehen. Das gehört allein schon zum Datenschutz. Inwiefern Euren Dachorganisationen Auskunft gegeben wird, weiß ich nicht, - vielleicht müßte die Mutter die dann erst bevollmächtigen oder so.

Mich würde wirklich interessieren, ob tatsächlich allein die Gehörlosigkeit der Mutter ausschlaggebend war. Wenn ja, ist das unglaublich....
Naja, mitunter sehen natürlich Fälle in der Presse ganz anders aus als wenn man die Akten selbst studiert. Weil die Ämter eben nicht alles sagen dürfen.

Es sieht natürlich in diesem Falle so aus, als hätte hier jemand Mist gebaut.
Da hier aber so viel auf Jugendämter im allgemeinen geschimpft wird:
Man muß auch mal sehen, daß die Mitarbeiter da einen absoluten Scheißjob haben.
Tun sie was, schreiten ein und nehmen Kinder ihren Eltern weg, kommt die Presse und schreit "das herzlose Jugendamt".
Tun sie nichts und es passiert etwas Schlimmes, schreien alle "warum haben die Behörden nichts getan".
Eigentlich sitzen die an einer Stelle, wo sie in jedem Fall alles nur falsch machen können....
da möchte ich nicht mit tauschen. Nur um das auch mal zu sagen.



Spitzenmitglied
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Es riecht hier vielmehr nach einer Art "Menschenhandel" und Bestechung.
Denn es waren schon Pflegeeltern zur Stelle. Geht es im Normalfall auch
immer so schnell? [neutral]


****~cat



Spitzenmitglied



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@ Rainbow,

ich teile deine Einschätzung zur Auskunftsberechtigung eines Amtes. Und die Aktenlage kann ganz anders sein, als es bisher publiziert wurde.
Deshalb bat ich auch, weitere Links zu posten. Es gibt aber scheinbar nur eine Webseite zur Information über diesen Vorgang.


Ich hatte auch nicht vor, als Privatperson anzufragen. Als Mitarbeiter einer Behindertenorganisation bekommt man vielleicht sogar eine Auskunft.

Aber auch hierbei kann es nur eine Bitte sein, diesen nach einer Diskriminierung aussehenden Vorgang ins rechte Licht zu rücken.

Kein Amt steht gern am Pranger.

Ich kenne viele nette Mitarbeiter von Behörden, sogar beim Finanzamt. :D

@Limette,

mit der Bemerkung „"Menschenhandel und Bestechung" lehnst du dich vielleicht etwas weit aus dem Fenster. [confused]


Pyros



Spitzenmitglied
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Kann sein, daß du jetzt recht hast, und realitischer denkst.


Aber was tun einige Leute nicht alles für Geld, oder um ein Kind zu haben?

Hier ein Beispiel:
Pflegeeltern behalten gekauftes Baby

und hier - wie schwierig es ist ein Kind zu adoptieren, pflegekind ist ein
anderes Wort, es ist so leichter auf diesem Weg ein Kind aufzunehmen:
Normalerweise heißt es: Wenn Pflegekind, dann eigentlich
zur Kurzeitpflege gedacht! Aber der sh mutter soll das Baby komplett
weggenommen werden, das tut man nur im wirklichen Ausnahmefall...

Also was soll man da von dem Fall denken?

http://www.freitag.de/2000/02/00021901.htm

und das ist sicher kein Einzelfall...

und dann noch etwas aus dem Ausland:

Kolumbien Bizarrer Babyklau


****~cat



Zuletzt geändert von snowcat am 11.07.2006, 12:57:15, insgesamt 1-mal geändert.

Spitzenmitglied



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@Limette:
Pflegekind und Adoptivkind sind nicht zwei Worte für dasselbe.
Pflegekinder können jederzeit den leiblichen Eltern zurückgegeben werden, wenn die Umstände entsprechend sind. Die Pflegeeltern erhalten Pflegegeld, die Kinder gelten weiterhin als die Abkömmlinge ihrer leiblichen Eltern.

Ein Adoptivkind dagegen gilt als Kind seiner Adoptiveltern. Die leiblichen Eltern haben keinerlei Rechte mehr an ihnen; es ist so, als sei das adoptierte Kind nicht mehr mit den leiblichen Eltern verwandt.

Was Du vielleicht gemeint haben könntest, ist die Adoptionspflege, die der Adoption vorausgeht. Das Kind kommt erstmal in die potentielle Adoptivfamilie, aber es dauert noch eine Weile, bis die Adoption endgültig über die Bühne ist.

Ob hier eine ganz normale Pflege oder Adoptionspflege vorliegt, geht für mich aber aus den Berichten nicht hervor - oder ? Ich habe die Links jetzt nicht angeklickt, sondern nur den Bericht im Taubenschlag gelesen und die diversen Doppelthreads hier....



Spitzenmitglied
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@Rainbow,
Jep ist nicht dasselbe. Ist mir schon klar. und hab gerade noch etwas
im letzten Post geändert aber hier nochmal:

Allgemein sagt man: Pflegeeltern erstmal nur zur Kurzzeitpflege gedacht,
aber das Baby der sh Mutter soll weggeommen werden. Das ist u.a. auch
etwas was mir komisch vorkommt. Zu Pflegeeltern kommt es oft nur,
wenn Ausnahmefällen vorliegen, wenn die Eltern z.b. Alkoholiker, etc. sind.

Edit auszug aus:http://www.forum.enbeka.de/so-nicht/1841-saeuglings-entzug-durch-das-jugendamt.html

Sie berichtete dann das der Herr vom Jugendamt den Säugling mit einem richterlichen Beschluss von der Säuglingsstation abgeholt hat, dabei waren sogar die neuen Pflegeeltern des Säuglings anwesend.


****~cat



Spitzenmitglied



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Interessant! Eine Frechheit finde ich auch. Ich denke die Protestaktion diese Mutter wäre eine gute Möglichkeit die Solidarität aller Hörgeschädigten zu beweisen. Was meint Ihr?


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



Spitzenmitglied



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Diese ganze Geschichte ist einfach der Wahnsinn, dazu hat man wirklich allen grund, sich afzuregen.

Ihre Tante hat in dem Forum berichtet, und hier ist der Zitat von dem amtlichen Beschluß:



Auf Grund des Berichtes des Jugendamtes Düsseldorf vom 29.06.2006 ist folgender Sachverhalt glaubhaft.
Die Kindesmutter ist aufgrund ihrer geistigen Behinderung nicht in der Lage,das neugeborene Kind angemessen zu versorgen und zu erziehen.Der Aufenthalt des Kindes in der Familie +++++ würden den Bedürfnissen des Kindes nicht genügen.
Demnach besteht die gegenwärtige Besorgnis der Gefährdung des körperlichen,geistigen oder seelischen Kindeswohls,welche die Erziehung der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Maßnahme seitens des Familiengerichts gemäß §§ 1666,1666a BGB rechtfertigt und erfordert.

Wegwn der dringlichkeit war ohne vorheriger Anhörung der Kindesmutter im Wege der einstweiligen Maßnahme zu entscheiden,§ 50a Abs.3 FGG.
Ob die vorläufige Maßnahme als entgültig bestätigt wird,richtet sich nach den weiteren Ermittlungen.


UT-Shirts hier: http://359826.spreadshirt.net/de/DE/Shop



Spitzenmitglied
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Naja, wenn man einfach "Kinderklau" im google eingibt,

Kinderklau -Google- ErgebnisListe

[umfall-female]

nun, ich wusste, daß soetwas gibt, aber nicht daß es wirklich so dramatisch ist.
Hoffen wir lieber mal, daß dieser sh-Mutter keine lange Gerichts-Verhandlung vor sich hat.

cu, Lim


****~cat



Tanz-Love & Team-Wettbewerb
Tanz-Love & Team-Wettbewerb



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Ja, es sind so schlimm! Jugendamt ist herzlos!

Mutter leichtbehinderten gehörlos hat 3 Kinder hd geboren, alle Kinder gesund und sein Mann leichtbehinderten gehörlos zusammenlebt. Die Kinder lebt bei seine Eltern, bis jetzt geläuft gut. Betreuerin kommt jede Tag zu seine Familie, weil alle Kinder in der Schreiben+sprechen lernen. Es ist keine Probleme. Ich kenne seine Familie sehr.



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Einfach schlimm und traurig..bina uch bei enbeka drin....

Natürlich handelt auch mal das JA richtig wenn es Kinder aus Familien nimmt, wo es wirklich dringend notwendig ist...aber hier in dem Fall bei ALEX da liegt echt kein Grund, und schon gar nicht sollte man es wegnehmen...sie hätten einen Assitenz einstellen können (aber nein dazu fehlt dem "armen" Deutschland, ja das Geld...)

Ich hoffe das die Anwälte bald was geregelt bekommen wenn nicht sollten wir wirklich mal eine Großdemo machen und dann aber echt eine großdemo wo alle da mithelfen...


Ich bin so stolz auf meinen kleinen süssen und wir lieben Papa sehr....:)



Mitglied



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Interessant ist auch, daß eine Famiilenbetreuerin das Jugendamt offenbar MEHR kostet als eine Pflegefamilie.

Kinder sind Humankapitel, für die Milliardensummen vom Staat locker gemacht werden.

Was das Jugendamt da in einigen Familien abzieht, ist ja unter aller Sau.


Man muß sich da als Gehörlose echt fragen, wenn man eine Tagesmutter sucht, falls man neben dem Job arbeiten will, ob man da überhaupt zum Jugendamt geht und sagt, daß man eine Kostenübernahme möchte, falls das Geld nicht ausreicht...


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Spitzenmitglied



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ich finde das echt schlimm, dass sowas gibt!
ich hoffe, die schwerhörige mutter wird das kind zurückbekommen!






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man kann die Amt nicht darüber beschwerden, weil das sowieso für die Amt nur alles andere wichtig ist, diese ist total in der Mülltonne gelandet, ganz sicher...

aber man kann entweder Rechtsanwalt oder eine antrag mitdurch eine Arzt dass sie erziehungsfähig ist, sonst bleibt das kind in der Heim...

die Amt will nur sichergehen dass es keine weitere schlimme Fall wiederkommt...

aber alles irrsinn... [sorry]



Mitglied



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Das Jugendamt ist ja wichtig, wenn diese verhindern können, daß Kinder misshandelt werden.

Aber in dem Fall jetzt liegt überhaupt keine Gefährdung des Kindeswohl vor.

Man muß sich eher fragen: Wo waren die bei Karolina, wo waren die bei der verhungerten Jennifer aus Hamburg, wo waren die bei unzähligen anderen Leuten??

In fast 95% der Fälle, wo klar war, daß die Kinder misshandelt werden bis zum Tod, hat das Jugendamt gar nichts nichts getan.

Und wenn man sich mal anguckt, daß eine Pflegefamilie das Jugendamit billiger kommt als eine Familienassistenz bzw. Betreuerin, dann ist da etwas gewaltig faul!


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Neuling



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die junge mutter ist 17 jahre alt. eltern können enkelkind übernehmen sein. wenn eltern nicht möglich .dann muss das kind ins heim schicken. die gesetzt steht. früher war es auch



Spitzenmitglied



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@ ladybird,
ich denke, mutter ist 18, vater ist 17..
wenn mutter schon 18 ist, darf sie normalerweise das kind behalten.



Mitglied



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Es ist übrigens Quatsch, daß minderjährigen Müttern die Kinder entrissen werden müssen.

Es gibt genügende Fällen von minderjährigen Müttern mit Kind - solange man als Person nicht "auffällig" geworden ist, interessiert sich das Jugendamt einen Dreck darum, ob da eine Minderjährige ein Kind hat oder nicht.

Die junge Mutter war bei der Geburt 17, als das Baby auf die Welt kam, war sie bereits 18 und damit volljährig.

Es gab einen Fall in Deutschland: Eine Mutter mit 6 Kindern war HOCHSCHWANGER - hat eine Haushaltshilfe beantragt. Das hat ausgereicht, um ihr die 6 Kinder wegzunehmen. Es ist ja soooooooooo einfach hochschwanger zu sein und sich dann noch um 6 Kinder zu kümmern und nebenbei den Haushalt zu machen, nicht?
Das Baby durfte sie behalten. Sie und ihre Familie haben den Staat Deutschland erfolgreich auf 53tausend Euro verklagen können und die Kinder zurückbekommen.


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Der Jugendamt hat also die Rechte der behinderten und nichtbehinderten Eltern verstoßen! Wenn die Eltern selbst geistbehindert sind oder auch die alleinerziehhende Mutter / sozialschwäche Eltern überfordert sind, können sie die begleitende Pädagoge, HEP, Tagespfleger etc. ins Anspruch nehmen zu beantragen, ihnen die Erziehung und die Entwicklung eines Kindes zu unterstützen und begleiten. Also, wir können nicht die anderen Eltern einmischen oder unseren Macht nicht betreuen, sondern wir respektieren ihnen ihre Rechte der Erziehung und Leben.
Ich finde sehr unverschämt, dass das Jugendamt ohne Grund sowas Gemeines getan hat.
Die behinderten Eltern können druch die Hilfe ihren eigenen Eltern oder Berater den Gleichheitsgesetz (= Diskrimierungsgesetz) ins Anspruch nehmen, dass die Jugendamt ihnen breits ohne Grund missbehandelt.


°dI€ Z€IT sAgT Ni€ iM L€B€N,dOcH W€iß dAS L€B€N°



Neuling



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@SIA, sorry. ich habe eben eine nachricht gelesen. du hast recht. die junger mutter ist 18 jahre alt. sie darf das kind behalten..aber sie war 17 jahre alt mit jugendamt verbundet. vielleicht hat die junger mutter falsche verstanden mit jugendamt. aufgrund ist möglichsten missverstanden.



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Es ist überhaupt nicht von einem Mißverständnis mit dem JA die Rede.

Lest doch mal richtig.


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Wie ist es gelaufen ? Mit dieser Mutter und Kind?




 Säuglings entzug durch Jugendamt, eine gehörlose Mutter





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